IRW-PRESS: Sibanye Stillwater: Odd-Lot-Angebot für Aktienrückkäufe von
Kleinstmengen als spezifisches Angebot, Verteilung Rundschreiben und Bekanntmachung der
Hauptversammlung

NICHT ZUR VERTEILUNG, FREIGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN
ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN (EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZTÜMER, JEDES
BUNDESSTAATES DER VEREINIGTEN STAATEN UND DES DISTRIKTS KOLUMBIEN) ODER IN EINE ANDERE
GERICHTSBARKEIT, IN DER DIE VERTEILUNG, FREIGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG EINGESCHRÄNKT ODER
VERBOTEN WÄRE. ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN
HINWEIS AM ENDE DER ANKÜNDIGUNG.

1. Einführung

Das Board of Directors der Sibanye-Stillwater ("Board") möchte bestimmten Inhabern von
Stammaktien der Sibanye-Stillwater ("Board") ein Angebot unterbreiten, und zwar über ein
Odd-lot-Angebot ("Odd-lot-Angebot") an Inhaber von weniger als 100 Sibanye-Stillwater-Aktien
("Odd-lot-Inhaber") und einen spezifischen Rückkauf im Sinne der Listings Requirements of the
JSE Limited ("JSE") und des Companies Act, 2008 ("Spezifisches Angebot") an Inhaber von 100
Sibanye-Stillwater-Aktien oder mehr, aber gleich oder weniger als 400 Sibanye-Stillwater-Aktien
("Spezifische Inhaber"), (zusammenfassend "Angebote").

Zum 30. September 2020 hatte Sibanye-Stillwater etwa 30.000 Stammaktionäre, was einen
Anstieg der Gesamtzahl der Sibanye-Stillwater-Aktionäre ("Aktionäre") um fast 60% im
Vergleich zum Zeitraum vor der Übernahme des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals von Lonmin
Plc durch Sibanye Gold Limited am 10. Juni 2019 widerspiegelt. Der gesamte Aktienbesitz an der
Sibanye-Stillwater von Aktionären, die weniger als 400 Stammaktien der Sibanye-Stillwater
("Sibanye-Stillwater-Aktien") besitzen, entspricht etwa 50% der Gesamtzahl der Aktionäre und
0,05% aller ausgegebenen Sibanye-Stillwater-Aktien.

Die Aktionäre werden daher über die Absicht des Unternehmens informiert, ein Angebot
für Odd-Lot-Inhaber und ein spezifisches Angebot an Odd-Lot-Inhaber bzw. spezifische Inhaber
(zusammenfassend "Angebotsinhaber" genannt) zu unterbreiten.

Die Sibanye-Stillwater hat daher beschlossen, mit der Durchführung der Angebote
fortzufahren, die zum Rückkauf der Sibanye-Stillwater-Aktien von den Angebotsinhabern durch die
Gesellschaft zu einem wie in Absatz 4.3 unten dargelegt festgelegten Angebotspreis ("Angebotspreis")
führen werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aktionäre auf einer am 1. Dezember
2020 stattfindenden Hauptversammlung der Sibanye-Stillwater ("Hauptversammlung").

2. Die Begründung 

Die Angebote bieten den Angebotsinhabern die Möglichkeit, ihre Sibanye-Stillwater-Aktien,
die Gegenstand der Angebote sind ("Angebotsaktien"), auf einer effizienten Basis zu
veräußern und stellen auch Liquidität für diejenigen Angebotsinhaber bereit,
die sich dafür entscheiden, ihre Angebotsaktien nicht zu behalten. Vorbehaltlich einer
Änderung der Gründungsurkunde der Gesellschaft ("MOI") wird bei Odd-Lot-Inhabern, die
keine Wahl treffen, davon ausgegangen, dass diese Odd-Lot-Inhaber sich mit der
Veräußerung ihrer Sibanye-Stillwater-Aktien ("Odd-Lot-Aktien") einverstanden erklärt
haben. Inhaber einer ungeraden Anzahl von Aktien können sich dafür entscheiden, ihre
Odd-Lot-Aktien zu behalten. Die Bestimmten Inhaber sind verpflichtet, sich für den Verkauf
ihrer Sibanye-Stillwater-Aktien ("Bestimmte Beteiligungen") zu entscheiden und wenn keine solche
Wahl getroffen wird, bleiben die Bestimmten Beteiligungen unverändert.

