sowie der Lage der Gesellschaft stehen sowie den gesetzlichen Vorgaben und 
                            ee)           den Empfehlungen des DCGK entsprechen. Hierzu betrachtet der Aufsichtsrat 
                                          auch Vergütungsregelungen in vergleichbaren Unternehmen (horizontaler 
                                          Marktvergleich). Bei Weiterentwicklung und Überprüfung der Vergütungssysteme 
                                          kann sich der Aufsichtsrat durch Vergütungs- und/oder Rechtsberater 
                                          unterstützen lassen. Sofern Anlass besteht, das Vergütungssystem für den 
                                          Aufsichtsrat zu ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung 
                                          einen Vorschlag zur Änderung der Satzungsregelung zur Aufsichtsratsvergütung 
                                          vorlegen. 
                                          Beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des 
                                          Vergütungssystems gelten mit Blick auf etwaige Interessenkonflikte und deren 
                                          Behandlung die allgemeinen Regeln des Aktiengesetzes und des DCGK. 
                                          Institutionell wird Interessenkonflikten zudem dadurch vorgebeugt, dass 
                                          etwaige Änderungsvorschläge auch vom Vorstand mitgetragen werden müssen und 
                                          die finale Entscheidung über die Aufsichtsratsvergütung bei der 
                                          Hauptversammlung liegt. 

§ 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


              b)            '§ 16 
                            Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, D&O-Versicherung 
                            Jedes Mitglieder des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 
                            25.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche feste 
                            Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00; jedes andere Mitglied in Höhe von EUR 5.000,00. Der 
              (1)           Vorsitzende eines anderen mindestens einmal im Jahr tätig gewordenen Ausschusses erhält 
                            eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00; jedes andere Mitglied 
                            in Höhe von EUR 2.500,00. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens einen Ausschuss 
                            berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die höchste dotierte Funktion 
                            maßgeblich ist. 
                            Anstelle der Vergütung nach Absatz 1 erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine 
              (2)           jährliche feste Vergütung von EUR 50.000,00, sein Stellvertreter von EUR 37.500,00. Damit 
                            ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. 
                            Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
                            oder einem Ausschuss angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im 
              (3)           Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss führen, erhalten eine im Verhältnis der 
                            Zeit geringere Vergütung. 
              (4)           Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. 
                            Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts 
                            entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den 
                            Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Der Auslagenersatz erfasst auch 
                            die Verauslagung für die Verteidigungskosten aus strafrechtlichen Ermittlungs- und 
              (5)           Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied 
                            stehen, einschließlich des für Internationale Großsozietäten oder entsprechenden 
                            Spezialkanzleien marktüblichen Honorars für die vom Aufsichtsratsmitglied frei zu wählenden 
                            Rechtsanwälte. 
                            Mit Antritt ihrer Tätigkeit haben die Aufsichtsmitglieder einen Anspruch gegen die 
                            Gesellschaft auf Einbeziehung in eine von den Vorstandsmitgliedern separate, angemessene D& 
                            O-Versicherung ohne Selbstbehalt mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 15.000.000,00. 
                            Für den Fall, dass die Deckungssumme durch andere Schadensereignisse aufgebraucht wurde, 
                            ist der Gesellschaft durch den D&O-Versicherer ein Recht auf Wiederauffüllung eingeräumt, 
                            von dem die Gesellschaft im Interesse des Aufsichtsratsmitgliedes unaufgefordert Gebrauch 
                            machen wird. 
                                          Es besteht Versicherungsdeckung auch für im oder aus dem Ausland und/oder 
                                          nach ausländischem Recht gegen das Aufsichtsratsmitglied geltend gemachte 
                                          Ansprüche, insbesondere Punitive und/oder Exemplary Damages nach 
                            -             US-amerikanischen und kanadischen Recht sowie Schäden im Zusammenhang mit 
                                          Vorschriften/Verhaltensweisen der United States Securities and Exchange 
                                          Commission (SEC), soweit rechtlich zulässig. 
                                          Die Versicherungsdeckung umfasst die Übernahme von Verteidigungskosten des 
                                          Aufsichtsratsmitglieds einschließlich des für internationale Großsozietäten 
              (6)           -             oder entsprechenden Spezialkanzleien marktüblichen Honorars für die vom 
                                          Aufsichtsratsmitglied frei zu wählenden Rechtsanwälte. 
                                          Der Anspruch umfasst zeitlich Versicherungsschutz für die gesamte Amtszeit 
                                          des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds sowie nach Erlöschen des 
                                          Aufsichtsratsmandates den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der §§ 
                                          116, 93 Abs. 6 AktG. Für die Zeit, in der der Versicherungsschutz nach 
                            -             Erlöschen des Aufsichtsratsmandates fortbesteht, ist das ehemalige 
                                          Aufsichtsratsmitglied im Rahmen der D&O-Versicherung den aktuellen 
                                          Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern gleichzustellen. Insbesondere ist die 
                                          Deckungshöchstsumme gleichmäßig unter diesen aufzuteilen. 
                                          Sollte der vorstehend beschriebene Mindeststandard aufgrund von Veränderungen 
                                          im D&O-Markt zukünftig nicht oder nicht mehr zumutbar aufrechterhalten werden 
                            -             können, hat die Gesellschaft einen Versicherungsschutz zu verschaffen, der 
                                          dem beschriebenen Mindeststandard unter den dann bestehenden 
                                          Marktverhältnissen am nächsten kommt.' 

Zu Tagesordnungspunkt 6: Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Herr Henning Gebhardt


                            Persönliche Angaben 
              a)            Geschäftsführer der GAPS GmbH, wohnhaft in Bad Homburg 
                            Geboren am 9. September 1967 in Northeim 
                            Ausbildung und Beruflicher Werdegang 
                            - 1986 - 1989  Commerzbank Göttingen 
                                           Ausbildung zum Bankkaufmann 
                            - 1990 - 1995  Georg August Universität Göttingen 
                                           Studium der Betriebswirtschaftslehre 
                            - 1995 - 1996  Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, München 
                                           Graduate 
                            - 1996 - 2000  DWS Investment GmbH, Frankfurt 
                                           Portfolio Manager International Equities especially Asian Equities 
                            - 2000 - 2011  DWS Investment GmbH, Frankfurt 
              b)                           Head of German Equity 
                            - 2011 - 2014  DWS Investment GmbH, Frankfurt, 
                                           Head of European Equity 
                            - 2014 - 2016  Deutsche Asset- and Wealth Management, Frankfurt 
                                           Global Head of Equity 
                            - 2016 - 2016  Deutsche Asset- and Wealth Management, Frankfurt 
                                           Mitglied der Geschäftsführung, CIO EMEA 
                                           Berenberg, Frankfurt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)