PROTOKOLL

über die Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung der

SF Urban Properties AG

mit Sitz in Zürich

vom 12. April 2022 in Zürich

SF Urban Properties AG, Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich

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Die Generalversammlung der SF Urban Properties AG vom 12. April 2022 findet aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestützt auf Art. 27 Abs. 1 lit. b der COVID-19-Verordnung 3 ohne physische Teilnahme der Aktionäre*innen statt. Herr Alexander Vögele, Präsident des Verwaltungsrates der SF Urban Properties AG, eröffnet die Versammlung um 10:00 Uhr, übernimmt den Vorsitz und begrüsst Herrn Pablo Bünger, Zürcher Rechtsanwälte, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Guido Andermatt, PricewaterhouseCoopers AG, als leitenden Revisor sowie Notar Stefan Walder, Notariat Riesbach. Herr Pablo Bünger und der Notar Stefan Walder sind vor Ort anwesend. Herr Guido Andermatt nimmt per Videokonferenz an der Sitzung teil.

I.

Konstituierung

Der Vorsitzende stellt fest:

a) Die heutige Generalversammlung ist in Übereinstimmung mit Gesetz und Statuten durch

Zusendung der Einladung an die im Aktienbuch eingetragenen Namenaktionäre*innen form- und fristgerecht einberufen worden. Es erfolgte ausserdem fristgerecht eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB am 18. März 2022 mit der Meldungsnummer UP04-0000003958.

  • b) Die Traktanden wurden zusammen mit den Anträgen des Verwaltungsrates in der Einladung bekanntgegeben. Die Gesellschaft hat keine Gesuche von Aktionären*innen betreffend die Aufnahme weiterer Traktanden erhalten.

  • c) Die heutige Generalversammlung der SF Urban Properties AG ist somit ordnungsgemäss einberufen worden.

  • d) Der Geschäftsbericht 2021 mit Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle sowie der Vergütungsbericht und der Prüfungsbericht dazu lagen seit dem 18. März 2022 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf und wurden auf Verlangen zugestellt.

Der Vorsitzende ernennt Herrn Bruno Ferrari als Protokollführer und stellt fest, dass die Generalversammlung ordnungsgemäss konstituiert ist.

Anschliessend erläutert der Vorsitzende das Verfahren für Abstimmungen und Wahlen an der heutigen Versammlung. Dabei hat der Verwaltungsrat der SF Urban Properties AG beschlossen,

dass die Stimmabgabe gestützt auf Art. 27 Abs. 1 lit. b der COVID-19-Verordnung 3 nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen kann und entsprechende Weisungen schriftlich via Vollmachtsformular oder elektronisch via Online-Voting-Plattform Sis Vote zu erteilen sind.

Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Aktionäre*innen, die bei einer Abstimmung oder Wahl mit Nein gestimmt oder sich der Stimme enthalten und verlangt haben, dass die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktienstimmen ins Protokoll aufgenommen wird, namentlich mit ihrem Stimmanteil im Protokoll erwähnt werden.

Der Vorsitzende ordnet an, dass die Abstimmungen und Wahlen offen erfolgen.

II.

BeschlüsseTraktandum 1:Genehmigung Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung per 31. Dezember 2021, in Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ereignisse des Geschäftsjahres 2021, ein Ausblick der

Gesellschaft für das Jahr 2022 sowie die Jahresrechnung per 31. Dezember 2021 am 18. März 2022 im Rahmen der Bilanzpressekonferenz durch die Herren Adrian Schenker (CEO), Reto Schnabel (CFO) und Adrian Murer (Mandatsleiter Asset Manager) präsentiert wurden. Im Rahmen der

Bilanzpressekonferenz wurden zudem allfällige Fragen zu Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung beantwortet. Den Link zum Download der anlässlich der Bilanzpressekonferenz gezeigten Investoren-Präsensation finden Sie unter index.php (sfp.ch).

Der Vorsitzende gibt folgende Präsenz bekannt:

PRÄSENZÜBERSICHT

Unabh. Stimmrechtsvertreter

Personen

1

Aktienstimmen Namenaktien à CHF 9.00 nominal

Stimmen

1'905'033

Aktienstimmen Namenaktien à CHF 1.80 nominal

Stimmen

3'111'895

Aktiennennwerte Namenaktien à CHF 9.00 nominal

CHF

17'145'297

Aktiennennwerte Namenaktien à CHF 1.80 nominal

CHF

5'601'411

Total vertretene Aktienstimmen

Stimmen

5'016'928

Total vertretenes Aktienkapital

CHF

22'746'708

Vertretene Stimmen in %

%

91.51

Vertretenes Kapital in %

%

84.45

ABSOLUTES MEHR

ABSOLUTES MEHR der vertretenen Aktienstimmen

Stimmen

2'508'465

ABSOLUTES MEHR der Aktiennennwerte

CHF

11'373'355

Abschliessend stellt der Vorsitzende fest, dass die Generalversammlung beschlussfähig ist.

Der Vorsitzende verweist auf den schriftlichen Revisionsbericht zur konsolidierten Jahresrechnung nach IFRS auf den Seiten 63 bis 69 des Finanzberichtes und den schriftlichen Revisionsbericht der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG zur handelsrechtlichen Jahresrechnung auf den Seiten 85 bis 89 des Finanzberichtes. Er hält fest, dass die Generalversammlung mit dem Verzicht auf die Verlesung der Berichte der Revisionsstelle einverstanden ist.

Der Vorsitzende stellt bezüglich des Berichts der Revisionsstelle Folgendes fest:

  • Die Revisionsstelle hat die Jahresrechnung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 geprüft.

  • Sie stellt fest, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entsprechen.

