am 13.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur             
Hauptversammlung Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur        
Hauptversammlung am 13.06.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten           
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
03.05.2019 / 15:03                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 -                       
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden  
hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 13. Juni 2019, 11:00 Uhr    
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), stattfindenden ordentlichen             
Hauptversammlung ein. Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger  
Str. 108, 50933 Köln.                                                          
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des 
vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des     
zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts der Splendid Medien AG, des    
Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu      
den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie    
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils     
für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2018                    
                                                                               
Die genannten Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der                   
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur                
Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im Internet unter          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.splendidmedien.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf        
Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos                          
eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden       
auch in der Hauptversammlung ausgelegt und näher                               
erläutert.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1     
keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den                                
vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt      
hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018
                                                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018         
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 357.738,49 EURO in die                  
Gewinnrücklagen einzustellen.                                                  
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Anpassung 
von § 22 der Satzung                                                           
                                                                               
Die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG ist seit       
2012 unverändert. Die Steigerung der Anforderungen an die Tätigkeit von        
Aufsichtsratsmitgliedern durch Gesetz und Rechtsprechung und der hiermit       
verbundene zeitliche Mehraufwand für die Aufsichtsratsmitglieder lassen eine   
Anpassung der jährlichen Aufsichtsratsvergütung angezeigt erscheinen.          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) § 22 Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:          
                                                                               
"Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen      
eine feste Vergütung. Diese beträgt jährlich 35.000,00 EURO für den            
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 25.000,00 EURO für seinen Stellvertreter und   
15.000,00 EURO für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung ist      
nach Ablauf des Geschäftsjahres zu zahlen. Zusätzlich trägt die Gesellschaft   
die auf jedes Mitglied des Aufsichtsrats entfallenden Versicherungsprämien     
für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine                    
Versicherungssumme von bis zu 10.000.000,00 EURO."                             
                                                                               
Im Übrigen bleibt § 22 der Satzung unverändert.                                
                                                                               
b) Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 bestimmt sich für     
die                                                                            
Zeit vom 1. Januar 2019 bis zur Eintragung dieser Satzungsänderung in das      
Handelsregister nach der derzeitigen Satzungsregelung sowie für die Zeit ab    
der Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister bis zum 31.      
Dezember 2019 nach der unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannten     
Regelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils   
im Verhältnis der Zeit gekürzt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2020 bestimmt      
sich die Aufsichtsratsvergütung allein nach der unter lit a) dieses            
Tagesordnungspunktes genannten Satzungsregelung.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG,                   
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum         
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des           
Geschäftsjahres 2019 zu bestellen.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Unterlagen zur Hauptversammlung                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 liegen von der Einberufung der             
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid                        
Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2018,                
                                                                               
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,                
                                                                               
* Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018,                                      
                                                                               
* zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht der Splendid Medien AG, darin 
enthalten der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a    
Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch,                                  
                                                                               
