Der Vorstand der Royale Home Holdings Limited hat die Anteilseigner darüber informiert, dass die Gesellschaft am 6. Mai 2022 (i) eine Absichtserklärung (der "LOI(A)") mit Avalon Biomedical (Management) Limited in Bezug auf eine mögliche Gründung eines Joint Ventures (die "Mögliche Gründung eines JV") und (ii) eine Absichtserklärung (die "LOI(B)") mit Avalon Steritech (BVI) Limited, einer Tochtergesellschaft von Avalon Biomedical Management, der "Zielgesellschaft"), in Bezug auf eine mögliche Investition (die "mögliche Investition") in die Beteiligung an der Zielgesellschaft. Die Investitionen erfolgen im Wege einer Kapitalzuführung. Wenn die Investitionssumme nicht bis zum 30. Juni 2022 bei der Zielgruppe und/oder der Zielgesellschaft eingeht, werden der LOI(A) und der LOI(B) hinfällig.

Am 6. Mai 2022 hat das Unternehmen den LOI(A) mit Avalon Biomedical Management in Bezug auf die mögliche Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens abgeschlossen. Das Unternehmen und Avalon Biomedical Management haben vereinbart, über ihre Tochtergesellschaften ein Joint Venture (das "JV") in der Volksrepublik China (die "VRC") zu gründen. Es wird erwartet, dass sich das JV mit der Förderung und Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Bezug auf professionelles Wissen und fortschrittliches technisches Know-how in Bezug auf Nanofaserfilter und antimikrobielle Textilien befasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschung und Entwicklung relevanter Produkte und technisches Know-how, die Produktion und den Verkauf relevanter Produkte und die Bereitstellung relevanter Dienstleistungen.

Der vorläufige Gesamtinvestitionsbetrag im Rahmen der möglichen JV-Gründung und der möglichen Investition beträgt vorbehaltlich der Anpassung und der formellen Vereinbarung 10 Millionen USD. Mit Ausnahme der Bestimmungen zur Vertraulichkeit, zur Verbindlichkeit und zu den Vertragspartnern sind die anderen Bestimmungen des LOI(A) für die Vertragsparteien nicht bindend. Der LOI(A) hält die vorläufige geschäftliche Absicht der Parteien in Bezug auf die mögliche Gründung des JV fest, die weiteren Verhandlungen und einer formellen Vereinbarung (die "formelle Vereinbarung (A)") unterliegt, die von den Parteien des LOI(A) ausgehandelt und abgeschlossen werden muss.

Avalon Biomedical Management ist eine in Hongkong gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Zielgruppe ist auf die Entwicklung und Bereitstellung neuer biomedizinischer Technologien spezialisiert. Ihre Geschäftsbereiche umfassen die Bereiche öffentliche Gesundheit, Infektionskontrolle, diagnostische Plattformen, medizinische Geräte und Pharmazeutika, mit dem Ziel, die dringenden Bedürfnisse der Welt im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Medizin zu erfüllen.

Nach bestem Wissen und Gewissen des Unternehmens, das alle angemessenen Nachforschungen angestellt hat, handelt es sich bei Avalon Biomedical Management und seinen letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümern um Dritte, die von dem Unternehmen und seinen verbundenen Personen unabhängig und nicht mit ihnen verbunden sind. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wurde noch keine endgültige Vereinbarung über die mögliche Gründung des Gemeinschaftsunternehmens getroffen, die vom Abschluss der formellen Vereinbarung (A) abhängig ist. Daher kann die mögliche Gründung des JVs stattfinden oder auch nicht.

Der vorläufige Gesamtbetrag der Investition im Rahmen der möglichen Gründung des JV und der möglichen Investition beläuft sich auf 10 Millionen USD, vorbehaltlich einer Anpassung und der formellen Vereinbarung (B). Die mögliche Investition steht unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen seine internen Verfahren und die entsprechenden behördlichen Genehmigungen (falls erforderlich) abgeschlossen hat. Das Zielunternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, sein derzeitiges Management beizubehalten und die internen Genehmigungsverfahren des Unternehmens zu erleichtern, indem es relevante Informationen über das Zielunternehmen und seine Tochtergesellschaften zur Verfügung stellt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Due Diligence).

Das Unternehmen (oder seine Tochtergesellschaft(en)) und das Zielunternehmen haben vereinbart, ein Joint Venture zu gründen, an dem das Unternehmen voraussichtlich zu 51% und das Zielunternehmen voraussichtlich zu 49% beteiligt sein wird. Es wird erwartet, dass das Joint Venture in der Produktion von Desinfektions- und Sterilisationsprodukten in Festlandchina und in der Entwicklung der entsprechenden Geschäfte in der VR China tätig sein wird. Mit Ausnahme der Bestimmungen zur Vertraulichkeit, zur Bindungswirkung und zu den Vertragspartnern sind die anderen Bestimmungen des LOI(B) für die Vertragsparteien nicht bindend.

Der LOI(B) hält die vorläufige geschäftliche Absicht der Parteien in Bezug auf die mögliche Investition fest, die weiteren Verhandlungen und einer formellen Vereinbarung unterliegt, die von den Parteien des LOI(B) ausgehandelt und abgeschlossen werden muss.