Für Sibanye-Stillwater werden die Angebote unter anderem die Komplexität und die Kosten
für die Verwaltung einer erheblich größeren Aktionärsbasis reduzieren.

3. Änderungen des MOI

Der Verwaltungsrat schlägt ferner vor, Änderungen am MOI des Unternehmens vorzunehmen,
um (i) die Befugnis zur Abgabe und Umsetzung des Angebots für ungerade Stückzahlen zu
erhalten, wie im Rundschreiben an die Aktionäre ("Rundschreiben") im Einzelnen dargelegt, um
unter bestimmten Umständen Sibanye-Stillwater-Aktien von den Aktionären zu enteignen,
einschließlich insbesondere der Möglichkeit, die Enteignung für diejenigen Inhaber
ungerader Stückzahlen, die keine Wahl getroffen haben und bei denen davon ausgegangen wird,
dass sie das Angebot für ungerade Stückzahlen angenommen haben und (ii) um die
Bereitstellung elektronischer Mitteilungen an die Aktionäre durch die Gesellschaft zu
ermöglichen.

4. Schlüsselbegriffe der Angebote

4.1 Odd-Lot-Angebot

Im Anschluss an die Generalversammlung und unter der Voraussetzung, dass die Aktionäre den
Beschlüssen zustimmen, die zur Änderung des MOI und zur Umsetzung des Odd-lot-Angebots
erforderlich sind, wie sie in der im Rundschreiben enthaltenen Bekanntmachung der Generalversammlung
("Bekanntmachung der Generalversammlung") enthalten sind ("Beschlüsse"), wird
Sibanye-Stillwater mit der Umsetzung des Odd-lot-Angebots fortfahren.

Was das Odd-lot-Angebot anbelangt, so werden die Odd-lot-Inhaber dazu in der Lage sein:
- ihre Odd-Lot-Bestände von Sibanye-Stillwater zum Angebotspreis erwerben lassen, wenn sie
sich zum Verkauf ihrer Odd-Lot-Bestände entschließen; oder
- ihre Odd-Lot-Bestände behalten, wenn sie sich entscheiden, ihre Odd-Lot-Bestände zu
behalten.

Inhaber von Odd-Lot-Aktien, die ihre Sibanye-Stillwater-Aktien behalten möchten, müssen
sich ausdrücklich dafür entscheiden. Inhaber einer ungeraden Anzahl von Aktien, die keine
Wahl treffen, werden vorbehaltlich der Änderung des MOI automatisch so angesehen, als
hätten sie das Angebot für die ungerade Anzahl von Aktien angenommen und sich dafür
entschieden, ihre Sibanye-Stillwater-Aktien an das Unternehmen zu veräußern, und erhalten
den Angebotspreis ("Barzahlung"). 

4.2 Spezifisches Angebot

Was das spezifische Angebot betrifft, so werden bestimmte Inhaber dazu in der Lage sein:
- ihre spezifischen Beteiligungen von Sibanye-Stillwater zum Angebotspreis erwerben lassen, wenn
sie sich zum Verkauf ihrer spezifischen Beteiligungen entschließen. 

Die Besonderen Inhaber sind verpflichtet, sich für den Verkauf ihrer Besonderen
Beteiligungen zu entscheiden, und wenn keine solche Wahl getroffen wird, bleiben ihre Besonderen
Beteiligungen unverändert. 

