Bericht zum Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz 2023

Inhalt

1. Kontext und Governance

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Angaben zur Unternehmens- und Beschaffungsstruktur

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Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung

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Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie

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Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation

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2. Prävention

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Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse

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Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

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Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern

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3. Maßnahmen

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Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich ...

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Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei Zulieferern

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Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren

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Umsetzung des Beschwerdeverfahrens

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Überprüfung des Risikomanagements

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Kontakt

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Dieser Bericht wurde im Mai 2024 veröffentlicht. Er ist abrufbar unter https://www.rwe.com/verantwortung-und-nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsbericht/

1. Kontext und Governance

Angaben zur Unternehmens- und Beschaf- fungsstruktur

In welchen Branchen sind die Unternehmen des eigenen Geschäftsbereichs tätig?

Die Branche der RWE AG sowie der verbundenen Tochterunternehmen ist die Energiever- sorgung.

Nennung aller verbundener Unternehmen, auf die ein bestimmender Einfluss nach § 2 Abs. 6 S.2 LkSG ausgeübt wird.

Die gesamte Aufzählung der Unternehmen, auf die ein bestimmender Einfluss ausgeübt wird, kann dem "Geschäftsbericht 2023", S. 216 - 292, entnommen werden. Er ist zu fin- den unter https://www.rwe.com/investor-relations/finanzkalender-und-veroeffentlichun- gen/berichterstattung/

Sind die verbundenen Unternehmen aufgrund der Überschreitung der eigenen Arbeitneh- merzahl im Inland ab 2023 (3.000 Arbeitnehmer) oder ab 2024 (1.000 Arbeitnehmer) selbst unmittelbar vom Anwendungsbereich des Gesetzes betroffen und somit berichts- pflichtig?

Im Folgenden sind die verbundenen Unternehmen mit ihren Arbeitnehmern aufgelistet, die ab 2023 bzw. 2024 auch alleine unter den Geltungsbereich des LkSG fallen:

  • RWE Clean Energy LLC (MA 1.500)
  • RWE Generation SE (MA 3.000)
  • RWE Offshore Wind GmbH (MA 2.400)
  • RWE Power AG (MA 8.800)
  • RWE Renewables Europe & Australia GmbH (MA 1.400)
  • RWE Supply & Trading GmbH (MA 2.000)

Länder, in denen Standorte der verbundenen Unternehmen bestehen:

Deutschland, Niederlande, Großbritannien, Tschechische Republik, Portugal, Spanien, Lu- xemburg, Australien, Japan, Indien, Kanada, Frankreich, Polen, Mexiko, Chile, Vereinigte Staaten von Amerika, Irland, Südkorea, Taiwan, Belgien, Dänemark, Schweden, Italien, China, Indonesien, Griechenland

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Branche, in denen die verbundenen Unternehmen tätig sind:

Die verbundenen Unternehmen sind in der Energieversorgung tätig.

Auswahl aller Bereiche der Wertschöpfung, in denen die verbundenen Unternehmen in den angegebenen Branchen tätig sind:

RWE ist in den Wertschöpfungsstufen Stromerzeugung und Energiehandel aktiv.

Alle Produktionsländer, aus denen im Berichtszeitraum Waren und/oder Dienstleistungen von unmittelbaren Zulieferern beschafft wurden:

Die Beschaffung erfolgte im Wesentlichen aus der EU, den USA, dem asiatischen Raum so- wie aus Nahost.

Gesamtanzahl der unmittelbaren Zulieferer im Berichtszeitraum:

Ca. 15.000

Warengruppen, die für das Geschäftsmodell relevant sind:

Wesentliche Warengruppen sind Windkraftanlagen Onshore und Offshore, Solaranlagen und Speichermodule, Wartungsarbeiten für Gasturbinen und Kessel sowie Gerüstbau.

Rohstoffe, die für das Geschäftsmodell relevant sind:

RWE bezieht Rohstoffe zur Stromerzeugung. Hierzu gehören i. W. Steinkohle, Erdgas und Biomasse.

