Hinweis zur Sartorius-Hauptversammlung

Göttingen, 13. März 2020

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus weist Sartorius darauf hin, dass Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte auch ohne persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung am 26. März 2020 wahrnehmen können. Stattdessen können die Anteilseigner ihre Stimme vorab per Briefwahl oder über die Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters abgeben.

'So sehr wir uns unter normalen Umständen über eine hohe Präsenz unserer Anteilseigner bei Hauptversammlungen freuen, möchten wir in diesem Jahr angesichts der besonderen Situation an die Möglichkeit zur Briefwahl oder zur Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters erinnern', sagte der Vorstandsvorsitzende Joachim Kreuzburg. Das Unternehmen plant, den Ablauf der Hauptversammlung am 26. März zu fokussieren und auf die sonst übliche Produktausstellung sowie den größten Teil des Verpflegungsangebots zu verzichten.

Sartorius ist wie jedes börsennotierte Unternehmen verpflichtet, nach Abschluss des Geschäftsjahres eine ordentliche Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Ein Formular zur Stimmabgabe per Briefwahl kann auf der Seite www.sartorius.de/hauptversammlung heruntergeladen oder postalisch, per Fax (089-889690633) oder per E-Mail unter sartorius@better-orange.de angefordert werden. Für die Vollmachts- und Weisungserteilung an einen Stimmrechtsvertreter können Stammaktionäre den unteren Abschnitt ihres Eintrittskartenformulars verwenden und das ausgefüllte Formular bis zum 25. März 2020 (24.00 Uhr) ebenfalls per Post, Fax oder E-Mail an die oben genannten Adressen senden.

Sartorius AG veröffentlichte diesen Inhalt am 13 März 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 13 März 2020 13:40:01 UTC.

Originaldokumenthttps://www.sartorius.com/en/company-de/newsroom-de/corporate-news-de/444724-444724

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