4.3 Angebotspreis

Der Angebotspreis wird einen Aufschlag von 5% auf den VWAP einer Sibanye-Stillwater-Aktie an der
JSE in den 10 Handelstagen bis zu dem Tag unmittelbar vor der Ankündigung des Abschlussdatums,
die voraussichtlich am oder vor Freitag, dem 11. Dezember 2020, bekannt gegeben wird, abzüglich
der gemäß dem Einkommensteuergesetz erhobenen Dividendenquellensteuer, die von der CSDP
zu dem für den betreffenden Aktionär geltenden Satz einbehalten wird, betragen.

4.4 Steuerliche Implikationen

Die vorhandenen Barmittel von Sibanye-Stillwater, bei denen es sich um Einnahmen handelt, werden
zur Befriedigung der Barzahlung verwendet. Die von Sibanye-Stillwater gemäß den
Angebotsaktien gezahlte Barabfindung sollte eine "Dividende" gemäß der Definition in
Abschnitt 1 des Einkommenssteuergesetzes darstellen, die sich in den Händen eines solchen
Aktionärs befindet, da kein Teil des Rückkaufpreises aus eingebrachtem Steuerkapital
bestehen wird. Weitere Einzelheiten zu den steuerlichen Auswirkungen des Angebots entnehmen Sie
bitte dem Rundschreiben.

Die Zusammenfassung der steuerlichen Auswirkungen dient als allgemeiner Leitfaden und soll keine
umfassende Analyse der steuerlichen Auswirkungen der Angebote nach südafrikanischem Steuerrecht
darstellen. Sie ist auch nicht als Rechts- oder Steuerberatung gedacht und sollte auch nicht als
solche angesehen werden. Die persönlichen Umstände der Anteilseigner können zu einem
anderen Steuerergebnis führen. Daher sollten sich die Anteilseigner in Bezug auf ihre
besonderen Umstände von ihren eigenen Steuer- und/oder anderen professionellen Beratern beraten
lassen.

4.5 Transaktionskosten für die Angebote 

4.5.1 Aktionäre, die zur Teilnahme an den Angeboten berechtigt sind, tragen keine
Transaktionskosten in Bezug auf das Odd-Lot-Angebot und das spezifische Angebot.
4.5.2 Eine allfällige Wertpapierübertragungssteuer wird von Sibanye-Stillwater zu einem
Satz von 0,25% gezahlt.
4.5.3 Die Angebote können in der jeweiligen Gerichtsbarkeit des Angebotsinhabers
steuerpflichtig sein, wenn die Angebotsinhaber ihre jeweiligen Odd-Lot-Beteiligungen oder
spezifischen Beteiligungen an Sibanye-Stillwater veräußern oder wenn sie sich im Falle
von Odd-Lot-Inhabern nicht dafür entscheiden. 

Die Angebote stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Sibanye-Stillwater-Wertpapieren dar, in denen der Vertrieb, die Freigabe oder
die Veröffentlichung eingeschränkt oder verboten wäre ("Restricted Jurisdiction"),
einschließlich der Vereinigten Staaten (oder an oder zum Vorteil von US-Personen (wie dieser
Begriff in Rule 902 des US Securities Act von 1933 definiert ist)), oder durch die Verwendung der
E-Mails, oder durch irgendein Mittel oder Instrument (einschliesslich, aber nicht beschränkt
auf Telefaxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder ausländischen
Handels oder irgendeiner Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse, einer beschränkten
Gerichtsbarkeit, einschliesslich der Vereinigten Staaten, und die Angebote können nicht durch
eine solche Nutzung, ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder eine solche Einrichtung oder
aus einer beschränkten Gerichtsbarkeit, einschliesslich der Vereinigten Staaten (oder durch
eine US-Person), angenommen werden. Die Angebote stehen den Inhabern von Sibanye-Stillwater American
Depositary Shares nicht zur Verfügung.

Alle Einzelheiten zu den Bedingungen der Angebote sind im Rundschreiben enthalten.

