Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede*n Antragsteller*in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 20 "HV RBI" sowie in Feld 77E bzw. 79 "ISIN AT0000606306" im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär*innen (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber*innen der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. Beschlussvorschläge Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. Oktober 2021 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. HV-Portal In der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. November 2021 steht den Aktionär*innen für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV- Portal ist ab dem Nachweisstichtag (31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der Internetseite der Gesellschaft erreichbar. Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionär*innen die * Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen Verbindung in Echtzeit, * Ausübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe, * Stellung eines Beschlussantrags, * Erhebung eines Widerspruchs, * Ausübung des Auskunftsrechts, * Bevollmächtigung eines/einer Vertreter*in. Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den Teilnahmeinformationen, welche spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind. Auskunftsrecht Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär*in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. Jede*r Aktionär*in kann sein/ihr Auskunfts- und Rederecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben als auch Fragen unter telefonischer Hinzuschaltung in Echtzeit in der Hauptversammlung stellen. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär*innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt C. der Einberufung). Ferner können Aktionär*innen Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] übermitteln. Für die Identifikation der Aktionär*innen sind die per E-Mail übermittelten Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. Die Aktionär*innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einem/einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. Antragsrecht Jede*r Aktionär*in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden. Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionär*innenrechte über das HV- Portal sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind. E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jede*r Aktionär*in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine*n Vertreter*in zu bestellen, der/die im Namen des/der Aktionär*in an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär*in hat, den er/sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär*in seinem/ihrem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 9. November 2021, 16.00 Uhr (MEZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen: ______________________________________________________________________________ |per_Telefax:________|+43_(0)_1_3750_215-99____________________________________| | |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at | |per E-Mail: |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Vollmacht als| |____________________|Anhang_(z.B._PDF)_dem_E-Mail_anzuschließen_ist___________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 | |per SWIFT: |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |____________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben;_oder________________|
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October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)