Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft

DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf                  
Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen                  
Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft       
                                                                               
31.01.2022 / 19:05                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE),  
IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN    
GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE                                   
                                                                               
Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen                  
Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft       
                                                                               
- Hauptversammlung schafft Grundlage für öffentliches Rückerwerbsangebot durch 
entsprechende Beschlussfassung mit einer Mehrheit von 97,99 %                  
                                                                               
- Hauptversammlung fasst hierzu Beschluss über Einziehung von bis zu 27.664.079
zu erwerbenden eigenen Aktien                                                  
                                                                               
- Gestützt auf Ermächtigung der Hauptversammlung beschließt Rocket Internet    
Durchführung des öffentlichen Rückerwerbsangebots zum Erwerb von bis zu 26,6 % 
des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR   
35,00 je Aktie                                                                 
                                                                               
- Annahmefrist läuft vom 9. Februar 2022 bis zum 10. März 2022                 
                                                                               
Berlin, 31. Januar 2022 - Die außerordentliche Hauptversammlung der Rocket     
Internet SE ("Rocket Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6),   
die heute virtuell in Berlin stattfand, fasste unter Tagesordnungspunkt 1, wie 
von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, einen Beschluss über eine         
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbender      
eigener Aktien. Damit haben die Aktionäre der Gesellschaft die Grundlage für   
die Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots geschaffen. Der        
Beschluss zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu    
erwerbender eigener Aktien wurde mit einer Mehrheit von 97,99 % gefasst.       
                                                                               
Im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Vorstand mit Zustimmung des       
Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung          
beschlossen, ein öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu 27.664.079 Aktien  
der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktien") zu unterbreiten                    
("Rückerwerbsangebot"). Die im Rahmen des Rückerwerbsangebots angebotene       
Gegenleistung beträgt, entsprechend den Vorgaben des dem Rückerwerbsangebot    
zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses, EUR 35,00 je Rocket            
Internet-Aktie. Damit hat das Rückerwerbsangebot ein Gesamtvolumen von bis zu  
EUR 968.242.765,00.                                                            
                                                                               
Die Frist zur Annahme des Rückerwerbsangebots beginnt am 9. Februar 2022, 0:00 
Uhr (MEZ) und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 10. März 2022 um     
24:00 Uhr (MEZ).                                                               
                                                                               
Den Aktionären der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktionäre") stehen           
Andienungsrechte zu, wobei jeweils eine Rocket Internet-Aktie ein              
Andienungsrecht vermittelt. Das Andienungsverhältnis beträgt 4:1, sodass vier  
Andienungsrechte erforderlich sind, um das Rückerwerbsangebot für eine Rocket  
Internet-Aktie annehmen zu können.                                             
                                                                               
Rocket Internet-Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Andienungsrechte zu      
veräußern, soweit sie an dem Rückerwerbsangebot nicht oder nur teilweise       
teilnehmen möchten. Ebenso haben sie die Möglichkeit, zu-sätzliche             
Andienungsrechte zu erwerben, wenn sie mehr Rocket Internet-Aktien andienen    
möchten, als sie dies auf Basis der ihnen in ihre Wertpapierdepots eingebuchten
Andienungsrechte tun können. Die Andie-nungsrechte werden in den Handel im     
Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einbezo-gen und dort bis 
zwei Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist handelbar sein. Auch eine     
außerbörsli-che Übertragung der Andienungsrechte ist zulässig und möglich.     
                                                                               
Die Gesellschaft wird die von der Gesellschaft auf Grundlage dieses            
Rückerwerbsangebots erworbenen Rocket Internet-Aktien zwecks                   
Kapitalherabsetzung unverzüglich nach Erwerb und Erfüllung aller insoweit      
maßgeblichen Voraussetzungen einzuziehen.                                      
                                                                               
Die weiteren Einzelheiten des Rückerwerbsangebots sind dem Angebotsschreiben   
der Gesellschaft zu entnehmen. Das Angebotsschreiben wird vor Beginn der       
Annahmefrist auf der Internetseite von Rocket Internet                         
(https://www.rocket-internet.com) unter der Rubrik "Investors - Share - Share  
Purchase Offer 2022" sowie im Bundesanzeiger unter                             
https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden.                           
                                                                               
Kontakt:                                                                       
                                                                               
