IRW-PRESS: Sibanye Stillwater: Sibanye-Stillwater veröffentlicht seine Jahresberichte,
Bekanntmachung der Hauptversammlung und das No Change Statement

Johannesburg, 22. April 2021. Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW -
https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) freut sich
mitzuteilen, dass der Integrierte Bericht 2020, der Jahresfinanzbericht, der Jahresabschluss des
Unternehmens, die Beilage zu den Mineralressourcen und Mineralreserven, die Ankündigung der
Jahreshauptversammlung (AGM) einschließlich des zusammengefassten Finanzberichts sowie weitere
relevante ergänzende Unterlagen auf der Website https://reports.sibanyestillwater.com/2020/
veröffentlicht wurden. 

Der zusammengefasste Finanzbericht einschließlich der Einberufung der Hauptversammlung
(NOM) an die Aktionäre wird heute verschickt. Die Abstimmungsmodalitäten für die
Hauptversammlung sind unten aufgeführt. 

Der Abschlussprüfer des Konzerns, Ernst & Young Inc. hat den Konzern- und den
Einzelabschluss 2020 geprüft. Seine uneingeschränkten Bestätigungsvermerke,
einschließlich der Angaben zu den wichtigsten Prüfungssachverhalten, liegen zusammen mit
dem zugrunde liegenden Konzern- und Einzelabschluss 2020 am Sitz des Konzerns zur Einsichtnahme aus.
Die zuvor in dem geprüften verkürzten vorläufigen Konzernabschluss, der am 18.
Februar 2021 veröffentlicht wurde, veröffentlichten Informationen haben sich nicht
geändert.

Alle Dokumente, auf die in dieser Mitteilung verwiesen wird, sind unter
https://www.sibanyestillwater.com/news-investors/reports/annual/2020/ verfügbar.

Der Konzern wird außerdem im Laufe des Tages seinen Jahresbericht auf Formular 20-F
für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission einreichen.

Einberufung der Jahreshauptversammlung

Die Hauptversammlung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende
Geschäftsjahr wird am 25. Mai 2021 um 09:00 Uhr (CAT) vollständig über elektronische
Kommunikation (virtuell) abgehalten. Die Hauptversammlung wird die in der NOM genannten
Geschäfte abwickeln. Eine Kopie der NOM finden Sie unter:
https://www.sibanyestillwater.com/news-investors/reports/annual/ 

Sibanye-Stillwater-Aktionäre, die elektronisch an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder
abstimmen möchten, müssen das der NOM beigefügte Antragsformular für die
elektronische Teilnahme ausfüllen und so bald wie möglich, spätestens jedoch bis
Freitag, den 21. Mai 2021, 9.00 Uhr, per E-Mail an Computershare unter proxy@computershare.co.za
senden oder sich so bald wie möglich auf www.smartagm.co.za  registrieren, in jedem Fall aber
bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021, 9.00 Uhr.

Die Jahreshauptversammlung wird virtuell und nicht persönlich abgehalten, da die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie andauern und die Notwendigkeit besteht, gesundheitliche
Distanzierungsgebote und Einschränkungen bei Versammlungen und Bewegungen zu beachten.

Die eingerichteten elektronischen Versammlungseinrichtungen werden es allen Teilnehmern an der
Hauptversammlung ermöglichen, gleichzeitig und ohne Vermittler zu kommunizieren und angemessen
effektiv an der Versammlung teilzunehmen. Die elektronische Abstimmung wird daher die einzige
Methode sein, die den Sibanye-Stillwater-Aktionären zur Verfügung steht, um auf der
Hauptversammlung abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Teilnehmer der Hauptversammlung (einschließlich der
Bevollmächtigten) gemäß Abschnitt 63(1) des Companies Act, 71 von 2008, ausweisen
müssen, bevor sie zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Stimmabgabe berechtigt sind,
wie in der NOM näher beschrieben. Zu den akzeptierten Ausweisformen gehören beglaubigte
Kopien gültiger Ausweispapiere, Führerscheine und Reisepässe.

Im Sinne von Abschnitt 59(1)(a) und (b) des Gesetzes ist der Stichtag für die Bestimmung,
welche Aktionäre berechtigt sind:

- die Einberufung der Hauptversammlung zu erhalten (für die Einberufung der Hauptversammlung
ist die Eintragung im Wertpapierregister der Gesellschaft erforderlich), war Freitag, der 16. April
2021 
- Das Datum, an dem ein Aktionär im Wertpapierregister der Gesellschaft eingetragen sein
muss, um an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, ist Freitag, der 14. Mai 2021. Der
letzte Handelstag, um stimmberechtigt zu sein, ist Dienstag, der 11. Mai 2021

Kontakt für Investor Relations:

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
James Wellsted
Leiter der Abteilung Investor Relations
Tel: +27 (0) 83 453 4014
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited 
Website: www.sibanyestillwater.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch 

VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN

Die Informationen in dieser Mitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe
Harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich, unter anderem, derjenigen, die sich auf
die Finanzlage von Sibanye-Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater" oder der "Konzern"),
Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen
beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des Senior Managements und
der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln und beinhalten eine Reihe von Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich
von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen suggeriert werden. Infolgedessen
sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren,
einschließlich der in dieser Mitteilung dargelegten, betrachtet werden. 

