RBI: Gewinnverwendungsvorschlag für 2019 im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2021

Wien, 23. Dezember 2020. In ihrer Mitteilung vom 15. Dezember 2020 (ECB/2020/62) empfiehlt die Europäische Zentralbank (EZB) den Banken, bei ihrer Dividendenpolitik äußerste Zurückhaltung walten zu lassen. Vor dem Hintergrund der von der EZB aufgezeigten Ausschüttungsbeschränkungen ist der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG (RBI) der Ansicht, dass die Entscheidung der Aktionäre über die Ausschüttung des Gewinnvortrags für das Geschäftsjahr 2019 auf die nächste ordentliche Hauptversammlung (geplant für 22. April 2021) verschoben werden soll, in der den Aktionären auch der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2020 zur Entscheidung vorgelegt werden wird.

Unter Berücksichtigung der abgegrenzten Dividenden in Höhe von 139 Cent/Aktie zum 30. September 2020 hält die RBI aus heutiger Sicht einen Dividendenvorschlag im Rahmen der von der EZB gesetzten Beschränkungen für sinnvoll. Dies würde eine maximale Dividendenausschüttung von rund 48 Cent/Aktie (basierend auf den risikogewichteten Aktiva zum 30. September 2020) bedeuten, vorbehaltlich der Abstimmung mit der EZB.

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