Ordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 25. Juni 2021 Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (ohne Beschlussfassung)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Die vorgenannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Charlottenstraße 4, 10969 Berlin) zur Einsicht der Aktionäre aus. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Berlin, im Mai 2021

Rocket Internet SE

Der Vorstand

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