Zielgesellschaft: SinnerSchrader; Bieter: Accenture Digital Holdings GmbH

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Angebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des
Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Accenture Digital Holdings GmbH
Campus Kronberg 1, 61476 Kronberg im Taunus
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter
HRB 9608

Zielgesellschaft:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38, 22765 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74455

ISIN DE0005141907 (WKN: 514190)

Accenture Digital Holdings GmbH (die 'Bieterin') hat am 28. Mai 2019
entschieden, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die
'Zielgesellschaft') im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots
anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Zielgesellschaft (die 'SinnerSchrader-Aktien'), die nicht von der Bieterin
unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in
Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der
SinnerSchrader-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser
Veröffentlichung (vgl. § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3
Satz
2 BörsG) je SinnerSchrader-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (die 'BaFin') ermittelt wird, zu erwerben
(das 'Delisting-Angebot'). Die Bieterin schätzt den so ermittelten
Angebotspreis auf ungefähr EUR 12,77. Sollte der von der BaFin ermittelte
Mindestangebotspreis von dem von der Bieterin geschätzten Angebotspreis
abweichen, wird die Bieterin zum Angebotspreis eine gesonderte Mitteilung
veröffentlichen.

Im Anschluss an diese Veröffentlichung wird die Bieterin den Vorstand der
Zielgesellschaft unter dem bestehenden Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag gemäß § 308 des Aktiengesetzes anweisen,

 1. den Widerruf der Börsenzulassung aller SinnerSchrader-Aktien zum Handel
    am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)
    gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG nach vorheriger Abstimmung mit der
    Bieterin vor Ende der im Delisting-Angebot zu bestimmenden Annahmefrist
    zu beantragen; und

 2. nach vorheriger Abstimmung der Bieterin, soweit möglich, alle
    angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der
    SinnerSchrader-Aktien in alle organisierten Handelsplattformen,
    insbesondere den Freiverkehr, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
    beenden.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (nach Gestattung durch die
BaFin) und weitere Informationen zu dem Delisting-Angebot werden durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet unter http://
accenture.de/company-acquisition veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin ist eine Gesellschaft der Accenture Gruppe, ein weltweit
führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von
Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital,
Technologie und Operations anbietet. Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung
hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 7.924.753 SinnerSchrader-Aktien,
was ca. 68,66% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft
entspricht.

Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen.

Wichtiger Hinweis:

Die Bestimmungen des Delisting-Angebots werden nach Gestattung durch die
BaFin in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Delisting-Angebot
veröffentlicht. Investoren und Inhabern von SinnerSchrader-Aktien wird
empfohlen, die maßgeblichen, das Delisting-Angebot betreffenden Dokumente
nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SinnerSchrader-
Aktien. Diese Bekanntmachung ist auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf
von SinnerSchrader-Aktien und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen
noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die
Bieterin.

Ein Angebot zum Erwerb der SinnerSchrader-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die nach entsprechender Gestattung
durch die BaFin auf dieser Internetseite veröffentlicht werden wird, und
wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bestimmungen
in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in
dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.

Den Aktionären der Zielgesellschaft wird empfohlen, gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, dem BörsG und der WpÜG-
Angebotsverordnung (Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots)
unterbreitet werden. Eine Durchführung des Delisting-Angebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von
Amerika (die 'USA'), Kanadas, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen.
Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Delisting-Angebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen.
Die Aktionäre der Zielgesellschaft werden nicht darauf vertrauen können,
sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Angebots zustande
kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

In den USA sowie in jeder anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot
bzw. eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht
gesetzeskonform wäre, ist diese Veröffentlichung weder ein Angebot,
Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung zu einem Angebot, Wertpapiere
zu verkaufen.

Das Delisting-Angebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in
die USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein anderes Mittel
oder Instrument des zwischenstaatlichen Handels oder Handels mit dem
Ausland (any means or instrumentality of interstate or foreign commerce)
einschl. Telekopie, Telex, Telefon, Email oder sonstiger Arten der
elektronischen Kommunikation, noch über die Einrichtung einer nationalen
Wertpapierbörse (national securities exchange) in den USA durchgeführt.

Kronberg im Taunus, 28. Mai 2019

Accenture Digital Holdings GmbH

Ende der WpÜG-Meldung 

28.05.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Zielgesellschaft:
Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
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