NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN ANY JURISDICTION IN 
WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO 
 
   Pratteln, Schweiz, 20. April 2021 -- Santhera Pharmaceuticals (SIX: 
SANN) gibt als Zwischenergebnis des am 25. März 2021 
veröffentlichten Umtauschangebots bekannt, dass von der CHF 60 
Millionen 5%-Wandelanleihe bislang Obligationen im Nennwert von 
insgesamt rund CHF 39.6 Millionen angedient wurden, was 66% der sich im 
Umlauf befindenden Wandelanleihe entspricht. Inhaber, die ihre 
Wandelobligationen noch nicht angedient haben, haben dazu während 
der Nachfrist bis am 27. April 2021 um 17 Uhr (MESZ) weiterhin die 
Möglichkeit. Parallel zum Umtauschangebot wird die Abstimmung 
über den Beschluss der Anleihensgläubiger fortgesetzt. 
 
   Mit dem Rückkaufsinserat vom 25. März 2021 (das 
Rückkaufsinserat) veröffentlichte Santhera Pharmaceuticals 
Holding AG ein Angebot zum Umtausch der ausstehenden CHF 60 Millionen 
5%-Wandelanleihe mit Fälligkeit 2022 (die 2017/22 Wandelanleihe) 
nach den im Rückkaufsinserat aufgeführten Konditionen. 
 
   Zwischenergebnis und Erfüllung der Mindestannahmequote 
 
   Nach Ablauf der Angebotsfrist und gemäss vorläufiger 
Auswertung haben Anleihensgläubiger das Umtauschangebot in Bezug 
auf die 2017/22 Wandelanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von CHF 
39'620'000 angenommen, was 66.03% der sich im Umlauf befindlichen 
2017/22 Wandelanleihe entspricht. Die Mindestannahmequote von 50% ist 
damit überschritten. Weder die Gesellschaft noch mit ihr gemeinsam 
handelnde Personen hielten zum Ende der Angebotsfrist 2017/22 
Wandelobligationen. 
 
   Highbridge Tactical Credit Master Fund, L.P., der mit 32% aller im 
Umlauf befindlichen 2017/22 Wandelobligationen grösste 
Wandelanleihensgläubiger, hat das Unternehmen darüber 
informiert, dass er das Umtauschangebot angenommen hat (Bestand in der 
oben erwähnten vorläufigen Auswertung enthalten). 
 
   Nachfrist, Annahme des Umtauschangebots und Vollzug 
 
   Die Nachfrist von fünf SIX-Handelstagen für die 
nachträgliche Annahme des Umtauschangebots beginnt am 21. April 
2021 und endet am 27. April 2021 um 17:00 Uhr MESZ. 
Anleihensgläubiger sollten eine allenfalls von ihrer Depotbank 
gesetzte Frist für die Annahme des Umtauschangebots beachten, die 
vor dem 27. April 2021 um 17:00 Uhr MESZ endet sowie die entsprechenden 
Anweisungen ihrer Depotbank befolgen. 
 
   Der Vollzug wird voraussichtlich am 4. Mai 2021 stattfinden, 
vorbehältlich der Erfüllung oder des Verzichts auf die 
Angebotsbedingungen (b), (c), (d) und (e) gemäss 
Rückkaufinserat, die bis zum Vollzug des Umtauschangebots in Kraft 
bleiben. 
 
   Stimmabgabe zum Beschluss der Anleihensgläubiger weiterhin 
möglich 
 
   Parallel zum Umtauschangebot bemüht sich Santhera weiterhin um 
zusätzliche Zustimmungen zur Restrukturierung der 2017/22 
Wandelanleihe, die sie der Anleihensgläubigerversammlung vom 8. 
März 2021 vorgeschlagen hatte. 
 
   Santhera benötigt noch weitere Stimmen, um die notwendige 
Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Sollte eine Zweidrittelmehrheit 
erreicht werden, würde der Beschluss der Anleihensgläubiger, 
vorbehältlich der gerichtlichen Genehmigung, für alle 
Anleihensgläubiger verbindlich werden und das Umtauschangebot 
würde nicht vollzogen werden. 
 
   Anleihensgläubiger können weiterhin über Beschluss 
abstimmen und Umtauschangebot annehmen 
 
   Die der Anleihensgläubigerversammlung vorgeschlagenen 
Änderungen und die im Umtauschangebot angebotenen Konditionen sind 
wirtschaftlich identisch, mutatis mutandis. Daher ermutigt Santhera die 
Anleihensgläubiger, ihre Zustimmung zu erteilen, falls noch nicht 
geschehen, und gleichzeitig das Umtauschangebot anzunehmen. 
 
   Anleihensgläubiger können zugleich 
 
   (1)     über den Beschluss der Anleihensgläubiger abstimmen 
(sofern sie die 2017/22 Wandelobligationen seit dem 5. März 2021 
oder früher gehalten haben und wenn sie nicht bereits abgestimmt 
haben), indem sie die Formulare ausfüllen und einreichen, die auf 
der Website von Santhera unter 
www.santhera.com/investors-and-media/investor-toolbox/share-bondholder-meetings 
veröffentlicht sind, und 
 
   (2)     das Umtauschangebot während der Nachfrist annehmen (falls 
nicht bereits geschehen), indem sie ihre Depotbank entsprechend 
instruieren. 
 
