Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Pratteln, Schweiz, 1. Oktober 2021 -SIX Exchange Regulation hat Santhera gestattet, den Zwischenberichts für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 spätestens am 15. Oktober 2021 zu veröffentlichen. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Eigenkapitalfinanzierung letzte Woche ist Santhera dabei, ihren Halbjahresbericht 2021 zu vervollständigen und ist die Revisionsstelle dabei, die letzten Prüfungshandlungen vorzunehmen, insbesondere bezüglich der Finanzierung, die unter anwendbaren Rechnungslegungsstandards ein bedeutendes Ereignis nach Bilanzstichtag darstellt.

Zuvor, am 20. September 2021, hat Santhera bereits die wichtigsten vorläufigen, ungeprüften Finanzergebnisse für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 veröffentlicht. Diese können hier eingesehen werden.

Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Santhera hier den folgenden Auszug aus dem Entscheid von SIX Exchange Regulation ab:

Die Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Zwischenberichts für das erste Halbjahr 2021 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 15. Oktober 2021 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:

a.  SIX Exchange Regulation AG behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten von Santhera Pharmaceuticals Holding AG vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2021 nicht bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 23.59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.

b.  Die Santhera Pharmaceuticals Holding AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens Freitag, 1. Oktober 2021, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:

  • den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;
  • die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Zwischenberichts für das erste Halbjahr 2021 zu erwähnen.

Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf konzentriert. Santhera verfügt über eine exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein erstes dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standardkortikosteroiden untersucht wurde. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat (POL6014) zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten sowie einen explorativen Gentherapie-Ansatz zur Behandlung von kongenitalen Muskeldystrophien. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone), ausserhalb von Nordamerika und Frankreich zur Behandlung der Leber hereditären Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.

Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder
Eva Kalias, Head External Communications
Telefon: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com

Disclaimer / Forward-looking statements
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.

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Anhang

  • 2021 10 01_Release_1H2021_d_final

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