Außerordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE am Montag, den

31. Januar 2022

Hinweise zur Bestätigung der Stimmabgabe und Stimmzählung

Hinweise zur Bestätigung des Zugangs einer elektronisch abgegebenen Stimme

Nach Art. 53 SE-VO in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz ist bei Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl, wenn diese im Wege elektronischer Kommunikation erfolgt, dem Abgebenden der Zugang der Stimmen gemäß den Anforderungen nach Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen.

Bei Abgabe von Briefwahlstimmen im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail erhält der Abgebende dazu nach Abgabe der Briefwahlstimmen eine entsprechende Bestätigung per E-Mail übermittelt.

Bei Abgabe von Briefwahlstimmen über das Online-Portal unter der Internetadresse www.rocket-internet.com/investors/extraordinary-general-meeting erhält der Abgebende dazu nach Abgabe der Briefwahlstimmen eine entsprechende Bestätigung angezeigt, die er herunterladen kann.

Hinweise zur Bestätigung über die Stimmaufzeichnung und -zählung

Nach Art. 53 SE-VO in Verbindung mit § 129 Abs. 5 Aktiengesetz kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen.

Die Abstimmenden sowie diejenigen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilt (und nicht widerrufen) haben, können bis zum 28. Februar 2022, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ) die entsprechende Bestätigung über das Online-Portal unter der Internetadresse www.rocket- internet.com/investors/extraordinary-general-meeting aufrufen und herunterladen. Dazu können dieselben Zugangsdaten verwendet werden wie für die Nutzung der übrigen Funktionen des Online-Portals im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Januar 2022.

Im Übrigen können die Abstimmenden sowie diejenigen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilt (und nicht widerrufen) haben, bis zum 28. Februar 2022, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ) eine entsprechende Bestätigung telefonisch unter +49 (89) 21027-220 (von Montag bis

einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ) oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse rocketinternet_aohv2022@linkmarketservices.de anfordern. Die Bestätigung, ob und wie die Stimme gezählt wurde wird zeitnah und spätestens 15 Tage nach deren Anforderung oder der Hauptversammlung übermittelt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt, sofern die Informationen nicht bereits vorliegen. Die Bestätigung kann dabei insbesondere per E-Mail übermittelt werden.

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Rocket Internet SE published this content on 21 December 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 December 2021 14:19:08 UTC.