Alle Aussagen in dieser Mitteilung, die nicht auf historischen Fakten beruhen, können
zukunftsgerichtete Aussagen sein. In zukunftsgerichteten Aussagen werden auch häufig
Wörter wie "werden", "prognostizieren", "potenziell", "schätzen", "erwarten", "planen",
"vorhersehen" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Zukunftsgerichtete Aussagen
sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf zukünftige
Ereignisse und Umstände beziehen, und sollten im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren,
einschließlich der in diesem Haftungsausschluss genannten, betrachtet werden. Die Leser werden
darauf hingewiesen, dass sie kein unangemessenes Vertrauen in solche Aussagen setzen sollten. 

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater wesentlich von den
Schätzungen oder Prognosen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind,
gehören, ohne Einschränkung, die künftige Finanzlage von Sibanye-Stillwater,
Pläne, Strategien, Ziele, Investitionsausgaben, projizierte Kosten und erwartete
Kosteneinsparungen, Finanzierungspläne, die Verschuldungsposition und die Fähigkeit, den
Verschuldungsgrad zu reduzieren; die wirtschaftlichen, geschäftlichen, politischen und sozialen
Bedingungen in Südafrika, Simbabwe, den Vereinigten Staaten und anderswo; Pläne und Ziele
des Managements für zukünftige Operationen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die
Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu erhalten; die Fähigkeit
von Sibanye-Stillwater, Kredit- und andere Auflagen und Beschränkungen einzuhalten und
Schwierigkeiten bei der Erlangung zusätzlicher Finanzierungen oder Refinanzierungen; die
Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Anleihen zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die
Sibanye-Stillwaters Schätzung der aktuellen Mineralreserven zugrunde liegen; die Fähigkeit
von Sibanye-Stillwater, alle laufenden oder zukünftigen Akquisitionen abzuschließen; der
Erfolg von Sibanye-Stillwaters Geschäftsstrategie und ihrer Explorations- und
Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen zu
erfüllen, die von ihr verlangen, auf eine Weise zu arbeiten, die den betroffenen Gemeinden
einen progressiven Nutzen bringt; Änderungen des Marktpreises von Gold und PGMs; das Auftreten
von Gefahren, die mit dem Unter- und Übertagebergbau verbunden sind; jede weitere Herabstufung
des südafrikanischen Kreditratings; eine Anfechtung des Eigentumsrechts an einem der
Grundstücke von Sibanye-Stillwater durch Landanwärter gemäß Restitutions- und
anderen Gesetzen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Strategie und jegliche
Änderungen daran umzusetzen; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskämpfen;
die Verfügbarkeit, die Bedingungen und der Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen
bei der Auferlegung von behördlichen Kosten und relevanten Regierungsvorschriften, insbesondere
Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die Wasser, Bergbau,
Mineralienrechte und Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich deren möglicherweise
strittiger Auslegung; das Ergebnis und die Folgen möglicher oder anhängiger
Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder Umwelt-, Gesundheits- oder
Sicherheitsfragen; die Konzentration aller Endveredelungsaktivitäten und eines großen
Teils von Sibanye-Stillwaters PGM-Verkäufen aus der Minenproduktion in den Vereinigten Staaten
bei einem Unternehmen; die Identifizierung einer wesentlichen Schwachstelle in der Offenlegung und
den internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung; die Auswirkung der
US-Steuerreformgesetzgebung auf Sibanye-Stillwater und ihre Tochtergesellschaften; die Auswirkung
der südafrikanischen Devisenkontrollbestimmungen auf die finanzielle Flexibilität von
Sibanye-Stillwater; die Tätigkeit in neuen geografischen Gebieten und regulatorischen
Umgebungen, in denen Sibanye-Stillwater bisher keine Erfahrung hatte; Unterbrechungen der
Stromversorgung, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Engpässe in der Versorgungskette
und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; die regionale Konzentration der Betriebe von
Sibanye-Stillwater; Schwankungen der Wechselkurse, Währungsabwertungen, Inflation und andere
makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten von vorübergehenden
Stilllegungen von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanten Wartungsarbeiten; die
Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, leitende Angestellte oder ausreichend technisch qualifizierte
Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie die Fähigkeit, eine ausreichende
Repräsentation von historisch benachteiligten Südafrikanern in ihren
Führungspositionen zu erreichen; Ausfall von Sibanye-Stillwaters Informationstechnologie- und
Kommunikationssystemen; die Angemessenheit von Sibanye-Stillwaters Versicherungsschutz; soziale
Unruhen, Krankheiten oder natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen in informellen
Siedlungen in der Nähe einiger der in Südafrika ansässigen Betriebe von
Sibanye-Stillwater; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer
ansteckender Krankheiten, wie z. B. des Coronavirus (COVID-19). Weitere Einzelheiten zu potenziellen
Risiken und Ungewissheiten, die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von Sibanye-Stillwater bei
der Johannesburger Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten
Unterlagen beschrieben, einschließlich des Integrierten Geschäftsberichts 2020 und des
Jahresberichts auf Formular 20-F für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020. 

Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts.
Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete
Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten (außer in dem Maße, in dem dies
gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden nicht von den externen
Wirtschaftsprüfern des Konzerns geprüft oder berichtet.


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=58002
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=58002&tr=1

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