  • Sie empfiehlt aufgrund der Ergebnisse ihrer Prüfungen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

Er fragt den Vertreter der Revisionsstelle, ob dieser noch etwas hinzuzufügen habe. Guido Andermatt, PricewaterhouseCoopers, verneint.

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Lageberichtes 2021, der Jahresrechnung per 31. Dezember 2021 sowie der Konzernrechnung per 31. Dezember 2021 und die Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle.

Der Vorsitzende gibt das Abstimmungsresultat bekannt. Der Antrag des Verwaltungsrates wurde gemäss den Instruktionen der Aktionäre*innen wie folgt angenommen: 5'016'165 Ja-Stimmen, 625 Nein-Stimmen und 138 Enthaltungen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Lagebericht 2021 sowie die Jahres- und Konzernrechnung 2021 genehmigt worden sind.

Traktandum 2:Verwendung des Bilanzergebnisses

Der Vorsitzende präsentiert der Versammlung den Antrag des Verwaltungsrates für die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Bilanzergebnis

31.12.2021

Gewinnvortrag aus Vorjahr

CHF

9'566.55

Jahresverlust (-)/-gewinn

CHF

135'278.25

Bilanzgewinn

CHF

144'844.80

Gewinnverwendung

31.12.2021

Zuweisung an die allgemeine gesetzliche Reserve

CHF

6'763.91

Ausschüttung an Aktionäre (Dividende)

CHF

0

Vortrag auf neue Rechnung

CHF

138'050.89

Total Gewinnverwendung

CHF

144'844.80

Der Vorsitzende gibt das Abstimmungsresultat bekannt. Der Antrag des Verwaltungsrates wurde gemäss den Instruktionen der Aktionäre*innen wie folgt angenommen: 5'016'128 Ja-Stimmen, 662 Nein-Stimmen und 138 Enthaltungen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die beantragte Verwendung des Bilanzergebnisses genehmigt worden ist.

Traktandum 3:Ausschüttung an Aktionäre*innen für das Geschäftsjahr 2021 aus Kapital-einlagereserven

Der Verwaltungsrat beantragt, für das Geschäftsjahr 2021 CHF 0.72 pro Namenaktie mit einem

Nennwert von CHF 1.80 (Stimmrechtsaktien) und CHF 3.60 pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 9.00 aus der Kapitaleinlagereserve an die Aktionäre*innen auszuschütten. Die Auszahlung des entsprechenden Totalbetrags von CHF 12'066'948 erfolgt zulasten des Kontos Allgemeine gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen.

Bei Gutheissung des Antrags wird die Ausschüttung von CHF 0.72 brutto (netto CHF 0.72) pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 1.80 (Stimmrechtsaktien) und von CHF 3.60 brutto (netto

CHF 3.60) pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 9.00 voraussichtlich am 21. April 2022 (mit ex-Datum am 19. April 2022) ausbezahlt.

Der Vorsitzende gibt das Abstimmungsresultat bekannt. Der Antrag des Verwaltungsrates wurde gemäss den Instruktionen der Aktionäre*innen wie folgt angenommen: 5'016'928 Ja-Stimmen, 0

Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die beantragte Ausschüttung an die Aktionäre*innen für das Geschäftsjahr 2021 aus Kapitaleinlagereserven genehmigt worden ist.

Traktandum 4:Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass auf Grund von Art. 695 OR Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, bei diesem Beschluss kein Stimmrecht haben. Dies betrifft die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Zu diesem Traktandum erfolgte entsprechend keine Bevollmächtigung und Instruktion des unabhängigen

Stimmrechtsvertreters durch die betroffenen Aktionäre.

Er informiert über die Anzahl Stimmen, die für die Annahme dieses Traktandums erforderlich sind:

Anzahl vertretene, stimmberechtigte Namenaktien à CHF 1.80 nominal

Stück

0

Anzahl vertretene, stimmberechtigte Namenaktien à CHF 9.00 nominal

Stück

1'899'888

Absolutes Mehr der vertretenen, stimmberechtigten Aktienstimmen

Stück

949'945

Der Vorsitzende stellt fest, dass keine Einzelabstimmungen gewünscht werden. Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag des Verwaltungsrates der Entlastung der Mitglieder des

Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung.

Der Vorsitzende stellt fest, dass den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss den Instruktionen der Aktionäre*innen mit grosser Mehrheit der vertretenen Stimmen Entlastung erteilt worden ist. Die Stimmverteilung ist wie folgt: 1'886'671 Ja-Stimmen, 13'079 Nein-

Stimmen und 138 Enthaltungen.

Der Vorsitzende dankt den Aktionären*innen im Namen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Vertrauen.

Traktandum 5:Statutenänderung: Verlängerung des genehmigten Aktienkapitals

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, Art. 4a der Statuten «Genehmigtes Aktienkapital» zu ändern. Es soll die Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Erhöhung des Aktienkapitals um weitere zwei Jahre verlängert werden; dies bei unveränderter Gesamtzahl der neu ausgegebenen Namenaktien aus dem genehmigten Aktienkapital. Dies erlaubt es der Gesellschaft, rasch und flexibel auf Opportunitäten zu reagieren.

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung die Schaffung von genehmigtem Aktienkapital nach den folgenden Bestimmungen:

Schaffung von genehmigtem Aktienkapital in der Höhe von CHF 900'000 durch Ausgabe von höchstens 500'000 voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von jeweils CHF 1.80 und

Schaffung von genehmigtem Aktienkapital in der Höhe von CHF 4'500'000 durch Ausgabe von 5/10

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SF Urban Properties AG published this content on 14 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 April 2022 05:54:06 UTC.