Überwachung des Risikomanagements & Ver- antwortung der Geschäftsleitung

Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im Berichtszeitraum festgelegt? Nennen Sie Name(n) und Funktion(en) der für die Überwa- chung des Risikomanagements zuständigen Person(en).

Kunal Chandra ist Chief Human Rights Officer (CHRO) der RWE AG. Er bekleidet im Unter- nehmen die Rolle als Direktor Strategie und Nachhaltigkeit und trägt damit die Verantwor- tung für die konzernweite Umsetzung des Human Rights Risk Management Systems.

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Innerhalb der RWE-Tochterunternehmen wurden jeweils Human Rights Officer eingesetzt. Sie unterstützen innerhalb der jeweiligen Unternehmen den CHRO. Benannt wurden

  • RWE Clean Energy LLC: Steven Marshall
  • RWE Generation SE:* Ulrich Kramer
  • RWE Offshore Wind GmbH: Zsuzsanna Sessel-Zsebik
  • RWE Power AG:* Marie-Cecil Aufmkolk
  • RWE Renewables Europe & Australia GmbH: Melanie Dreesen
  • RWE Supply & Trading GmbH: Hendrik Voß

*Anmerkung: Neben der RWE AG fallen die RWE Power AG und die RWE Generation SE di- rekt unter den Anwendungsbereich des LkSG, da beide Tochterunternehmen mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2023 aufwiesen. Dieser Bericht wurde für den RWE Konzern verfasst und gilt ebenfalls für beide betroffenen Tochterunternehmen.

Beschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig die Berichter- stattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.

Der Chief Human Right Officer (CHRO) informiert den Vorstand der RWE AG mindestens einmal jährlich über die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Dazu nutzt der CHRO Erkenntnisse aus den quartärlich stattfindenden Terminen mit den Human Rights Officers (HRO) sowie die schriftlichen Berichte der Tochterunternehmen, die der CHRO re- gelmäßig erhält.

Es erfolgt zudem eine quartärliche Berichterstattung an den Vorstand der RWE AG zu Nachhaltigkeit, in deren Rahmen auch menschenrechtlichen Fragen erörtert werden kön- nen.

Die Vorstände der Tochterunternehmen werden ihrerseits durch die jeweiligen Human Rights Officers unterrichtet.

Grundsatzerklärung über die Menschenrechts- strategie

Liegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführ- ten Risikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?

RWE hat eine Grundsatzerklärung über seine Menschenrechtsstrategie veröffentlicht. Diese gilt für die RWE AG sowie für alle Tochterunternehmen. Die Grundsatzerklärung ist nicht nur in deutscher und englischer Sprache verfügbar, sondern darüber hinaus auch auf

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niederländisch, chinesisch, französisch, italienisch, polnisch, spanisch und türkisch verfüg- bar. Die Erklärung ist auf unserer Internetseite abrufbar.1

Die Grundsatzerklärung wurde gegenüber den Beschäftigten und externen Stakeholdern kommuniziert. Dies schließt Lieferanten explizit mit ein.

Die Grundsatzerklärung ist allen unseren Mitarbeitenden zugänglich, sie wurde zudem in ei- nem Online-Artikel des unternehmensinternen Mitarbeitermagazins vorgestellt. Zudem ist sie auf der RWE-Unternehmenswebseite veröffentlicht und abrufbar. Die Grundsatzerklä- rung wurden im Vorfeld mit Arbeitnehmervertretern diskutiert. Unmittelbare Zulieferer er- halten die Grundsatzerklärung im Rahmen der Vertragsschließung, außerdem wird auf die Grundsatzerklärung im Lieferantentraining verwiesen, das RWE allen Zulieferern zur Verfü- gung stellt.

Welche Elemente enthält die Grundsatzerklärung?

Die Grundsatzerklärung erklärt, wie RWE Menschenrechte achtet. Sie geht auf die einzelnen geschützten Rechte ein und ebenso auf die Rechte, die für RWEs eigene Aktivitäten sowie die Lieferkette eine besondere Relevanz haben. Die Grundsatzerklärung beschreibt zudem alle wesentlichen Prozesse, die zur Achtung der Menschenrechte aufgesetzt worden sind, sowie die entsprechenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Beschreibung möglicher Aktualisierungen im Berichtszeitraum und der Gründe hierfür.

