Wandelschuldverschreibung aufgrund hoher Nachfrage.
DGAP-Ad-hoc: SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. / Schlagwort(e):
Anleiheemission/Finanzierung SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. erhöht den
Gesamtnennbetrag der Wandelschuldverschreibung aufgrund hoher Nachfrage.
14.01.2021 / 14:53 CET/CEST
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SÜDAFRIKA ODER IN EINEM LAND, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER
WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. erhöht den Gesamtnennbetrag der
Wandelschuldverschreibung aufgrund hoher Nachfrage.
Venlo, 14. Januar 2021 - SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. (die "Gesellschaft") hat
beschlossen, den Gesamtnennbetrag der heute angekündigten nicht nachrangigen,
unbesicherten Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen")
aufgrund hoher Nachfrage zu erhöhen. Die Ausgabegröße der
Wandelschuldverschreibungen wird nun erhöht auf einen Gesamtnennbetrag von EUR
225 Mio.
Kontakt:
rikutis consulting
Thomas Schnorrenberg
Mobil: +49 151 46 53 13 17
E-Mail: presse@shop-apotheke.com
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ÜBER SHOP APOTHEKE
SHOP APOTHEKE EUROPE ist eine der führenden und am stärksten wachsende
Online-Apotheken in Kontinentaleuropa. Mit der Übernahme der Europa Apotheek
Venlo im November 2017 hat SHOP APOTHEKE EUROPE ihre europäische
Marktführerschaft signifikant ausgebaut. Das Sortiment für die ganze Familie in
den Bereichen OTC-, Schönheits- und Pflegeprodukte sowie rezeptpflichtige
Medikamente wird zudem durch hochwertige Naturkost- und Gesundheitsprodukte,
Low Carb-Produkte und Sportnahrung der seit Juli 2018 zur Unternehmensgruppe
gehörenden nu3 GmbH ergänzt.
Aktuell betreibt SHOP APOTHEKE EUROPE Online-Apotheken in Deutschland,
Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, den Niederlanden und der Schweiz.
SHOP APOTHEKE EUROPE liefert schnell und zu attraktiven Preisen ein sehr
breites Sortiment von über 100.000 Originalprodukten an 6,3 Millionen aktive
Kunden (Stand: 31.12.2020). Das Angebot wird ergänzt durch umfassende
pharmazeutische Beratung und Betreuung.
SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. ist seit dem 13. Oktober 2016 im regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und seit dem 21. September
2020 im MDAX gelistet.
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von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien,
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über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede
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eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder
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darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in
Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die
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von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei
denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des
Securities Act befreit.
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die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
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49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als 'Relevante Personen' bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen
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Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich
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nur mit Relevanten Personen unternommen.
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ausschließlich an Personen, die 'qualifizierte Anleger' im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
(Prospektverordnung) sind.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein 'Kleinanleger' eine Person,
die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
'Versicherungsvertriebsrichtlinie'), sofern dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II
gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die 'PRIIP-Verordnung') erforderlich ist, um
die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere
Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot
oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung
rechtswidrig sein.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
'Kleinanleger' eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565,
wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ('EUWA') Teil des
nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des
Financial Services and Markets Act 2000 (der 'FSMA') und jeglicher Vorschriften
oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im
Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie
sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder
(iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung
ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Folglich wurde
kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr.
1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die 'UK
PRIIPs-Verordnung'), erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen
anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der
Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung
erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche
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Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
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Begriffe 'glaubt', 'schätzt', 'geht davon aus', 'erwartet', 'beabsichtigt',
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Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen
und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten
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dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den
in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als
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nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt
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