22. Jun 2021

Der Bundestag hat am 11.06.2021 das Lieferkettengesetz verabschiedet, das große Unternehmen für Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern stärker als bisher in die Pflicht nimmt. Ab Januar 2023 werden Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern dazu verpflichtet, gegen Umweltverstöße und Menschenrechtsverletzungen auch bei ihren weltweiten Zulieferern vorzugehen.

Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes. Ab 2024 sollen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern einbezogen werden. Unternehmen müssen zukünftig eine professionelle und umfassende Risikoanalyse in Bezug auf deren Lieferantenmanagement nachweisen, andernfalls drohen erhebliche Strafen und Sanktionen. Das Gesetz stellt verpflichtende Anforderungen an Unternehmen, auch bei Lieferanten im Ausland die Einhaltung von Menschenrechten sicherzustellen und dadurch ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Dies beinhaltet

  • menschenrechtliche Risiken zu analysieren,
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergriffen,
  • dass Beschwerdemöglichkeiten implementiert werden und
  • über entsprechende Aktivitäten zu berichten

Auch der Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren ist inbegriffen, sofern Umweltrisiken zu Verletzungen von Menschenrechten führen können.

All dies bedeutet, dass erhebliche Haftungsrisiken und Handlungsverpflichten auf die Unternehmen zu kommen. Bestehende Risikomanagementsysteme müssen bis zum Inkrafttreten überprüft und ggf. angepasst werden.

Die Überwachung erfolgt durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) durch jährlichen Unternehmensberichte zum Ergebnis der Risikoanalyse sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Verstöße werden mit empfindlichen Strafzahlungen und Bußgeldern geahndet . Auch sind Ausschlüsse aus öffentlichen Ausschreibungen möglich. Zudem kann es zu zivilrechtlichen Klagen durch Betroffene kommen.

In einer zunehmend weltweit ausgerichteten Wirtschaft sind Ihre Zulieferer weiter über die ganze Welt verteilt. Daher kann es schwierig sein, sicherzustellen, dass alle Ihre Qualitätsvorgaben und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

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