DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Rocket Internet SE / Bekanntmachung nach
Artikel 5 Absatz 1 lit. a) der Verordnung (EU) No 596/2014 und Artikel 2 Absatz
1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                                    
Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation             
                                                                               
01.09.2020 / 08:31                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 1 lit. a) der Verordnung (EU) No 596/2014 
und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052               
                                                                               
Berlin, Deutschland, 1. September 2020 - Der Vorstand der Rocket Internet SE   
(die 'Gesellschaft') hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,   
ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu maximal 11.996.721      
Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE000A12UKK6) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne    
Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 222.779.108,97 (das 'Aktienrückkaufprogramm 
2020') durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter       
Wertpapierbörse beginnt am 1. September 2020 und erfolgt für einen Zeitraum von
bis zum Ablauf des 15. September 2020. Die zurückgekauften Aktien der          
Gesellschaft können in Übereinstimmung mit der Ermächtigung der                
Hauptversammlung vom 15. Mai 2020 verwendet werden und es ist derzeit          
beabsichtigt, diese entweder einzuziehen und das Grundkapital der Gesellschaft 
entsprechend herabzusetzen oder diese Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit   
dieser verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten für den Fall, dass von der
Gesellschaft gewährte Aktienoptionen ausgeübt werden. Der höchste Kaufpreis,   
der unter dem Aktienrückkaufprogramm 2020 gezahlt werden wird, wird einen      
Betrag von EUR 18,57 je Aktie der Gesellschaft, d.h. die von der Gesellschaft  
festgesetzte Angebotsgegenleistung je Aktie der Gesellschaft unter dem heute   
angekündigten Delisting-Rückerwerbsangebot (das                                
'Delisting-Rückerwerbsangebot'), nicht überschreiten, es sei denn, die         
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die 'BaFin') teilt der        
Gesellschaft aufgrund ihrer Ermittlung des insofern maßgeblichen               
volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der   
Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor Bekanntgabe des              
Delisting-Rückerwerbsangebots (der '6-Monats-Durschnittskurs') verbindlich     
einen höheren gesetzlichen Mindestpreis für das Delisting-Rückerwerbsangebot   
mit. In diesem Fall wird die Gesellschaft den höchsten Kaufpreis unter dem     
Aktienrückkaufprogramm 2020 entsprechend erhöhen.                              
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm 2020 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der    
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2020 durchgeführt.  
Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Mai 2025 eigene Aktien bis 
zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser   
Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der  
Gesellschaft über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne        
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten  
Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden   
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.             
                                                                               
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2020 erfolgt   
durch ein Kreditinstitut. Sofern Aktien der Gesellschaft während eines         
geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr.   
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in der   
berichtigen Fassung vom 21. Dezember 2016 oder während eines Zeitraums         
zurückgekauft werden sollen, in dem die Gesellschaft beschlossen hat, die      
Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014      
aufzuschieben, hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut mit der Abwicklung      
solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt  
des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter    
Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von   
der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die
Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.                                     
                                                                               
Die Gesellschaft wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.   
März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der               
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2020 durchführen. Sofern die     
Gesellschaft ein Kreditinstitut mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft     
beauftragt hat, hat die Gesellschaft auch dieses entsprechend verpflichtet.    
                                                                               
Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den         
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der  
Kommission vom 8. März 2016 erworben Insbesondere werden die Aktien der        
Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig 
getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit    
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf          
stattfindet, liegt. Unabhängig davon wird keine Aktie der Gesellschaft zu einem
höheren Preis als EUR 18,57 je Aktie erworben, sofern die BaFin nicht auf Basis
ihrer Berechnung des 6-Monats-Durchschnittskurses verbindlich einen höheren    
gesetzlichen Mindestpreis für das Delisting-Rückerwerbsangebot bestimmt.       
Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25 %   
des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem  
der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird   
berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während   
der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.                               
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm 2020 kann, soweit erforderlich und rechtlich        
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.             
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2020 zusammenhängenden     
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die            
bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.rocket-internet.com) im      
Bereich 'Investors' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab
dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.   
                                                                               
Ende                                                                           
                                                                               
Haftungsausschluss:                                                            
                                                                               
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren  
auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der      
Rocket Internet SE ('Rocket Internet') und beinhalten bekannte und unbekannte  
Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen     
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten        
ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen    
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin          
beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des         
allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in 
Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb    
durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen  
Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket  
Internet betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
01.09.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
------------------------------------------------------------                   



Sprache:     Deutsch                

Unternehmen: Rocket Internet SE     

             Charlottenstrasse 4    

             10969 Berlin           

             Deutschland            

Internet:    www.rocket-internet.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

1125791  01.09.2020