Pflichtwandelanleihe bekannt

DGAP-Ad-hoc: Siemens Energy AG / Schlagwort(e): Anleihe                        
Siemens Energy AG: Siemens Energy AG gibt Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe   
bekannt                                                                        
                                                                               
06.09.2022 / 17:56 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN  
DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. PERSONEN,         
AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE    
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE                                      
                                                                               
Der Vorstand der Siemens Energy AG (die "Gesellschaft") hat heute mit          
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine nachrangige    
Pflichtwandelanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 1.000 Millionen    
(die "Anleihe") auszugeben. Die im Rahmen der Anleihe zu begebenden            
Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") sind in neu ausgegebene    
oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktie)
der Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar. Das Bezugsrechtder Aktionäre der    
Gesellschaft zum Bezug der Schuldverschreibungen wird ausgeschlossen.          
                                                                               
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös der Anleihe zur         
teilweisen Finanzierung des von der Gesellschaft am 21. Mai 2022 angekündigten 
freiwilligen Barkaufangebots für alle ausstehenden Aktien der Siemens Gamesa   
Renewable Energy, S.A. zu verwenden. Im Rahmen des freiwilligen Barkaufangebots
hat die Gesellschaft kommuniziert, dass sie nach wie vor ein solides           
Investment-Grade-Rating anstrebt und sie die Akquisition teilweise über        
Eigenkapitalinstrumente zu finanzieren beabsichtigt. Die Begebung der Anleihe  
ist Teil dieser bereits angekündigten Eigenkapitalmaßnahmen.                   
                                                                               
Die Schuldverschreibungen mit einer Stückelung von jeweils EUR 100.000 werden  
von Siemens Energy Finance B.V. (die "Emittentin") zu 100% ihres Nennbetrags   
begeben und profitieren von einer nachrangigen Garantie der Gesellschaft. Bei  
Fälligkeit am 14. September 2025 werden alle ausstehenden Schuldverschreibungen
obligatorisch in Aktien umgewandelt. Die Anleihebedingungen werden auch        
marktübliche Wandlungsrechte der Anleihegläubiger und der Emittentin vor       
Fälligkeit vorsehen.                                                           
                                                                               
Die Anleihe soll eine maximale Wandlungsprämie von 15 Prozent bis 20 Prozent   
über dem Referenzpreis und einen Kupon von 5,125 Prozent bis 5,625 Prozent pro 
Jahr haben. Der Referenzpreis entspricht dem Platzierungspreis pro Aktie, der  
im Gleichzeitigen Angebot Bestehender Aktien (wie unten definiert) festgelegt  
wird.                                                                          
                                                                               
Die Anleihe wird von einem Bankenkonsortium über internationale                
Privatplatzierungen ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der     
Vereinigten Staaten und Nicht-US-Personen gemäß Regulation S des US Securities 
Act in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") angeboten.          
                                                                               
Der Vorstand der Gesellschaft wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der        
Gesellschaft die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen nach        
Abschluss eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festlegen und bekannt   
geben, das voraussichtlich bis spätestens 7. September 2022 abgeschlossen sein 
wird.                                                                          
                                                                               
Die Gesellschaft beabsichtigt zu veranlassen, dass die Schuldverschreibungen   
kurz danach am Open Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter               
Wertpapierbörse in den Handel einbezogen werden.                               
                                                                               
Nach der Transaktion unterliegt die Gesellschaft einer Sperrfrist von 90 Tagen 
(Lock-up), vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen von       
gewissen Konsortialbanken.                                                     
                                                                               
Gleichzeitiges Angebot Bestehender Aktien                                      
                                                                               
Die Konsortialbanken haben die Gesellschaft darüber informiert, dass sie       
beabsichtigen, gleichzeitig mit der Platzierung der Anleihe eine Platzierung   
bestehender Aktien (das "Gleichzeitige Angebot Bestehender Aktien") im Namen   
von Käufern der Anleihe durchzuführen, die diese Aktien durch Leerverkäufe zu  
einem Platzierungspreis, der durch ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren   
bestimmt wird, verkaufen möchten, um das Marktrisiko aus einer Anlage in die   
Anleihe abzusichern. Die Gesellschaft erhält keine Erlöse aus dem              
Gleichzeitigen Angebot Bestehender Aktien. Das Gleichzeitige Angebot           
Bestehender Aktien erfolgt (i) an institutionelle Anleger außerhalb der        
Vereinigten Staaten und an Nicht-US-Personen gemäß Regulation S des Securities 
Act und (ii) innerhalb der Vereinigten Staaten nur an eine begrenzte Anzahl von
"qualifizierten institutionellen Käufern" gemäß der Definition in Rule 144A des
Securities Act in einer Transaktion gemäß Rule 144A oder einer anderen Ausnahme
von den Registrierungsvorschriften des Securities Act.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Wichtiger Hinweis                                                              
                                                                               
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot von Schuldverschreibungen
oder Aktien (die "Wertpapiere") können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich
beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen,   
sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu 
beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur 
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen 
in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Südafrika, Japan oder in   
einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche       
Aufforderung rechtswidrig ist, dar.                                            
                                                                               
Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden, es 
sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. 
Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt 
sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein          
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika   
oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.                                
                                                                               
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese     
Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne 
von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) (in der    
jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte      
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an  
qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in                    
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment            
Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial          
Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii)     
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated         
Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.              
                                                                               
MiFID II Information                                                           
                                                                               
Zielmarkt der Hersteller (MiFID II Product Governance) sind nur geeignete      
Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein  
PRIIPS Key Information Document (KID) und kein UK PRIIPS KID erstellt, da die  
Anleihen nicht für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo
erhältlich sein werden. Ausschließlich für die Zwecke der                      
Produkt-Governance-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind: 
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils  
geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie
(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale        
Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID                                    
II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung,  
ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller"    
(für die Zwecke der MIFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in     
Bezug darauf haben könnte, wurden die Anleihen einem                           
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass: (i)  
der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen nur geeignete Gegenparteien und    
professionelle Kunden sind, wie jeweils in MiFID II definiert; und (ii) alle   
Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien   
und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die die                
Schuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein            
"Vertreiber"), sollte die Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen;  
ein Vertreiber, der der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich,  
seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen         
vorzunehmen (indem er die Zielmarktbewertung des Herstellers entweder übernimmt
oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.                   
                                                                               
Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher   
oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot der   
Schuldverschreibungen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung ist          
keinesfalls: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die      
Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe
von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren oder sie zu kaufen   
oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu ergreifen.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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06.09.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Siemens Energy AG                                                 

             Otto-Hahn-Ring 6                                                  

             81739 München                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 89 207084040                                                  

Fax:         +49 89 207084040                                                  

E-Mail:      investorrelations@siemens-energy.com                              

Internet:    www.siemens-energy.com                                            

ISIN:        DE000ENER6Y0                                                      

WKN:         ENER6Y                                                            

Indizes:     DAX                                                               

Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover,  
             München, Stuttgart, Tradegate Exchange                            

EQS News ID: 1436759                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1436759  06.09.2022 CET/CEST