Ordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 25. Juni 2021 Gegenantrag B von Herrn Robert Haselsteiner

Nachfolgend finden Sie den Gegenantrag B von Herrn Robert Haselsteiner zu dem Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE am

25. Juni 2021 einschließlich seiner Begründung, der gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen ist.

Anträge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge erledigt.

Über den Gegenantrag B können Sie direkt in dem HV-Portalabstimmen.

Für Rückfragen können Sie sich per E-Mail an rocketinternet_hv2021@linkmarketservices.dewenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 (89) 21027-220 zur Verfügung.

Um Missverständnisse aufgrund von Übersetzungsfehlern zu vermeiden, werden Gegenanträge, die nur in deutscher Sprache eingehen, nicht ins Englische übersetzt. Gegenanträge, die in einer anderen Sprache als Deutsch eingehen, müssen mit einer deutschen Übersetzung versehen sein.

Berlin, im Juni 2021

Rocket Internet SE

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Rocket Internet SE published this content on 10 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 June 2021 17:51:01 UTC.