5. Rundschreiben und Einberufung der Generalversammlung

Damit Sibanye-Stillwater das Odd-lot-Angebot umsetzen kann, ersucht das Board die Aktionäre
um Zustimmung zur Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen des MOI und zur Umsetzung der
Angebote und beruft daher eine Hauptversammlung der Aktionäre ein, die am Dienstag, den 1.
Dezember 2020 um 09:00 Uhr (SA-Zeit) über elektronische Kommunikation abgehalten werden soll
und auf der alle Aktionäre über die Beschlüsse abstimmen können, die zur
Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen des MOI und zur Umsetzung der Angebote erforderlich
sind. 

Ein Rundschreiben mit Einzelheiten zu den Angeboten und Änderungsvorschlägen zum MOI,
zusammen mit einer Bekanntmachung der Generalversammlung, wurde am Montag, den 2. November 2020, an
die Aktionäre verschickt. Das Rundschreiben ist auch auf der Website des Unternehmens
verfügbar: (www.sibanyestillwater.com/news-investors/odd-lot-offer ) verfügbar.
Darüber hinaus wurde ein Leitfaden für die Aktionärsversammlung, der detaillierte
Schritte für den Zugang zur Hauptversammlung enthält, auf der Website des Unternehmens
unter folgender Adresse zur Verfügung gestellt
(www.sibanyestillwater.com/news-investors/odd-lot-offer ) zur Verfügung gestellt.

6. Wichtige Daten und Zeiten
                                              2020
Stichtag zur Bestimmung der Aktionäre, die    Freitag, 23. Oktober
 zum Erhalt des Rundschreibens berechtigt
 sind

Ankündigung zu den Angeboten und zum Erlass   Montag, 2. November
 des Rundschreibens (zusammen mit der
 Einberufung der Generalversammlung) auf SENS
 veröffentlicht

Rundschreiben (zusammen mit der Einberufung   Montag, 2. November
 der Generalversammlung) an die
 Aktionäre

Letzter Handelstag, um an der                 Dienstag, 17. November
 Generalversammlung teilnehmen und abstimmen
 zu
 können

Stichtag für das Stimm- und Teilnahmerecht an Freitag, 20. November
 der
 Generalversammlung

Das Datum, bis zu dem Vollmachtsformulare für Montag, 30. November
 die Generalversammlung bis 09:00 Uhr
 eingereicht werden müssen
 (CAT)

Die Generalversammlung wird um 9:00 Uhr durch Dienstag, 1. Dezember
 elektronische Kommunikation abgehalten
 (CAT)

Ergebnisse der Generalversammlung auf SENS    Dienstag, 1. Dezember
 veröffentlicht

Wenn die Änderung des MOI genehmigt wird,     Dienstag, 1. Dezember
 Einreichung des geänderten MOI bei der
 Kommission für Gesellschaften und geistiges
 Eigentum
 (CIPC)

Ergebnisse der Generalversammlung in der      Mittwoch, 2. Dezember
 Presse
 veröffentlicht

Wenn die erforderlichen Beschlüsse an der     Mittwoch, 2. Dezember
 Generalversammlung gefasst und das MOI bei
 der CIPC eingereicht wird, wird das
 Odd-Lot-Angebot um 9:00 Uhr eröffnet (CAT)
 

Wenn die erforderlichen Beschlüsse an der     Mittwoch, 2. Dezember
 Generalversammlung gefasst werden, wird das
 spezifische Angebot um 9:00 Uhr eröffnet
 (CAT)
 

Veröffentlichung der Ankündigung des          Freitag, 11. Dezember
 Vollzugsdatums
 (
einschliesslich des Angebotspreises) auf SENS
 vor 11:00 Uhr (CAT) am oder
 vor

Ankündigung des Abschlussdatums               Montag, 14. Dezember
 (einschließlich des Angebotspreises) in der
 Presse
 veröffentlicht

Letzter Handelstag für die Teilnahme an den   Montag, 21. Dezember
 Angeboten

Sibanye-Stillwater-Aktien werden 'ex' der     Dienstag, 22. Dezember
 Angebote
 gehandelt

Formulare für die Wahl und die Kapitulation   Donnerstag, 24. Dezember
 für das Odd-Lot-Angebot, die bis 12:00 Uhr
 bei den Transfer-Sekretären eingehen müssen
 (CAT)

