=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 15.10.2021 E I N B E R U F U N G AT0000606306202111100900 an die Aktionär*innen für die am Mittwoch, den 10. November 2021, um 10.00 Uhr (MEZ) im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, als virtuelle Versammlung stattfindende AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306 I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionär*innen und sonstiger Teilnehmer*innen, die außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Versammlung abzuhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer*innen und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID-19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionär*innen durchgeführt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung am 10. November 2021 besondere Stimmrechtsvertreter*innen gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionär*innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird. II. Teilnahme der Aktionär*innen über das HV-Portal Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionär*innen an der außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionär*innen können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen. Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft[1] unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] zugänglich. III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die außerordentliche Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19- GesV iVm § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MEZ) öffentlich übertragen. A. TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich: * Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020; * Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1; * vollständiger Text dieser Einberufung; * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG; * Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"); * Frageformular. C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär*in ist und dies der Gesellschaft nachweist. Nachweis des Anteilsbesitzes Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen: ______________________________________________________________________________ |(i)_für_die_Übermittlung_der_Depotbestätigung_in_Schriftform__________________| | |Raiffeisen Bank International AG | |per Post oder Boten: |c/o Link Market Services GmbH, | |_________________________________________|Siebensterngasse_32-34,_1070_Wien___| |per E-Mail ein elektronisches Dokument im|anmeldung.rbi@anmeldestelle.at | |Format PDF mit einer qualifizierten |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] | |elektronischen_Signatur:_________________|____________________________________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder| |per SWIFT: |MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben | | |sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |_________________________________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben_| ______________________________________________________________________________ |(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung | |gemäß_§_15_Abs_2_genügen_lässt________________________________________________| |per_Telefax:|+43_(0)_1_3750_215-99,___________________________________________| | |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], | |per E-Mail: |wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) | |____________|anzuschließen_ist________________________________________________| Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT); * Angaben über den/die Aktionär*in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionär*in, ISIN AT0000606306, * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; * die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionär*innen in dieser Einberufung werden daher jene Aktionär*innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind. Die Aktionär*innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär*innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber*innen dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 22. Oktober 2021 der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
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October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)