Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an 
die E-Mail-Adresse anmeldung.rbi@anmeldestelle.at 
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX 
zugehen. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige 
Zeichnung durch jede*n Antragsteller*in oder, wenn per E-Mail, mit 
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit 
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 20 "HV RBI" sowie in 
Feld 77E bzw. 79 "ISIN AT0000606306" im Text anzugeben ist. 
 
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen 
Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden 
Aktionär*innen (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung ununterbrochen Inhaber*innen der Aktien sind. Diese 
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den 
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen oder bei 
mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß 
von 5% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag 
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. 
 
Beschlussvorschläge 
 
Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands 
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
spätestens am 29. Oktober 2021 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 
1 3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at 
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter 
Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank 
International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am 
Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform 
im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer 
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen 
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss 
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar 
gemacht werden. 
 
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der 
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss 
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei 
mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in 
Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen 
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen 
sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter 
Abschnitt C. verwiesen. 
 
 
HV-Portal 
 
In der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. 
November 2021 steht den Aktionär*innen für die Ausübung des Stimmrechts und der 
sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV- 
Portal ist ab dem Nachweisstichtag (31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der 
Internetseite der Gesellschaft erreichbar. 
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionär*innen die 
 
* Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung mittels einer akustischen 
  und optischen Verbindung in Echtzeit, 
* Ausübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe, 
* Stellung eines Beschlussantrags, 
* Erhebung eines Widerspruchs, 
* Ausübung des Auskunftsrechts, 
* Bevollmächtigung eines/einer Vertreter*in. 
 
 
Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den 
Teilnahmeinformationen, welche spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der 
Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind. 
 
Auskunftsrecht 
 
Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär*in auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft 
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach 
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der 
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor 
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der 
Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. 
 
Jede*r Aktionär*in kann sein/ihr Auskunfts- und Rederecht während der 
Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben als auch Fragen unter telefonischer 
Hinzuschaltung in Echtzeit in der Hauptversammlung stellen. 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär*innen ist der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt C. der Einberufung). 
 
Ferner können Aktionär*innen Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail 
an fragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] übermitteln. Für 
die Identifikation der Aktionär*innen sind die per E-Mail übermittelten Fragen 
unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der 
Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des 
Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der 
Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. 
 
Die Aktionär*innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur 
Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht 
einem/einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
 
Antragsrecht 
 
Jede*r Aktionär*in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). 
 
Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, 
wird im Laufe der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden 
festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden. 
 
Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionär*innenrechte über das HV- 
Portal sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der 
Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind. 
 
 
                      E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
Jede*r Aktionär*in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen 
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine*n Vertreter*in zu 
bestellen, der/die im Namen des/der Aktionär*in an der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die 
Aktionär*in hat, den er/sie vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär*in seinem/ihrem 
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses 
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt 
wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. 
 
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die 
Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 9. November 2021, 
16.00 Uhr (MEZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen: 
 
 ______________________________________________________________________________ 
|per_Telefax:________|+43_(0)_1_3750_215-99____________________________________| 
|                    |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at                           | 
|per E-Mail:         |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Vollmacht als| 
|____________________|Anhang_(z.B._PDF)_dem_E-Mail_anzuschließen_ist___________| 
|                    |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20   | 
|per SWIFT:          |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt     | 
|____________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben;_oder________________| 

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October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)