Formulare für Wahl und Übergabe für das       Donnerstag, 24. Dezember
 spezifische Angebot, die bis 12:00 Uhr bei
 den Transfer-Sekretären eingehen müssen
 (CAT)

Stichtag für die Angebote.                    Donnerstag, 24. Dezember
Die Angebote enden um 12:00 Uhr (CAT)
Datum der Angebotseinführung                  Montag, 28. Dezember
Dematerialisierten Odd-Lot-Inhabern und       Montag, 28. Dezember
 dematerialisierten spezifischen Inhabern,
 die die Angebote angenommen haben, oder,
 vorbehaltlich einer Änderung des MOI,
 Odd-Lot-Inhabern, die keine Wahl getroffen
 haben und bei denen davon ausgegangen wird,
 dass sie das Odd-Lot-Angebot angenommen
 haben, wird die Barvergütung auf ihren
 Konten bei ihrer GSVP oder ihrem Broker
 gutgeschrieben.

Zahlungen der Barabfindung an zertifizierte   Montag, 28. Dezember
 Odd-Lot-Inhaber und bestimmte zertifizierte
 Inhaber, die das Angebot angenommen haben,
 oder,
 
vorbehaltlich einer Änderung des MOI, an
 Odd-Lot-Inhaber, die keine Wahl getroffen
 haben und von denen angenommen wird, dass
 sie das Odd-Lot-Angebot angenommen
 haben

Ergebnisse der auf SENS veröffentlichten      Montag, 28. Dezember
 Angebote

Ergebnisse der in der Presse veröffentlichten Dienstag, 29. Dezember
 Angebote

Annullierung und Beendigung der Notierung der Mittwoch, 30. Dezember
 Sibanye-Stillwater-Aktien, die im Hinblick
 auf die am oder um
 den

Anmerkungen:
1. Diese wichtigen Daten und Zeiten können nach dem Ermessen der Gesellschaft geändert
werden. Solche Änderungen werden auf SENS veröffentlicht.
2. Alle angegebenen Zeiten sind Ortszeiten in Südafrika.
3. Aktionäre dürfen ihre Sibanye-Stillwater-Aktien für den Zeitraum nach dem
letzten Handelstag, d.h. von Dienstag, 22. Dezember 2020 bis Donnerstag, 24. Dezember 2020, nicht
entmaterialisieren oder rematerialisieren.

Johannesburg, 2. November 2020
Ansprechpartner für Investor Relations:
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com 
James Wellsted
Leiter der Abteilung Investor Relations
Tel: +27 (0) 83 453 4014
www.sibanyestillwater.com

Förderer:
J.P. Morgan Equities Südafrika Proprietary Limited

Rechtsberater: 
Edward Nathan Sonnenbergs Inc.

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Die Informationen in dieser Ankündigung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der
"Safe Harbour"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995
enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich u.a. derer, die sich auf die
Finanzlage von Sibanye Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater" oder die "Gruppe"),
Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen
beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil der Geschäftsleitung und
der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. 

Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in dieser Mitteilung enthalten sind,
können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden oft auch
Wörter wie "wird", "Prognose", "Potenzial", "schätzen", "erwarten" und Wörter mit
ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und
Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen und
im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss
dargelegten, betrachtet werden sollten. Die Leser werden davor gewarnt, sich unangemessen auf solche
Aussagen zu verlassen. 

