2020/I erfolgt zu dem in der jeweils maßgeblichen Ermächtigung bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil.'
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren der
RIB Software SE
Nach Art. 52 Satz 2 SE-VO i.V.m. § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 40 Abs. 7 SEAG i.V.m. § 87a AktG vom
Verwaltungsrat vorgelegten Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren bei jeder wesentlichen
Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre. Die erstmalige Beschlussfassung nach § 120a Abs. 1 AktG hat
gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. 8. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.
Der Verwaltungsrat hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 40 Abs. 7 SEAG i.V.m. § 87a Abs. 1
AktG das in den untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 unter Abschnitt III. wiedergegebene System
zur Vergütung der geschäftsführenden Direktoren beschlossen.
Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor - gestützt auf die Empfehlung seines Nominierungs-
und Vergütungsausschusses - das in den Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 unter Abschnitt III. dargestellte
Vergütungssystem für die geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE zu billigen.
Beschlussfassung über die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder der RIB Software SE
Nach § 38 Abs. 1 SEAG i.V.m. § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG beschließt die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder,
wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die erstmalige Beschlussfassung nach § 113
Abs. 3 AktG hat gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung,
die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. Die derzeitige Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder
wurde zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 festgelegt. 9.
Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ist in § 11 der Satzung der Gesellschaft konkret
festgesetzt. Die Vergütung ist als reine Fixvergütung ausgestaltet. Der Wortlaut von § 11 der Satzung und
das zugrundeliegende Vergütungssystem mit den Angaben gemäß § 38 Abs. 1 SEAG i.V.m. §§ 113 Abs. 3 Satz 3,
87a Abs. 1 Satz 2 AktG werden in den untenstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 9 unter Abschnitt IV.
wiedergegeben.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB Software SE,
die in § 11 der Satzung konkret festgesetzt ist und der das in den Angaben zu Tagesordnungspunkt 9 unter
Abschnitt IV. dargestellte Vergütungssystem zugrunde liegt, zu bestätigen.
II. Angaben zu Tagesordnungspunkt 6: Wahlen zum Verwaltungsrat Thomas Wolf Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Ausbildung - Diplom Kaufmann, Schwerpunkt Marketing für Investitionsgüter, FU Berlin (1982)
Beruflicher Werdegang
1982 - 1995 Unternehmer & Investor (Digitale Transformation / Aufbau Ost / Neue Märkte) 1995 - 2002 CEO (Vorstandsvorsitzender) der Mühl Product & Service AG 2000 - 2009 Unternehmer (RIB AG), Unternehmensberater und Vorsitzender des Aufsichtsrats der RIB Software AG 2009 - 2017 CEO (Vorstandsvorsitzender) der RIB Software AG seit 2017 CEO der RIB Software SE und Vorsitzender des Verwaltungsrats 1.
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/Verwaltungsräten
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der SGTWO AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
- Mitglied des Beirats der 5D Institut GmbH Geschäftsführender Direktor und Vorsitzender des Verwaltungsrats der EMC Invest Ltd., - Cayman Islands
Philippe Delorme
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Ausbildung
Master of Science, École Centrale Paris, Hauptfach: Herstellung und industrielle Innovation - (1993) - M.B.A. Sciences Po Paris (1994)
Beruflicher Werdegang
1994 - 1996 Matra Hachette, Taiwan, Industrieller Technologietransfer 1996 - 2000 Schneider Electric High Voltage, Grenoble/Frankreich Projektverkauf und Projektausführung Asien/Pazifikraum 2000 - 2004 Schneider Electric, Grenoble/Frankreich Verwaltung des elektrischen Netzes Vizepräsident 2004 - 2008 Schneider Electric, Nashville/USA Vizepräsident für Stromüberwachung und -steuerung 2008 - 2009 Schneider Electric, Paris, CEO Stabschef 2009 - 2010 Schneider Electric, Paris, Group Chief Strategy & Technology Officer 2011 - 2014 Schneider Electric, Hongkong, Executive Vice President Partner Business, Mitglied des Exekutivausschusses 2. seit 2014 Schneider Electric, Hongkong, Executive Vice President des Geschäftsbereichs Energiemanagement und Mitglied des Exekutivausschusses der Schneider Electric SE
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/Verwaltungsräten
- Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
- Mitglied des Vorstands der Fuji Electric FA Components & Systems Co., Ltd., Tokyo, Japan - Mitglied des Vorstands der Himel Hong Kong Limited, Hongkong - Mitglied des Vorstands der Schneider Electric Asia Pacific Limited, Hongkong - Vorsitzender des Vorstands der Zircon Investment (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China
Mads Bording Rasmussen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Ausbildung
- Master of Science & Executive M.B.A.
Beruflicher Werdegang
2001 - 2007 Tiscali Spa Customer Intelligence Manager 2007 - 2008 Gründungspartner Zielgut 2008 - 2017 CEO der RIB A/S (vormals Docia A/S), Kopenhagen, Dänemark seit 2017 CRO der RIB Software SE 3. seit 2018 Mitglied des Verwaltungsrats der RIB Software SE
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/Verwaltungsräten
- Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
- Keine
Prof. Martin Fischer
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
Ausbildung
- Diplom, Bauingenieurwesen, Eidgenössische Technische Hochschule, Lausanne (Januar 1984) - M.S., Wirtschaftsingenieurwesen, Stanford University (Juni 1987) - Ph.D., Bauingenieurwesen, Stanford University (Juni 1991)
Beruflicher Werdegang
1984 - 1991 Verschiedene Positionen in Industrie und Wissenschaft in der Schweiz, Deutschland, USA und Japan 1991 - 1992 Stellvertretender Professor, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, Stanford University 1996 Gastprofessor, Queensland University of Technology, Australien 1992 - 1999 Assistenzprofessor, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, Stanford University 1999 - 2006 Außerordentlicher Professor, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, Stanford University 2002 - 2013 Gastprofessor, School of Construction & Property Mgt., Universität Salford, Großbritannien 2006 Gastprofessor, Bauingenieurwesen, Technische Universität Helsinki, Finnland 2008 - 2012 Beratender Professor, School of Economics and Mgt., Tongji Univ., Shanghai, China 2008 - 2014 Koordinator, Energieeffizienz für Gebäude, Precourt Institut für Energieeffizienz, Stanford seit 2001 Direktor, Zentrum für integrierte Gebäudetechnik (CIFE), Stanford seit 2009 Angeschlossene Fakultät, Emmett Interdisziplinäres Programm für Umwelt und Ressourcen
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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)