Rocket Internet SE

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A12UKK

ISIN: DE000A12UKK6

Gegenantrag des Aktionärs Herrn Thorsten Dürre und

Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Gegenantrag

___________________________________________________________________________

Hinweis: Der Gesellschaft ist der nachfolgend widergegebene Gegenantrag eines Aktionärs zu Tagesordnungspunkt 1 der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. September 2020 zugegangen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmen per (elektronischer) Briefwahl abgeben oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Das Briefwahlformular, das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter und das HV-Portal bieten Ihnen die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenantrag Ihre Stimmen per (elektronischer) Briefwahl abzugeben oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern entsprechende Weisungen zu erteilen.

Wenn Sie sich dem nachstehenden widergegebenen Gegenantrag des Aktionärs anschließen wollen, stimmen Sie auf dem Briefwahlformular oder dem Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter bzw. im HV-Portal zunächst gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat und kreuzen bzw. klicken zusätzlichdas Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Gegenantrag an ("Antrag A" bzw. "Antrag A - Gegenantrag des Aktionärs Herrn Thorsten Dürre zu Tagesordnungspunkt 1 der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 24. September 2020").

Sofern Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigen und Ihr Stimmrecht auch im Hinblick auf den nachstehend widergegebenen Gegenantrag ausüben möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser/diese bereit ist, Sie zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieser/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit dem nachstehend widergegebenen Gegenantrag auszuüben.

Für Fragen zur Stimmabgabe stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Hauptversammlungs-Hotline werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27 222zur Verfügung.

___________________________________________________________________________

Antrag A - Gegenantrag des Aktionärs Herrn Thorsten Dürre zu Tagesordnungspunkt 1 der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 24. September 2020

An die Rocket Internet SE -Vorstand-

Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Deutschland per E-Mailhauptversammlung@rocket-internet.de

Berlin, den 9.9.2020

Ihre Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24.9.2020 Antrag auf Abstimmung über Änderung des Rückerwerbsangebotspreises

-1-

Sehr geehrter Vorstand,

Antrag

In Abwandlung zum Tagesordnungspunkt 1 ("Rückerwerbsangebot") der außerordentlichen Hauptversammlung beantrage ich nach §126 AktG den Rückerwerbsangebotspreis auf mindestens den Buchwert des auf den Anteilseigner entfallenden Eigenkapitals festzulegen.

Der Mindest-Rückerwerbsangebotspreis pro Aktie ist aus dem auf die Anteilseigner entfallenden bilanzierten Eigenkapital geteilt durch die Anzahl der zum Zeitpunkt des Angebotes ausstehenden Aktien zu errechnen.

Beispielrechnung

Das auf Anteilseigner entfallende Eigenkapital am 31.12.2019 betrug laut Bilanz 3'966,4 Mio€ bei im September d.J. 135'690'619 ausstehenden Aktien.

Auf dieser Kalkulationsbasis wäre 29,23€ je Aktie ein fairer Rückerwerbsangebotspreis.

Begründung

Der vom Vorstand angebotene Rückerwerbspreis über 18,57€ je Aktie bewertet das gesamte Unternehmen mit nur 2'522 Mio€, entsprechend 63% des zum 31.12.2019 bilanzierten Wertes. Angesichts des bilanzierten Vermögens der Gesellschaft ist das Angebot zu niedrig. Die Rocket Internet SE ist nahezu schuldenfrei (Eigenkapitalquote über 96%). Das Vermögen besteht überwiegend aus Cash-Positionen (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) und an der Börse handelbaren Wertpapieren im Umlauf- und Anlagevermögen. Damit liegt der vom Vorstand vorgeschlagene Rückerwerbsangebotspreis sogar unterhalb des theoretischen Liquidationserlöses der Gesellschaft.

Aus diesem Grund und auch wegen der Lockdown-bedingten Turbulenzen an den Börsen ist der durchschnittliche Marktpreis der letzten sechs Monate kein zuverlässiger Indikator für den fairen Unternehmenspreis, Der niedrige Börsenpreis war vielmehr ein Kaufanreiz für informierte Investoren, da für einen investierten Euro deutlich mehr als ein Euro Unternehmenswert erworben werden konnte.

Wenn man von der Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeht, ist aus Anlegersicht ein Verkauf unterhalb des Buchwertes keine Option.

Hochachtungsvoll,

Thorsten Dürre

___________________________________________________________________________

Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Gegenantrag des Aktionärs Herrn Thorsten Dürre zu Tagesordnungspunkt 1 der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 24. September 2020

-2-

Nach Prüfung des Gegenantrags von Herrn Thorsten Dürre halten Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft an ihrem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen), wie in der Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. September 2020 veröffentlicht, fest.

Berlin, im September 2020

Rocket Internet SE

-3-

Rocket Internet SE veröffentlichte diesen Inhalt am 10 September 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 22 September 2020 16:33:02 UTC.

Originaldokumenthttps://introck5-downloads.s3.eu-central-1.amazonaws.com/investors/37a27943-a9ef-4590-8467-ab4f0ec7c3bd-EGM/13.+Antrag+A+%E2%80%93+Gegenantrag+des+Aktion%C3%A4rs+Herrn+Thorsten+D%C3%BCrre+zu+Tagesordnungspunkt+1+und+Stellungnahme+von+Vorstand+und+Aufsichtsrat+(DE).pdf

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/0DE66405C57FE46459EDD9AD44B1D1EB9BE53395