E: info@rocket-internet.com                                                    
                                                                               
Über Rocket Internet                                                           
                                                                               
Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.      
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte     
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in          
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das            
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internet Unternehmen sind in einer     
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie     
unter www.rocket-internet.com.                                                 
                                                                               
Haftungsausschluss/Wichtige Hinweise                                           
                                                                               
DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER
EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER   
ROCKET INTERNET SE ("ROCKET INTERNET") DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND    
WEITERE DAS ÖFFENTLICHE AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOT BETREFFENDE BESTIMMUNGEN IN   
DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT WERDEN. INVESTOREN UND INHABERN VON           
WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE
SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ÖFFENTLICHEN                      
AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, SOBALD DIESE     
BEKANNT GEMACHT WORDEN SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN.   
                                                                               
DAS ANGEBOT WIRD AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES    
DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND        
BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON       
AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN        
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER            
WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. DAS ANGEBOT
SOLL NICHT NACH DEN RECHTLICHEN VORGABEN ANDERER RECHTSORDNUNGEN ALS DER       
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT    
ANWENDBAR) DURCHGEFÜHRT WERDEN. DEMENTSPRECHEND WURDEN KEINE BEKANNTMACHUNGEN, 
ANMELDUNGEN, ZULASSUNGEN ODER GENEHMIGUNGEN FÜR DAS ANGEBOT AUSSERHALB DER     
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINGEREICHT, VERANLASST ODER GEWÄHRT. INVESTOREN UND
INHABER VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET KÖNNEN NICHT DARAUF VERTRAUEN,    
DURCH DIE ANLEGERSCHUTZVORSCHRIFTEN IRGENDEINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ALS DER  
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT    
ANWENDBAR) GESCHÜTZT ZU WERDEN. VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE     
BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN                
AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN SOLL WEDER MITTELBAR    
NOCH UNMITTELBAR EIN ERWERBSANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET      
WERDEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DAS JEWEILIGE NATIONALE RECHT       
DARSTELLEN WÜRDE.                                                              
                                                                               
SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT     
DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN ROCKET INTERNET ODER FÜR SIE TÄTIGE      
BROKER AUSSERHALB DES ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER 
NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST DES ANGEBOTS UNMITTELBAR ODER MITTELBAR AKTIEN DER
ROCKET INTERNET ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIESSEN. DIES  
GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS-
ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF AKTIEN DER ROCKET INTERNET     
GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUSSERHALB  
DER BÖRSE IN AUSGEHANDELTEN TRANSAKTIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER    
DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER            
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG      
ERFORDERLICH IST.                                                              
                                                                               
SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT IN DIE ZUKUNFT GERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND,   
STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN",           
"ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON        
AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN        
ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN VON ROCKET     
INTERNET ZUM AUSDRUCK. DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF     
GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, DIE ROCKET INTERNET NACH   
BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HAT, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE 
RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND               
UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM
EINFLUSSBEREICH DER ROCKET INTERNET LIEGEN. DIESE ERWARTUNGEN UND IN DIE       
ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNTEN SICH ALS UNZUTREFFEND ERWEISEN UND DIE    
TATSÄCHLICHEN ENTWICKLUNGEN KÖNNEN ERHEBLICH VON IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN    
AUSSAGEN ABWEICHEN. Rocket Internet ÜBERNIMMT KEINE PFLICHT, DIE IN DIE ZUKUNFT
GERICHTETEN AUSSAGEN HINSICHTLICH TATSÄCHLICHER ENTWICKLUNGEN ODER EREIGNISSE, 
RAHMENBEDINGUNGEN, ANNAHMEN ODER SONSTIGER FAKTOREN ZU AKTUALISIEREN.          
                                                                               
                                                                               
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31.01.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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Sprache:     Deutsch                              

Unternehmen: Rocket Internet SE                   

             Charlottenstrasse 4                  

             10969 Berlin                         

             Deutschland                          

Telefon:     +49 (0)30 300 13 1800                

Fax:         +49 (0)30 300 13 1899                

E-Mail:      investorrelations@rocket-internet.com

Internet:    www.rocket-internet.com              

ISIN:        DE000A12UKK6                         

WKN:         A12UKK                               

EQS News ID: 1274847                              







                                       

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