Die Grundsatzerklärung wird im Laufe des Jahres 2024 überprüft und bei Bedarf aktuali- siert.

Verankerung der Menschenrechtsstrategie in- nerhalb der eigenen Organisation

In welchen maßgeblichen Fachabteilungen/Geschäftsabläufen wurde die Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb des Berichtszeitraums sichergestellt?

Die jährliche Risikoanalyse hat gezeigt, dass wesentliche Risiken nicht mit unserem eigenen Geschäftsbereich verbunden, sondern hauptsächlich in der Lieferkette zu finden sind.

Um die Umsetzung der Menschenrechtsstrategie zu unterstützen und unseren Sorgfalts- pflichten nachzukommen, haben wir ein effektives Risikomanagementsystem für Men- schenrechte eingeführt, dessen Umsetzung konzernweit gilt. Durch diesen umfassenden

1 https://www.rwe.com/verantwortung-und-nachhaltigkeit/soziales-und-gesellschaft/menschen-rechtliche-sorgfaltspflicht/grundsatzerklaerung-ueber-rwes-menschenrechtsstrategie/

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Ansatz konzentrierte sich RWE hauptsächlich auf Beschaffungsprozesse und Einkaufsinitia- tiven. Dabei waren unter anderem die Beschaffungs-, Rechts- und Nachhaltigkeitsabteilun- gen des Konzerns maßgeblich beteiligt.

Beschreiben Sie, wie die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie innerhalb der ver- schiedenen Fachabteilungen/Geschäftsabläufe verteilt ist.

Der Vorstand der RWE AG ist für die Umsetzung und Einhaltung der Grundsatzerklärung über RWEs Menschenrechtsstrategie verantwortlich. Der Chief Human Rights Officer (CHRO) ist in diesem Rahmen für die Überwachung des Menschenrechtsrisikomanage- ments insgesamt zuständig. Die Achtung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in den Tochtergesellschaften wird von den jeweiligen Human Rights Officers (HROs) verantwortet. In der Abteilung Group Sustainability der RWE AG ist das Human Rights Expert Team ange- siedelt. Dieses sorgt für die Weiterentwicklung, Steuerung und Umsetzung der Menschen- rechtsstrategie. Es unterstützt bei Bedarf die an den operativen Prozessen beteiligt Fach- abteilungen und die Tochterunternehmen.

Beschreiben Sie, wie die Strategie in operative Prozesse und Abläufe integriert ist.

Das Beschwerdeverfahren beinhaltet drei Kanäle, um menschenrechtliche oder umweltbe- zogene Risiken oder Verletzungen an RWE zu melden. Externen Personen und Interessens- gruppen stehen der direkte Kontakt per E-Mail (humanrights@rwe.com) oder die Kontakt- aufnahme zu einer externen Anwaltskanzlei zur Verfügung. Hierbei kann die Anonymität auf Wunsch gewährt bleiben. Mitarbeiter von RWE haben zudem die Möglichkeit, Beschwerden über das interne Tool "Business Keeper Monitoring System" einzureichen. Die Menschen- rechtsexperten des Human Rights Expert Teams bearbeiten anschließend alle eingegange- nen Beschwerden.

Das Human Rights Expert Team führt die jährlichen und anlassbezogenen Risikoanalysen für den gesamten Konzern, einschließlich der Tochterunternehmen, durch. Mit Unterstüt- zung eines externen Anbieters wird eine ausdifferenzierte Risikoanalyse für den eigenen Ge- schäftsbereich sowie für alle unmittelbaren Zulieferer in der Lieferkette umgesetzt.

Als weitere Präventionsmaßnahme hat RWE einen Qualifizierungsprozess potentieller Liefe- ranten eingeführt, in welchem sie einer Überprüfung unterzogen werden; Lieferanten erfah- ren ein auf ESG, Umweltschutz, Menschenrechten und Arbeitsrechten und einer verantwor- tungsbewussten Lieferkette ausgerichtetes Screening. Ob Lieferanten dieses Screening durchlaufen müssen, ist abhängig von einer festgelegten Umsatzgrenze ab 50.000 Euro.

