Sunrise verklagt Swisscom wegen Marktmissbrauch bei ADSL-Diensten auf Schadenersatz in der Höhe von CHF 350 Mio.

  • Swisscom hat von 2001 bis 2007 ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten den Wettbewerb rechtswidrig behindert.Der Ex-Monopolist praktizierte eine Kosten-Preis-Schere, die es Sunrise als Vorleistungsbezügerin verunmöglichte, das ADSL-Geschäft profitabel zu betreiben.
  • Dies wurde nach einem zehnjährigen Instanzenzug am 9. Dezember 2019 vom Bundesgericht bestätigt. Swisscom wurde zu einer Busse von CHF 186 Mio. verurteilt.
  • Gestützt auf dieses Urteil fordert Sunrise den erlittenen Schaden in der Höhe von CHF 350 Mio. zuzüglich Zins von Swisscom ein.

«Swisscom hat ihre dominante Marktstellung missbraucht, den Wettbewerb behindert und damit den Markt geschädigt. Nicht zuletzt im Interesse unserer Kunden und Aktionäre klagen wir den Schaden nun vor Gericht ein.» sagt André Krause, CEO von Sunrise.

In ihrer Verfügung vom 5. November 2009 kam die Wettbewerbskommission (WEKO) zum Schluss, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich des Breitbandinternetzugangs (ADSL) jahrelang missbraucht hat. Die WEKO verurteilte Swisscom zu einer Busse von rund CHF 220 Mio. Der Ex-Monopolist zog das Urteil weiter. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das widerrechtliche Verhalten und reduzierte die Busse wegen verschiedener Korrekturen der Sanktionsberechnung auf CHF 186 Mio. Das Urteil wurde von Swisscom wiederum weitergezogen, bis das Bundesgericht am 9. Dezember 2019 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützte.

Sunrise hat das renommierte Beratungsunternehmen Swiss Economics mit der Berechnung des von Sunrise erlittenen Schadens beauftragt. Der Schaden resultiert aus einem Marktanteilsverlust und verhindertem Zugewinn im Breitbandinternetmarkt sowie in den angrenzenden Märkten (Festnetztelefonie- und Mobilfunkmarkt). Der Schaden beträgt insgesamt CHF 457 Mio. und ist damit grösser als ursprünglich angenommen. Sunrise hatte vorsorglich die Verjährung für eine Forderung in der Höhe von CHF 350 Mio. unterbrochen und reicht heute eine Schadensersatzforderung von CHF 350 Mio. zuzüglich Zins beim Handelsgericht in Bern ein.

Sunrise hofft auf eine zügige Abwicklung der Klage, obwohl erfahrungsgemäss absehbar ist, dass Swisscom das Verfahren erneut über alle Instanzen ziehen und es Jahre dauern könnte, bis ein abschliessendes Urteil zum Schadenersatz ergangen sein wird.


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