Sound Global Ltd. gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß Regel 13.49(1) und Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, die Bekanntmachungen zu seinen Jahresergebnissen für das am 31. Dezember 2019 und das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, d. h. am oder vor dem 31. März 2020 bzw. dem 31. März 2021, zu veröffentlichen.d. h. am oder vor dem 31. März 2020 bzw. 31. März 2021, zu veröffentlichen und die Jahresberichte für das am 31. Dezember 2019 und das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr spätestens vier Monate nach dem Ende des betreffenden Finanzzeitraums, d. h. am oder vor dem 30. April 2020 bzw. 30. April 2021, an die Aktionäre der Gesellschaft zu versenden. Gemäß Regel 13.48(1) und Regel 13.49(6) der Börsenzulassungsregeln ist die Gesellschaft verpflichtet, die Bekanntmachungen in Bezug auf ihre Zwischenergebnisse für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2020 und die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 spätestens zwei Monate nach dem Ende des jeweiligen Finanzzeitraums zu veröffentlichen, d.h. August 2020 bzw. 31. August 2021, und die Zwischenberichte für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2020 und die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 spätestens drei Monate nach dem Ende des jeweiligen Finanzzeitraums, d.h. am oder vor dem 30. September 2020 bzw. 30. September 2021, an die Anteilseigner zu versenden. Aufgrund der Reisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie ist das Unternehmen noch dabei, die Jahresergebnisse 2019, die Zwischenergebnisse 2020, die Jahresergebnisse 2020 und die Zwischenergebnisse 2021 für das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften zu erstellen. Auf der Grundlage des derzeitigen Arbeitsfortschritts wird davon ausgegangen, dass die Jahresergebnisse 2019, der Jahresbericht 2019, die Zwischenergebnisse 2020, der Zwischenbericht 2020, die Jahresergebnisse 2020, der Jahresbericht 2020, die Zwischenergebnisse 2021 und der Zwischenbericht 2021 bis zum 31. März 2022 zur Veröffentlichung vorliegen werden. Das Unternehmen wird weitere Ankündigungen machen, um die Anteilsinhaber über etwaige Änderungen der vorgeschlagenen Veröffentlichungs- und Versandtermine oder über aktualisierte Informationen zu informieren, sobald dies angemessen ist.