In einem ersten Schritt führen die jeweiligen Einkaufsabteilungen die sogenannten Basic- Checks durchgeführt. Hierzu findet ein Mediascreening der entsprechenden Zulieferer statt.

Basierend auf den Ergebnissen der Basic Checks kann ein sogenannter Extended Check ausgelöst werden. Hierzu erhalten die potentiellen Lieferanten vorgefertigte Fragebögen zur Selbstauskunft, die die Mitarbeiter der Einkaufsabteilungen bewerten.

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Abschließend kann ein sogenannter Advanced Check erfolgen, der durch die Ergebnisse der Basic und Extended Checks, Risikoanalysen oder eingegangenen Beschwerden ausgelöst werden kann. Ein Advanced Check kann zudem auch unabhängig von den Ergebnissen der Extended Checks ausgelöst werden, wenn der entsprechende Lieferant ein Risiko aufweist, das durch die abstrakte Risikoanalyse (den Standort oder den Geschäftsbereich) festge- stellt wird.

Der Advanced Check wird durch das Human Rights Expert Team der RWE AG verantwortet. Er zeichnet sich durch ein auf die Situation und den zu überprüfenden Lieferanten individuell erstellten, umfangreichen Fragebogen aus, der darauf ausgerichtet ist, menschenrechtli- che und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. Festgestellte Lücken werden in Überein- stimmung mit dem Lieferanten in einem Human Rights Action Plan festgehalten, der diese Lücken schließen soll. Dazu werden spezielle Maßnahmen und Aufgaben definiert, deren Umsetzung die Risken minimieren sollen. Führen die beschlossenen Maßnahmen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, die den gesetzlichen und RWE-internen Anforderungen entsprechen, können sich weitere formelle Überprüfungen oder ein formeller Audit-Prozess anschließen. RWE behält sich zudem das Recht vor, Lieferanten abzulehnen oder beste- hende Vertragsverhältnisse zu beenden.

Um sicherzustellen, dass die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflich- ten effektiv sind und eingehalten werden, hat RWE Prozesse zur Überwachung der Sorg- faltspflichten eingeführt.

Beschreiben Sie, welche Ressourcen & Expertise für die Umsetzung bereitgestellt werden.

Mit Kunal Chandra, Direktor für Strategie und Nachhaltigkeit, hat RWE einen Chief Human Rights Officer (CHRO) eingesetzt, der die konzernweite Umsetzung des Human Rights Risk Management Systems verantwortet. Ebenso wurden in jedem Tochterunternehmen Human Rights Officers eingesetzt.

Dem CHRO ist das Human Rights Expert Team unterstellt, das hauptamtlich mit der Auf- gabe betraut ist, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu achten, zu schützen und zu fördern. Die Mitarbeiter des Human Rights Expert Team sind für diese Auf- gabe entsprechend ausgebildet. Sie verfügen über vertragliche Zusicherungen der Wei- sungsungebundenheit, um Beschwerden unabhängig nachgehen zu können. Darüber hin- aus gibt es weitere Mitarbeiter, die in den Nachhaltigkeitsabteilungen der Tochtergesell- schaften ähnliche Aufgaben wahrnehmen. Zusätzlich sind in den Einkaufsabteilungen und im Rechtsbereich Mitarbeiter mit der Wahrnehmung menschenrechtlicher Aufgaben be- traut. Auch hier erfolgte eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung.

Die aufgesetzten Prozesse werden durch IT-Tools unterstützt. Dies gilt für die jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse. Ebenso erfolgt die Überprüfung einzelner Lieferanten mit Unterstützung einer entsprechenden IT-Plattform. Auch das Beschwerdeverfahren erfolgt mit IT-Unterstützung. Hierbei unterstützt zusätzlich eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

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2. Prävention

Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Ri- sikoanalyse

Wurde im Berichtszeitraum eine regelmäßige (jährliche) Risikoanalyse durchgeführt, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu ermitteln, zu gewichten und zu priori- sieren?