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen                              
werden auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme   
ausgelegt und können zudem im Internet unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.splendidmedien.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag 
von je 1,00 EURO sind zum Zeitpunkt der Einberufung                            
dieser Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je    
1,00 EURO Nennbetrag der Aktien gewähren in der                                
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der  
Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung                                   
diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die 
sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung                            
- wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung     
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Donnerstag, 6. Juni 2019, 24:00 Uhr, bei 
der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen   
auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag                                       
der Hauptversammlung, mithin auf den Donnerstag, 23. Mai 2019, 00:00 Uhr       
("Nachweisstichtag"), nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in       
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte                            
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher 
oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der                                  
Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der            
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung                          
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Donnerstag, 6.   
Juni 2019, 24:00 Uhr (Zugang), einzureichen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per 
Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift,                           
Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse einzureichen:                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Splendid Medien AG                                                           
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)89 889 690 633                                                 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des 
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Absatz                                    
4 Satz 2 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also                                   
am 23. Mai 2019, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren         
satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen                      
berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht       
auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre                          
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der           
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes                
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs                                 
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem       
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die                              
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes  
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach                                 
dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch   
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist                                   
somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich     
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.                           
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der    
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten                             
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der            
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,                     
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die     
Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten                                
bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich            
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für                       
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen       
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut,                              
eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen, ausüben lassen. Auch in      
diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung                          
und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich.        
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,                              
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von         
Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 Absätze                        
8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt     
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr                                
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der  
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung   
der Vollmacht das Formular verwenden, welches                                  
die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird zusammen mit der Eintrittskarte,  
die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung                                   
und Nachweiserbringung erhält, sowie auf Verlangen übersandt und steht auch    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.splendidmedien.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der   
Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung                         
geführt oder der Gesellschaft vorab per Post, per Telefax oder per E-Mail      
übermittelt werden an:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Splendid Medien AG                                                           
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)89 889 690 655                                                 
E-Mail: splendid-medien@better-orange.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären    
oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz                           
gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die               
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten              
wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder  
eine diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz                          
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung                                 
bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen          
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären als Service an, sich     
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter                       
als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der   
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben                               
das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der  
Vollmacht müssen den Stimmrechtsvertretern daher                               
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der  
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf                            
und der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in       
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt                              
werden. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung        
Gebrauch gemacht werden kann, wird dem Aktionär zusammen                       
mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann   
das Formular auch unter oben angegebener Adresse,                              
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenlos angefordert werden und steht im   
Internet unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten         
Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung                         
zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach  
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                                    
Vollmachten und Weisungen sowie Änderungen von Weisungen müssen im Fall der    
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten                            
Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum 12. Juni 2019, 24:00 Uhr, bei der      
Gesellschaft bei oben genannter Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse    
eingegangen sein.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre und deren        
Bevollmächtigte besteht die Möglichkeit, einem von                             
der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter (z. B. bei Verlassen der    
Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für                                  
die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
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unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur Verfügung.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131      
Absatz 1 Aktiengesetz                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz      
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO (dies entspricht 500.000        
Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass    
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem     
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.    
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag der         
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des          
Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis spätestens zum 13. Mai 2019,     
24:00 Uhr, zugehen.                                                            
                                                                               
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich (§ 126 Absatz 1 Bürgerliches      
Gesetzbuch) oder in elektronischer Form (§ 126a Bürgerliches Gesetzbuch) an    
folgende Adresse zu übermitteln:                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Splendid Medien AG                                                           
Vorstand                                                                       
Alsdorfer Straße 3                                                             
50933 Köln                                                                     
hv2019@splendid-medien.com                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die   
Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1                                   
in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie      
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs                               
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur         
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach      
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt                                
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon    
ausgegangen werden kann, dass sie die Information                              
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.splendidmedien.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den       
Aktionären mitgeteilt.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder           
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen      
Begründung) stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl    
von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind)   
oder Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 Aktiengesetz). Vorab zugänglich zu    
machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge     
sind ausschließlich per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende          
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Splendid Medien AG                                                           
Frau Karin Opgenoorth                                                          
Alsdorfer Straße 3                                                             
50933 Köln                                                                     
Telefax: +49 (0)221 954 232 613                                                
E-Mail: hv2019@splendid-medien.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge können nicht      
zugänglich gemacht werden.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung und Wahlvorschläge von              
Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen              
Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der    
Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs                               
nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 29. Mai 2019, 24:00 Uhr, zugehen,      
werden - vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 Aktiengesetz - unverzüglich über   
die Internetseite                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.splendidmedien.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§§ 126    
Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1 Aktiengesetz). Etwaige                             
Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 29. Mai 2019 ebenfalls auf der   
genannten Internetseite veröffentlicht.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der              
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, können                     
nur dann zur Abstimmung gelangen, wenn sie während der Hauptversammlung        
mündlich gestellt werden.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge     
und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten                   
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu      
stellen, bleibt unberührt.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz              
                                                                               
Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen in der                
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der                
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der               
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der    
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur     
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a         
Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der                             
Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz   
sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit                                
der Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.splendidmedien.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur Verfügung.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen  
Internetadresse bekannt gegeben.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis zum Datenschutz                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Schutz der personenbezogenen Daten von Aktionären hat für die Splendid     
Medien AG einen hohen Stellenwert. Die Splendid                                
Medien AG beachtet dabei die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze,   
insbesondere der EU Datenschutz-Grundverordnung                                
("DSGVO"). Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Verarbeitung der  
personenbezogenen Aktionärsdaten im Zusammenhang mit                           
der Hauptversammlung sind nachstehend zusammengestellt. Diese Informationen    
stehen Ihnen auch unter                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.splendidmedien.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur Verfügung:                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten von      
Aktionären ist die Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln. Die     
Gesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder des Vorstands, Andreas R.     
Klein, Alexander Welzhofer und Björn Siecken. Auch der Datenschutzbeauftragte  
der Splendid Medien AG ist über diese Kontaktdaten sowie unter                 
datenschutz@splendid-medien.com erreichbar.                                    
                                                                               
* Die Splendid Medien AG verarbeitet Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,          
Informationen zu den Aktien (Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der        
Aktien und Nummer der Eintrittskarte), die ggf. vom Aktionär selbst gegenüber  
der Splendid Medien AG mitgeteilten weiteren personenbezogenen Daten (wie      
etwa Anträge, Ergänzungsverlangen) sowie ggf. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse  
des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters im            
Zusammenhang mit der organisatorischen Durchführung der Hauptversammlung       
(Aktionärsdaten).                                                              
                                                                               
* Die Verarbeitung der Aktionärsdaten erfolgt, um Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen; Rechtsgrundlage ist      
Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Die Verarbeitung der Aktionärsdaten ist für die        
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Bei                   
Nichtbereitstellung der Daten können die Aktionärsrechte in der                
Hauptversammlung nicht ausgeübt werden.                                        
                                                                               
* Die Aktionärsdaten können von der Splendid Medien AG gegenüber den im        
Zusammenhang mit der organisatorischen Durchführung der Hauptversammlung       
tätigen Dienstleistern im erforderlichen Umfang mitgeteilt werden, damit       
diese die Aktionärsdaten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe bzw. auf       
Weisung der Splendid Medien AG verarbeiten.                                    
                                                                               
* Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen    
einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung     
sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären verweisen wir auf   
die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126      
Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz, die in dieser Einladung       
genannt sind.                                                                  
                                                                               
* Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die   
Aufbewahrungsdauer regelmäßig bis zu drei Jahren. Darüber hinaus bewahrt die   
Splendid Medien AG personenbezogene Daten auf, wenn dies im Zusammenhang mit   
Ansprüchen erforderlich ist, die gegen die Gesellschaft geltend gemacht        
werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren). Grundsätzlich      
werden die personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für  
die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind und nicht gesetzliche Nachweis-   
und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.         
                                                                               
* Jeder Aktionär und Aktionärsvertreter hat ein Recht auf Auskunft zu seinen   
personenbezogenen Daten, Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung unrichtiger oder   
unvollständiger Daten, Artikel 16 DSGVO, auf Löschung personenbezogener        
Daten, Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18        
DSGVO, auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte  
kann sich ein Aktionär und Aktionärsvertreter jederzeit (z.B. per Post an      
Splendid Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln oder per E-Mail an          
datenschutz@splendid-medien.com) an die Splendid Medien AG wenden. Jeder       
Aktionär und Aktionärsvertreter ist zudem berechtigt, eine Beschwerde bei      
einer zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen, Artikel 77  
DSGVO.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Köln, im Mai 2019                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Splendid Medien AG                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
03.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Splendid Medien AG                                                

             Alsdorfer Str. 3                                                  

             50933 Köln                                                        

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 221 9542 32 99                                                

Fax:         +49 221 9542 32 613                                               

E-Mail:      info@splendid-medien.com                                          

Internet:    https://www.splendidmedien.com/                                   

ISIN:        DE0007279507                                                      

WKN:         727950                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General          
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,   
             Stuttgart, Tradegate Exchange                                     







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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807105  03.05.2019