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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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15.10.2021 
 
                             E I N B E R U F U N G 
                            AT0000606306202111100900 
 
                             an die Aktionär*innen 
 
         für die am Mittwoch, den 10. November 2021, um 10.00 Uhr (MEZ) 
            im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, 
                     Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, 
                    als virtuelle Versammlung stattfindende 
                       AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
                                      der 
                        Raiffeisen Bank International AG 
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m 
                               ISIN AT0000606306 
 
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionär*innen 
 
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung 
beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionär*innen 
und sonstiger Teilnehmer*innen, die außerordentliche Hauptversammlung als 
virtuelle Versammlung abzuhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung der 
Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des 
Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von 
COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz 
zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen 
ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer*innen und von Beschlussfassungen auf 
andere Weise (COVID-19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 
Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionär*innen durchgeführt. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in der kommenden außerordentlichen 
Hauptversammlung am 10. November 2021 besondere Stimmrechtsvertreter*innen gemäß 
§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den 
Aktionär*innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung 
(§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird. 
 
II. Teilnahme der Aktionär*innen über das HV-Portal 
 
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionär*innen an der 
außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionär*innen 
können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch 
elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal 
mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen. 
 
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind 
gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens 
ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft[1] unter 
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// 
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] 
zugänglich. 
 
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die außerordentliche Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur 
Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19- 
GesV iVm § 102 
Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MEZ) 
öffentlich übertragen. 
 
 
                                A. TAGESORDNUNG 
 
 
  1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
     Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
                       B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite 
der Gesellschaft zugänglich: 
 
 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020; 
* Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1; 
* vollständiger Text dieser Einberufung; 
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG; 
* Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung gemäß 
  § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"); 
* Frageformular. 
 
 
 
                    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER 
                                HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der außerordentlichen 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 31. Oktober 
2021, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung 
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär*in ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am 
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der 
Gesellschaft spätestens am 5. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf 
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen: 
 
 ______________________________________________________________________________ 
|(i)_für_die_Übermittlung_der_Depotbestätigung_in_Schriftform__________________| 
|                                         |Raiffeisen Bank International AG    | 
|per Post oder Boten:                     |c/o Link Market Services GmbH,      | 
|_________________________________________|Siebensterngasse_32-34,_1070_Wien___| 
|per E-Mail ein elektronisches Dokument im|anmeldung.rbi@anmeldestelle.at      | 
|Format PDF mit einer qualifizierten      |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at]    | 
|elektronischen_Signatur:_________________|____________________________________| 
|                                         |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder| 
|per SWIFT:                               |MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben  | 
|                                         |sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | 
|_________________________________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben_| 
 
 
 ______________________________________________________________________________ 
|(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung   | 
|gemäß_§_15_Abs_2_genügen_lässt________________________________________________| 
|per_Telefax:|+43_(0)_1_3750_215-99,___________________________________________| 
|            |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], | 
|per E-Mail: |wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF)      | 
|____________|anzuschließen_ist________________________________________________| 
 
 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der 
OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben 
zu enthalten: 
 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT); 
* Angaben über den/die Aktionär*in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
  natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen; 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionär*in, ISIN 
  AT0000606306, 
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den 
  Nachweisstichtag, 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht. 
 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionär*innen in dieser Einberufung werden 
daher jene Aktionär*innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei 
der Gesellschaft eingelangt sind. 
 
Die Aktionär*innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär*innen können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
                  D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN 
                      GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals 
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber*innen dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), 
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen 
muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 22. Oktober 2021 
der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, 
z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, 

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October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)