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Sibanye-Stillwater erheblich von jenen unterscheiden, die in
den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, gehören unter anderem unsere
zukünftigen Geschäftsaussichten; unsere Finanzlage; unsere Schuldenposition und unsere
Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren; die geschäftlichen, politischen und
sozialen Bedingungen in den Vereinigten Staaten, Südafrika, Simbabwe und anderswo; Pläne
und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; unsere Fähigkeit, die Vorteile
von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen; unsere Fähigkeit, unsere
Anleiheinstrumente zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen
Mineralreserven und Ressourcen von Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete
Effizienzen und andere Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit vergangenen, laufenden und
zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit,
beim Blitz-Projekt eine stabile Produktion zu erreichen; den Erfolg der Geschäftsstrategie von
Sibanye-Stillwater; Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von
Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen;
Änderungen des Marktpreises von Gold, Platinmetallen und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren
im Zusammenhang mit unterirdischem und oberirdischem Gold-, Platinmetall- und Uranabbau; das
Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die
Bedingungen und den Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen
Regierungsbestimmungen, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
und neue Gesetze, die sich auf Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum auswirken,
einschließlich aller Auslegungen dieser Gesetze, die Gegenstand von Streitigkeiten sein
können; das Ergebnis und die Folgen potenzieller oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder
behördlicher Verfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen;
Stromunterbrechungen, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Versorgungsengpässe und
Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen,
Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten
vorübergehender Stilllegungen von Minen wegen Sicherheitsvorfällen und ungeplanter
Wartung; die Fähigkeit, Führungskräfte oder ausreichend technisch versierte
Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie deren Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von
historisch benachteiligten Südafrikanern in Führungspositionen zu erreichen; Versagen von
Informationstechnologie und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes;
alle sozialen Unruhen, Krankheiten oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen
in informellen Siedlungen in der Nähe einiger Betriebe von Sibanye-Stillwater sowie die
Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten wie des
Coronavirus ("COVID-19"). Weitere Einzelheiten zu den potentiellen Risiken und Ungewissheiten, die
die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von der Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger
Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen
beschrieben. 

Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts.
Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete
Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen
Umfang).

WICHTIGE HINWEISE 

Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen
eingeschränkten Gerichtsbarkeit veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden,
und daher sollten sich Personen in solchen Gerichtsbarkeiten, in die diese Bekanntmachung
veröffentlicht, veröffentlicht oder verbreitet wird, über solche Einschränkungen
informieren und diese beachten.

Die Angebote stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Sibanye-Stillwater-Wertpapieren in irgendeiner eingeschränkten
Gerichtsbarkeit, einschließlich der Vereinigten Staaten (oder an oder zum Vorteil von
US-Personen), dar, und solche Angebote werden weder direkt noch indirekt in oder in die Vereinigten
Staaten (oder zum Vorteil von US-Personen) gemacht, noch durch die Verwendung der E-Mails oder durch
irgendwelche Mittel oder Instrumente (einschließlich ohne Einschränkung,
Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels
oder einer Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse, einer eingeschränkten
Gerichtsbarkeit, einschließlich der Vereinigten Staaten, und die Angebote können nicht
durch eine solche Nutzung, Mittel, Instrumente oder Einrichtung oder aus einer eingeschränkten
Gerichtsbarkeit, einschließlich der Vereinigten Staaten (oder durch eine US-Person),
angenommen werden. Dementsprechend werden oder dürfen weder Kopien dieser Bekanntmachung noch
damit zusammenhängende Unterlagen (einschliesslich des Rundschreibens) versandt oder
anderweitig verteilt oder in eine oder in eine oder aus einer beschränkte(n) Gerichtsbarkeit,
einschliesslich der Vereinigten Staaten (oder zugunsten einer US-Person), geschickt oder versandt
werden, und falls sie in einer beschränkten Gerichtsbarkeit, einschliesslich der Vereinigten
Staaten (oder durch eine US-Person), empfangen werden, sollte dieses Rundschreiben so behandelt
werden, als ob es nur zu Informationszwecken empfangen würde. Die Angebote stehen den Inhabern
von Sibanye-Stillwater American Depositary Shares nicht zur Verfügung. Sibanye-Stillwater hat
keine Aktien, die im Rahmen der Angebote angeboten oder verkauft werden, nach dem
US-Wertpapiergesetz registriert und wird dies auch nicht tun. Diese Aktien dürfen weder in den
Vereinigten Staaten noch an US-Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind nach
dem US-Wertpapiergesetz registriert oder es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen
des US-Wertpapiergesetzes vor. Weitere Einzelheiten über das zu befolgende Verfahren sind im
Rundschreiben enthalten.


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=54043
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=54043&tr=1

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