Eine regelmäßige (jährliche) Risikoanalyse wurde im Berichtszeitraum durchgeführt, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu ermitteln, zu gewichten und zu priori- sieren.

Beschreiben Sie, in welchem Zeitraum die jährliche Risikoanalyse durchgeführt worden ist.

In Vorbereitung auf den Beginn des LkSG im Januar 2023 wurde die Risikoanalyse im Sep- tember 2022 durchgeführt. Alle weiteren jährlich stattfindenden Risikoanalysen werden im ersten Quartal der jeweiligen Berichtszeiträume durchgeführt und bei Bedarf im Jahresver- lauf aktualisiert.

Beschreiben Sie das Verfahren der Risikoanalyse.

Die Risikoanalyse wurde mit Unterstützung eines externen Anbieters durchgeführt. Der Fo- kus der Risikoanalyse liegt auf zwei Schwerpunkten, dem Standortrisiko und dem Sektor- risiko.

Standortrisiko: Basierend auf folgenden Quellen wurden die Länder, in denen Zulieferer agieren, bewertet und gewichtet, um die Risikolage einzuschätzen:

  • Governance-Indiktorender Weltbank (World Bank Governance Indicators)
  • Global Slavery Index
  • Childrens Rights in the Workplace Index

Sektorrisiko: Basierend auf folgenden Quellen wurde die Risikolagenbewertung durchge- führt:

  • CSR Risk Check
  • ILO: Encyclopedia of Occupational Health & Safety
  • ILO: Workplace discrimination, a picture of hope and concern
  • ILO: Occupational Hazard Datasheets

Anmerkung: Als Ergebnis des Evaluationsprozesses wurde der externe Anbieter zur Unter- stützung der Durchführung der Risikoanalyse ab dem Berichtszeitraum 2024 gewechselt.

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Wurden im Berichtszeitraum auch anlassbezogene Risikoanalysen durchgeführt? Falls Nein: Begründen Sie Ihre Antwort.

Im Jahr 2023 ließen sich keine Erkenntnisse aus Hinweisen/Beschwerden ableiten.

Welche Risiken wurden im Rahmen der Risikoanalyse(n) im eigenen Geschäftsbereich er- mittelt?

Basierend auf der abstrakten Risikoanalyse, die sektor- und standortbezogen durchgeführt wurde, leiten sich zehn potentielle Risiken für den eigenen Geschäftsbereich von RWE ab. Diese umfassen:

  • Beauftragung von unqualifizierten Sicherheitskräften
  • Einschränkung und/oder Missachtung der Reisefreiheit
  • Missachtung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit
  • Negative Auswirkungen auf Gemeinden
  • Negative Auswirkungen auf Landschaften, Ökosystemen und Biodiversität
  • Umweltverschmutzung
  • Ungleiche Behandlung in Beschäftigung
  • Vorenthaltung eines angemessenen, existenzsichernden Lohns
  • Zwangsarbeit und alle Formen von Sklaverei

Welche Risiken wurden im Rahmen der Risikoanalyse(n) bei unmittelbaren Zulieferern er- mittelt?

Basierend auf der abstrakten Risikoanalyse, die sektor- und standortbezogen durchgeführt wurde, leiten sich zwölf potentielle Risiken für die unmittelbare Lieferkette von RWE ab. Diese umfassen:

  • Beauftragung von unqualifizierten Sicherheitskräften
  • Einschränkung und/oder Missachtung der Reisefreiheit
  • Kinderarbeit
  • Missachtung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit
  • Negative Auswirkungen auf Gemeinden
  • Rechtswidrige Enteignung von Land, Wald und Wasser
  • Schlechte Arbeitsbedingungen
  • Umweltverschmutzung
  • Ungleiche Behandlung in Beschäftigung
  • Vorenthaltung eines angemessenen, existenzsichernden Lohns
  • Zwangsarbeit und alle Formen von Sklaverei

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RWE AG published this content on 17 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 May 2024 10:00:06 UTC.