ESSEN (dpa-AFX) - Die in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Gruppe können nun doch auf Kurzarbeitergeld hoffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens entschied im vorläufigen Verfahren, dass die deutschen Stützpunkte der Ryanair-Tochter Malta Air als eigenständige Betriebe zu bewerten sind. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die rund 1000 Piloten und Flugbegleiter deutsche Sozialleistungen erhalten können.

Der Ryanair-Konzern hatte 2019 auf Druck der Gewerkschaften den Flugbetrieb seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesische Gesellschaft übertragen, um den Beschäftigten den Zugang zu den deutschen Sozialkassen zu ermöglichen. Sie müssen auch hierzulande Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wird die Bundesagentur für Arbeit per einstweiliger Anordnung verpflichtet, Malta Air einen sogenannten Anerkennungsbescheid zu erteilen. Für einen eigenständigen Flugbetrieb brauche es nur Flugzeuge und Personal, begründeten die Sozialrichter ihre Entscheidung. Für alles Übrige könnten Fluggesellschaften auf die Infrastruktur der Flughäfen zurückgreifen. In einer zweiten Stufe kann dann Malta Air Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen.

Die Bundesagentur teilte mit, dass man nun die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarte./ceb/DP/fba