DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Sixt SE / Aktienrückkauf -              
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 ('MAR') 
und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ('Delegierte VO')  
Sixt SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                        
                                                                               
02.03.2020 / 14:11                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Sixt SE / Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der       
Verordnung (EU) 596/2014 ('MAR') und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung  
(EU) 2016/1052 ('Delegierte VO')                                               
                                                                               
Pullach, den 2. März 2020                                                      
                                                                               
Der Vorstand der Sixt SE mit Sitz in Pullach hat mit Einwilligung des          
Aufsichtsrats der Gesellschaft den börslichen Erwerb eigener auf den Inhaber   
lautender Vorzugsaktien durch die Gesellschaft zu einem Erwerbspreis von       
insgesamt bis zu EUR 2.800.000 (ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen. Der      
Rückkauf ist ferner auf insgesamt höchstens 80.000 Vorzugsaktien der           
Gesellschaft beschränkt. Dies entspricht rund 0,17 % des Grundkapitals der     
Gesellschaft und rund 0,48 % des auf Vorzugsaktien entfallenden Grundkapitals. 
Der Erwerb der Aktien erfolgt ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter   
Wertpapierbörse.                                                               
                                                                               
Der Erwerb erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen  
der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der    
Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane der Gesellschaft und mit der Gesellschaft     
verbundener Unternehmen aus einem Beteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs.
2 lit. c) MAR. Die betreffenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem so        
genannten Matching Stock Programm (MSP) der Sixt SE, einem Beteiligungsprogramm
für Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Mitarbeiter und Führungskräfte der
Sixt SE-Gruppe. Der beschlossene Aktienrückkauf dient der anstehenden          
Abwicklung der im Jahr 2015 zugeteilten Tranche des MSP.                       
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der   
Gesellschaft vom 2. Juni 2016 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur  
Verwendung eigener Aktien. Der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne               
Erwerbsnebenkosten) darf danach den Börsenkurs nicht um mehr als 10 %          
überschreiten und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher      
Börsenkurs gilt dabei der am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion 
ermittelte Börsenkurs der betreffenden Aktiengattung der Gesellschaft im       
XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem).                      
                                                                               
Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts abgewickelt werden, das  
seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und  
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das beauftragte Kreditinstitut hat  
sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art.
3 Delegierte VO und die Vorgaben aus der Rückkaufermächtigung vom 2. Juni 2016 
einzuhalten.                                                                   
                                                                               
Das Rückkaufprogramm wird in einem Zeitraum vom 5. März 2020 (erster möglicher 
Erwerbstag) bis spätestens zum 30. Mai 2020 (letzter möglicher Erwerbstag)     
durchgeführt werden.                                                           
                                                                               
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften     
werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 Delegierte VO spätestens am Ende des siebten  
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen          
bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte VO die bekannt gegebenen Geschäfte auf ihrer Website                
http://ir.sixt.com im Bereich 'Aktien' unter dem Link 'Aktienrückkauf'         
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
Sixt SE                                                                        
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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02.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch           

Unternehmen: Sixt SE           

             Zugspitzstraße 1  

             82049 Pullach     

             Deutschland       

Internet:    http://ir.sixt.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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987323  02.03.2020