Zürich (awp) - Nachfolgend eine Auswahl von Artikeln zu wirtschaftsrelevanten Themen aus der Presse vom Wochenende:

NATIONALBANK: Trotz Entspannung an der Währungsfront sei es für die Schweizerische Nationalbank (SNB) "völlig verfrüht", den Bilanzabbau einzuläuten und die monetären Bedingungen zu verschärfen. Das betonte SNB-Präsident Thomas Jordan im Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung" vom Samstag. Nach SNB-Lesart bleibt der Schweizer Franken hoch bewertet. Derweil liege die Inflation nur knapp über null, während die Produktionsfaktoren in der Schweiz nicht voll ausgelastet seien, sagte Jordan weiter. "Es wäre falsch, jetzt der Welt zu signalisieren, dass die SNB als erste Zentralbank eine restriktive Politik ins Auge fasst." (NZZ, S. 22, s. separate Meldung)

ARBEITSKRÄFTE: Bei den Schweizer Unternehmen wächst gemäss der "NZZ am Sonntag" der Bedarf an Arbeitskräften. Mehr als 2000 Stellen pro Monat könnten nicht besetzt werden, schreibt die Zeitung. Diese Zahl habe sich innerhalb eines halben Jahres etwa verdreifacht. Gefragt seien vor allem Hochqualifizierte. Weil die Rekrutierung im Ausland nicht mehr ganz so einfach sei, würden nun vermehrt auch eigene Mitarbeiter über Weiterbildung oder Umschulung gefördert. (NZZaS, S. 23)

BANKEN: In der Politik wird gemäss der "Sonntagszeitung" der Ruf lauter, Bankmanager für Fehler persönlich haften zu lassen. Zwar sei ein Postulat mit dieser Stossrichtung des grünen Nationalrats Gerhard Andrey vergangene Woche in der Wirtschaftskommission des Nationalrats gescheitert. Andrey wolle aber das Haftungsthema erneut auf die Agenda setzen. Laut dem Artikel äussern nach den jüngsten Skandalen bei den Grossbanken auch bürgerliche Politiker Sympathien für die Idee und auch der ehemalige Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken äussert sich zustimmend. Dagegen wolle die Schweizerische Bankiervereinigung nichts von neuen Haftungsregeln für Bankmanager wissen. (SoZ, S. 35)

SULZER: Beim Industriekonzern Sulzer wird gemäss einem Artikel in der "NZZ am Sonntag" ein Plan zur Abspaltung des Bereichs "Applicator Systems" immer konkreter. Ein definitiver Entscheid sei allerdings nicht gefallen, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Marktkriese. CEO Greg Poux-Guillaume habe sich gegenüber der "Sonntagszeitung" nicht dazu geäussert. Allerdings sei die Division als Teil von Sulzer viel tiefer bewertet, als wenn sie eigenständig wäre, so der CEO. Sollte es zu einer Abspaltung kommen, so erwarten Experten, dass die Division als eigenständige Firma an die Börse gebracht werden, so die Zeitung. (NZZaS, S. 29)

HOMEOFFICE: Schweizer Angestellte wollen einer repräsentativen Umfrage zufolge auch nach der Pandemie nicht auf Homeoffice verzichten. 91 Prozent der Befragten, die zurzeit zu Hause arbeiten oder dies zumindest theoretisch könnten, möchten dies auch künftig gerne tun, wie die "SonntagsZeitung" mit Verweis auf die Befragung im Auftrag der Immobilienentwicklerin Steiner AG berichtet. Nur 9 Prozent lehnen demnach Homeoffice nach Corona komplett ab. 55 Prozent der Berufstätigen, bei denen Homeoffice möglich ist, möchten sogar die Hälfte ihres Arbeitspensums oder mehr zu Hause arbeiten. Jüngere möchten in überdurchschnittlichem Mass vermehrt zu Hause arbeiten. (SoZ, S. 35)

CORONA-KLAGE: Der Zürcher Immobilienunternehmer Urs Ledermann hat die Schweizer Landesregierung wegen ihrer Corona-Politik vor Bundesgericht eingeklagt. Er zog seine Staatshaftungsklage von Mitte Januar nach Abweisung durch den Bundesrat ans höchste Schweizer Gericht weiter, wie der "SonntagsBlick" berichtet. Ledermanns Anwalt reichte die 52-seitige Klage am Donnerstag beim Bundesgericht ein. Ledermann forderte im "Gesuch um Leistung von Schadenersatz und Genugtuung" acht Millionen Franken. Anlass waren Verluste des Textilreinigungsunternehmens Cleaning Store Company. Der Betrieb musste wegen des Lockdowns gemäss eigenen Angaben 30 Stellen abbauen. Ledermann argumentiert, dass der Schaden auf die Corona-Politik des Bundesrats zurückzuführen sei. (SonntagsBlick)

GELDWÄSCHEREI: Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat den argentinischen Fussballfunktionär Eduardo Luca wegen mehrfacher Geldwäscherei verurteilt. Laut dem Strafbefehl, der dem "SonntagsBlick" vorliegt, hatte der ehemalige Generalsekretär von Südamerikas Fussballverband (Conmebol) Bestechungsgelder über Schweizer Bankkonten transferiert. Dazu zählten unrechtmässige Zahlungen in Millionenhöhe für die Vergabe von TV- und Marketingrechten an den wichtigsten südamerikanische Vereinsfussballwettbewerb Copa Libertadores. Als Drehscheibe dienten Konten unter anderem bei der Genfer Privatbank Pictet & Cie sowie beim mittlerweile aufgelösten Tessiner Finanzinstitut BSI. Die Bundesanwaltschaft verurteilte den 79-jährigen Deluca zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken und einer Busse in der Höhe von 5000 Franken. Zudem verfügte sie die Überweisung von in der Schweiz blockierten Geldern an die Conmebol. Die Bundesanwaltschaft hat in dem Fall jahrelang ermittelt. (SonntagsBlick)

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