FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Frankfurter Arbeitsgericht wird erst in knapp drei Wochen erstmals über die Rechtmäßigkeit der laufenden Metaller-Warnstreiks verhandeln. Die zuständige Kammer habe nach Eingang der ersten Klage der sächsischen Metall- und Elektroindustrie den Gütetermin auf den 20. Februar festgesetzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zu diesem Zeitpunkt könnten die bundesweit laufenden Tarifauseinandersetzungen längst beendet sein. Der Arbeitgeberverband hatte auf eine Eilentscheidung verzichtet und lediglich eine Klage im sogenannten Hauptsacheverfahren eingereicht.

Laut Gesamtmetall wollten alle 13 regionalen Tarifverbände der Arbeitgeber ähnliche Klagen einreichen. Am Stammsitz der IG Metall in Frankfurt am Main sind nach Auskunft des Gerichts einschließlich der Sachsen-Klage acht Klageschriften eingetroffen.

Davon unabhängig hat das Arbeitsgericht Krefeld bereits am Mittwoch einen Eilantrag der bestreikten Firma Otto Fuchs Dülken aus Viersen abgewiesen. Das Gericht sah sich im Eilverfahren nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Gewerkschaftsforderung nach Lohnausgleich für bestimmte Beschäftigtengruppen zu überprüfen. Hier käme es auf den Einzelfall an, erklärte das Gericht und erklärte die wirtschaftlichen Folgen des 24-Stunden-Streik für zumutbar.

Die Arbeitgeber halten die Forderung der Gewerkschaft nach einem Teillohnausgleich für bestimmte Berufsgruppen bei einer Arbeitszeitverkürzung für rechtswidrig, weil damit andere Teilzeitbeschäftigte diskriminiert würden. Streiks, die sich auf ein rechtswidriges Ziel richten, seien selbst rechtswidrig./ceb/DP/das