Liestal (awp) - Santhera ist offenbar mit seinem Einspruch gegen eine negative Beurteilung für den Typ-II-Erweiterungsantrag für Raxone zur Behandlung von Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) gescheitert.

Man habe vom CHMP eine entsprechende mündliche Begründung erhalten, schreibt der Pharmakonzern am Mittwoch. Santhera rechnet darum mit der Aufrechterhaltung der ursprünglich im November getroffenen Empfehlung des Komitees.

Der Pharmakonzern hat für den 26. Januar die Bekanntgabe weiterer Einzelheiten angekündigt. Die Santhera-Aktien wurden am Mittwochmittag vorübergehend vom Handel ausgesetzt und notierten zuletzt bei 36,40 CHF (-9,2%). Ab 14.30 Uhr können die Santhera-Aktien wieder gehandelt werden, wie die Börsenbetreiberin SIX vor kurzem mitteilte.

Das CHMP hatte im November bezweifelt, dass die Phase-III-DELOS-Studie genügend Nachweis zur Wirksamkeit erbringt für die Bewilligung einer Typ-II-Variation der bestehenden Marktzulassung von Raxone. Santhera hatte den Antrag als Ergänzung zur bestehenden Marktzulassung für Leber hereditäre Optikusneuropathie (LHON) eingereicht.

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