Schaden...

Pressemitteilung


Opfikon, 15. Mai 2020; 18:15 Uhr MEZ

Sunrise verklagt Swisscom wegen Marktmissbrauch bei ADSL-Diensten auf
Schadenersatz in der Höhe von CHF 350 Mio.


* Swisscom hat von 2001 bis 2007 ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht
und durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten den Wettbewerb rechtswidrig
behindert. Der Ex-Monopolist praktizierte eine Kosten-Preis-Schere, die es
Sunrise als Vorleistungsbezügerin verunmöglichte, das ADSL-Geschäft
profitabel zu betreiben.
* Dies wurde nach einem zehnjährigen Instanzenzug am 9. Dezember 2019 vom
Bundesgericht bestätigt. Swisscom wurde zu einer Busse von CHF 186 Mio.
verurteilt.
* Gestützt auf dieses Urteil fordert Sunrise den erlittenen Schaden in der
Höhe von CHF 350 Mio. zuzüglich Zins von Swisscom ein.



"Swisscom hat ihre dominante Marktstellung missbraucht, den Wettbewerb
behindert und damit den Markt geschädigt. Nicht zuletzt im Interesse unserer
Kunden und Aktionäre klagen wir den Schaden nun vor Gericht ein." sagt André
Krause, CEO von Sunrise.
 
In ihrer Verfügung vom 5. November 2009
(https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-29939.html)
kam die Wettbewerbskommission (WEKO)
(https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-29939.html)
zum Schluss, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich des
Breitbandinternetzugangs (ADSL) jahrelang missbraucht hat. Die WEKO verurteilte
Swisscom zu einer Busse von rund CHF 220 Mio. Der Ex-Monopolist zog das Urteil
weiter. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das widerrechtliche Verhalten
und reduzierte die Busse wegen verschiedener Korrekturen der Sanktionsberechnung
auf CHF 186 Mio. Das Urteil wurde von Swisscom wiederum weitergezogen, bis das
Bundesgericht am 9. Dezember 2019
(https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F09-12-2019-2C_985-2015&lang=de&type=show_document&zoom=YES&)
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützte.
 
Sunrise hat das renommierte Beratungsunternehmen Swiss Economics mit der
Berechnung des von Sunrise erlittenen Schadens beauftragt. Der Schaden
resultiert aus einem Marktanteilsverlust und verhindertem Zugewinn im
Breitbandinternetmarkt sowie in den angrenzenden Märkten (Festnetztelefonie-
und Mobilfunkmarkt). Der Schaden beträgt insgesamt CHF 457 Mio. und ist damit
grösser als ursprünglich angenommen. Sunrise hatte vorsorglich die Verjährung
für eine Forderung in der Höhe von CHF 350 Mio. unterbrochen und reicht heute
eine Schadensersatzforderung von CHF 350 Mio. zuzüglich Zins beim
Handelsgericht in Bern ein.
 
Sunrise hofft auf eine zügige Abwicklung der Klage, obwohl erfahrungsgemäss
absehbar ist, dass Swisscom das Verfahren erneut über alle Instanzen ziehen und
es Jahre dauern könnte, bis ein abschliessendes Urteil zum Schadenersatz
ergangen sein wird.



Sunrise Communications Group AG
Corporate Communications
mailto:media@sunrise.net
www.sunrise.ch (http://www.sunrise.ch/)
Telefon: 0800 333 000
Ausserhalb der Schweiz: +41 58 777 76 66
SRCG / Valor 026729122


* Pressemitteilung (PDF): http://e3.marco.ch/publish/sunrise/821_5133/20200515_PR_Schadenersatz_ADSL-Marktmissbrauch_DE.pdf 

________________________________________________________________________________

This message has been created and distributed using the Software Suite 
marCo(R) - Market Communication Office(R). marCo(R) is essential to handle 
business critical information. 

Contact the developers of marCo(R) - Market Communication Office(R):
A. Tensid EQS AG, Schochenmühlestrasse 4, 6340 Baar, Switzerland
T. +41 41 763 00 50 (around-the-clock)
E. marco@tensid.ch

Visit http://www.tensid.ch and get your marCo(R) today.
--------------------------------------------------------------------------------
By using this message (read, copy, etc.) you are bound to the disclaimer:
https://www.tensid.ch/home-en/abouttensid/disclaimer/
--------------------------------------------------------------------------------