   Diese beiden Entscheidungen sind gänzlich unabhängig 
voneinander. Eine Stimme für den Beschluss der 
Anleihensgläubiger stellt keine Annahme des Umtauschangebots dar, 
und die Annahme des Umtauschangebots stellt keine Stimme für den 
Beschluss der Anleihensgläubigerversammlung zur vorgeschlagenen 
Restrukturierung dar. 
 
   Anleihensgläubiger, die Unterstützung oder zusätzliche 
Informationen zu den Verfahren benötigen, werden gebeten, sich an 
Santhera Pharmaceuticals Holding AG, Hohenrainstrasse 24, 4133 Pratteln 
 
   (E-Mail: daniela.glatz@santhera.com; Telefon +41 61 906 89 50) zu 
wenden. 
 
   Stifel Nicolaus Europe Limited wurde von der Gesellschaft als alleiniger 
Finanzberater beauftragt. 
 
   Zugehörige Dokumente 
 
   Rückkaufsinserat (Tausch der vorrangigen unbesicherten 
Wandelanleihe über CHF 60'000'000 mit Fälligkeit 2022): 
https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/umtauschangebot-anleihe 
 
 
   Vorläufiger Emissions- und Kotierungsprospekt für die Neue 
Anleihe: 
https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/umtauschangebot-anleihe 
 
 
   Formulare zur Stimmabgabe der Anleihensgläubiger finden Sie hier 
https://www.globenewswire.com/Tracker?data=ASJBPEIs5YrVijH3JU_KSNFghjvrS7BmzarhZEoubDf-ZQxi_qMOHXKhhwOvfBikN7MdiUSqpOrfwU_8ieDhfu135d190wWNJMG4RR7JWy-StOafngHm6mImK_bTN8NgZ-3eiq_aJEkJx3ok9ybgnOeU80M9wOKx-p1rXf_GE-c= 
. 
 
   Einladung zur Versammlung der Anleihensgläubiger (8. März 
2021) und zur AGV (18. März 2021) sowie Begleitdokumente: 
http://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen 
 
 
   Unternehmenskalender 
 
   27. April 2021        Veröffentlichung der Jahresresultate und des 
Jahresberichts 2020 
 
   22. Juni 2021        Generalversammlung 
 
   Über Santhera 
 
   Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer 
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und 
Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene 
neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem 
Bedarf konzentriert. Santhera verfügt über eine exklusive 
Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein 
erstes dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das derzeit 
in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu 
Standardkortikosteroiden untersucht wird. Die klinische Pipeline umfasst 
auch Lonodelestat (POL6014) zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und 
anderen neutrophilen Lungenkrankheiten sowie einen explorativen 
Gentherapie-Ansatz zur Behandlung von kongenitalen Muskeldystrophien. 
Santhera hat die ex-nordamerikanischen Rechte für ihr erstes 
zugelassenes Produkt, Raxone(R) (Idebenone), zur Behandlung der 
Leberschen hereditären Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi 
Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte 
www.santhera.com. 
 
   Raxone(R) ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals. 
 
   Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: 
 
   public-relations@santhera.com 
https://www.globenewswire.com/Tracker?data=1PySoELUvo29EudZGUHQSUM2lvYPFpNdYXPxZWkIg4-T-BUp52vGMed2sv7gENylu8y7_ilWfvpg1mGTr5GfO0Fjxdh4ID3inkngM10hdPvVY7lPtkwHHfW1rzaSEo0f 
oder 
 
   Eva Kalias, Head External Communications 
 
   Tel.: +41 79 875 27 80 
 
   eva.kalias@santhera.com 
 
   Zukunftsgerichtete Aussagen 
 
   Diese Publikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen 
über die Santhera Pharmaceuticals Holding AG und ihr Geschäft 
enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Ungewissheiten 
und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die 
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die 
Leistungen der Santhera Pharmaceuticals Holding AG wesentlich von 
denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder 
implizit angenommen werden. Leser sollten sich daher nicht in 
unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im 
Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Die 
Santhera Pharmaceuticals Holding AG lehnt jede Verpflichtung ab, diese 
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. 
 
   Angebotseinschränkungen 
 
   Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einem Land oder einer 
Rechtsordnung gemacht oder gemacht werden, in welchem/welcher das 
Angebot widerrechtlich wäre oder in welchem/welcher es in anderer 
Weise anwendbares Recht verletzen würde, oder in welchem/welcher 
die Gesellschaft oder eine ihrer Tochtergesellschaften verpflichtet 
wäre, irgendwelche wesentlichen Änderungen oder Anpassungen 
der Konditionen des Angebots vorzunehmen, eine zusätzliche Eingabe 
bei staatlichen, regulatorischen oder anderen Behörden zu machen 
oder zusätzliche Handlungen in Bezug auf das Angebot vorzunehmen. 
Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot auf ein solches Land oder eine 
solche Rechtsordnung zu erstrecken. Jedes Dokument, das in Zusammenhang 
mit dem Angebot steht, darf weder in solchen Ländern oder 
Rechtsordnungen verbreitet noch in solche Länder oder 
Rechtsordnungen versandt werden und darf von niemandem zur Werbung 
für Käufe von Beteiligungsrechten der Zielgesellschaft durch 
Personen oder Rechtseinheiten verwendet werden, die in solchen 
Ländern oder Rechtsordnungen ansässig oder inkorporiert sind. 
 
   United States 
 

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April 20, 2021 01:00 ET (05:00 GMT)