29. Apr 2019

Für Bio-Lebensmittel gelten innerhalb der EU strenge Vorgaben bei der Qualitätskontrolle. Vor allem bei Import-Produkten aus dem nicht-europäischen Ausland müssen Händler und Hersteller genau hinschauen. Als Importeur tragen sie Verantwortung, dass Bio-Rohwaren und Bio-Fertigprodukte den Anforderungen entsprechen. Die SGS unterstützt weltweit bei der Lieferantenkontrolle - angefangen von Inspektionen bei der Verladung über eine Probenahme im Herkunftsland bis hin zum laboranalytischen Pestizid-Screening.

Bei Bio-Importen in die EU fallen immer wieder Lebensmittel durch Pestizidrückstände und andere Unregelmäßigkeiten auf. Das meldete kürzlich eine überregionale Tageszeitung, die sich auf unveröffentlichte Statistiken der Europäischen Kommission berief. Vor allem Einfuhren aus China, der Türkei und Indien seien oftmals auffällig. Bei den Produktkategorien seien Bananen, Avocados und Äpfel am häufigsten betroffen. Darauf folgten Kräuter, Gewürze und Ölfrüchte sowie Super Foods wie Goji-Beeren.

Als international tätige Prüfgesellschaft unterstützt die SGS die Lebensmittelbranche mit Probenahmen und Analysen. So können Hersteller und Händler sicherstellen, dass ihre Bio-Rohwaren und Bio-Fertigprodukte allen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften entsprechen und sie diese ohne Bedenken verarbeiten und vermarkten können.

Weltweite Bio-Kontrolle möglich

Lebensmittelhersteller und Händler überprüfen am besten bereits beim Einkauf im Ursprungsland, ob Bio-Rohwaren regelkonform sind. Die SGS kann hierfür in mehr als 100 Ländern eine repräsentative Probenahme unter Berücksichtigung der Vorgaben der EG-Verordnungen (Nr. 152/2009, Nr. 401/2006) und der Richtlinie 2002/63/EG der Kommission. vornehmen. Zudem bietet die SGS in ihren spezialisierten Laboren eine belastbare Rückstandsanalytik an. Das gilt insbesondere für den Einsatz und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Die akkreditierten Labore kontrollieren, ob die Werte der Rückstandshöchstgehalte für Erzeugnisse aus kontrolliert biologischem Anbau gemäß den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung (EG Nr. 834/2007) und den Anforderungen internationaler Öko-Verbände eingehalten sind.

SGS SA veröffentlichte diesen Inhalt am 29 April 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 April 2019 16:08:15 UTC.

Originaldokumenthttps://www.sgsgroup.de/de-de/news/2019/04/strenge-kontrolle-bio-ware

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