An unsere Stakeholder

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 2

Hinweis auf den zusammengefassten Lagebericht 7

Jahresabschluss der SAP SE 8

Anhang der SAP SE für das Geschäftsjahr 2020 11

Versicherung der gesetzlichen Vertreter 38

Finanzkalender und Adressen 39

Finanz- und Nachhaltigkeitspublikationen 40

Impressum 41

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SAP SE, Walldorf

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SAP SE, Walldorf - beste-hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernla-gebericht des SAP-Konzerns und Lagebericht der SAP SE ("Lagebe-richt") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon-nenen Erkenntnisse

  • - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch¬lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-nuar bis zum 31. Dezember 2020 und

  • - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffen-des Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Be-langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vor-schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-wicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige In-formationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü-fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund¬sätze ordnungsmäßiger Ab-schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und desLageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Überein-stimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir ge-mäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht ha-ben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachver-halte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut-samsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Buchwerts der Anteile an verbundenen Unternehmen

Wir verweisen auf die Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (A.2) und den Finanzanlagen (C.13).

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der SAP SE zum 31. Dezember 2020 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 34,575 Mio ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 77 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der SAP SE.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungs-kosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die SAP SE ermittelt den beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen hauptsächlich mit Hilfe des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens.

Die für das Discounted-Cash-Flow-Verfahren verwendeten Zah-lungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die Detailplanungszeiträume und Annahmen über die langfristigen Wachstumsraten. Die Abzinsungssätze werden aus der Rendite von risikoäquivalenten Alternativanlagen abgeleitet.

Die Ermittlung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen von Schätzungen und Ermessen der SAP SE abhängig.

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Dies gilt insbesondere für die Schätzungen hinsichtlich der künfti-gen Zahlungsströme, langfristigen Wachstumsraten und operativen Margen sowie für die Ermittlung der Abzinsungssätze.

Das Risiko für den Jahresabschluss liegt in der Vollständigkeit und Richtigkeit der Ermittlung von Wertminderungen.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Auf Basis von Erläuterungen des Managements sowie durch die Würdigung relevanter Dokumentation haben wir zunächst ein Ver-ständnis über den bei der SAP SE implementierten Prozess zur Be-urteilung der Werthaltigkeit der Buchwerte von Anteilen an verbundenen Unter¬nehmen erlangt. Dies beinhaltete eine Würdi-gung der von der SAP SE gewählten Heran¬gehensweise zur Er-mittlung von Wertminderungen sowie, basierend auf im Rahmen der Prüfung gewonnenen Informationen, eine Einschätzung darüber, ob Anhaltspunkte für Abschreibungsbedarfe vorliegen, die von der SAP SE nicht identifiziert wurden.

Danach haben wir mit Hilfe unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewer-tungsmodells beurteilt, das den von der SAP SE erstellten Unter-nehmensbewertungen zugrunde liegt. Wir haben die erwarteten Zahlungsströme sowie die angenommenen langfristigen Wachs-tumsraten mit den für den Planungsprozess Verantwortlichen be-sprochen. Zudem haben wir dies mit anderen intern verfügbaren Prognosen untermauert.

Außerdem haben wir die Prognosegüte der SAP SE beurteilt, in-dem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich rea-lisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die den Abzinsungssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisi-koprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseun¬sicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hin-aus mögliche Veränderungen der Kapit¬alisierungszinssätze und der langfristigen Wachstumsraten auf den beizulegenden Wert un-tersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der SAP SE verglichen haben (Sensitivi-tätsanalyse). Zur Beurteilung der methodischen Vorgehensweise und der rechnerischen Richtigkeit haben wir die Bewertungsergeb-nisse mit den Ergebnissen unserer eigenen unabhängigen Berech-nungen verglichen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Identifikation und Erfassung von Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorge-hen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den maßgeblichen Bewertungsgrundsätzen. SAP hat ausgewogene Annahmen ver-wendet.

Bewertung der Rückstellungen für steuerliche Risiken

Wir verweisen auf die Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (A.2) und den übrigen Rückstellungen (C.22) sowie auf das Kapitel Risikomanagement und Risiken im Lagebe-richt.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Als Muttergesellschaft ist die SAP SE an zahlreichen Transaktio-nen mit Konzerngesellschaften weltweit beteiligt. Komplexitätenund Ertragssteuerrisiken entstehen aus Verrechnungspreisen, sich ändernden Steuergesetzen sowie konzerninternen Finanzierungs-transaktionen. Die Ermittlung der Rückstellungen für steuerliche Ri-siken erfordert es, dass die SAP SE Ermessen bei der Beurteilung von Steuersachverhalten ausübt und Schätzungen bezüglich der steuerlichen Risiken vornimmt. SAP beauftragt regelmäßig externe Sachverständige, um ihre eigene Risikoeinschätzung mit steuerli-chen Gutachten zu stützen.

Das Risiko für den Jahresabschluss liegt in der Angemessenheit der Bemessung der Rückstellungen für Risiken aus Ertragsteuern.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben unsere Steuerspezialisten eingebunden, um die steu-erlichen Gutachten der von SAP beauftragten externen Sachver-ständigen zu beurteilen. Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität der externen Sachverständigen beurteilt und die von diesen erstellten Stellungnahmen gewürdigt. Wir beurteilten die Korrespondenz mit den zuständigen Steuerbehörden sowie die An-nahmen zur Ermittlung der Steuerrückstellungen auf Grundlage un-serer Kenntnisse und unserer Erfahrungen über die derzeitige Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch Behörden und Gerichte.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Ermessensausübung von SAP bezüglich der Beträge, die als Steuerrückstellungen für steuerliche Risiken zum 31. Dezember 2020 erfasst werden, ist angemessen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informa-tionen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

  • - der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht, der im Kapitel "Allgemeine Informationen zum Lagebericht" des Lageberichts enthalten ist,

  • - die Erklärung zur Unternehmensführung, die in Kapitel "Grundla-gen Corporate Governance" des Lageberichts enthalten ist, und

  • - die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als un-geprüft gekennzeichneten Angaben.

  • - Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernab-schluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unse-ren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dement-sprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine an-dere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwor-tung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und da-bei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • - Wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den in-haltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Erkenntnissen aufweisen oder

  • - Anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

    Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

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SAP SE published this content on 04 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 March 2021 12:26:02 UTC.