Ordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 25. Juni 2021 Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2020

Der Vorstand schlägt der ordentlichen Hauptversammlung 2021 vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 1.210.433.947,92 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, wobei nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 ein Betrag von EUR 27.596.228,00 dieses Bilanzgewinns bei Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals von Rocket Internet in gleicher Höhe, wie sie von der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2020 beschlossen wurde, in die Kapitalrücklage gemäß § 237 Abs. 5 AktG eingestellt wurde.

Berlin, im Mai 2021

Rocket Internet SE

Der Vorstand

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