Klagenfurt, 9. September 2015 - Mit der Beschlussfassung in der 18. ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2015 wurde der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ermächtigt, für einen Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung bis zu 10 % des Aktienkapitals der SW Umwelttechnik (das sind 65.999 Stammaktien) zu erwerben, wobei der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 30 % unter und der höchste Gegenwert maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsetage betragen darf. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte auf der Website der SW Umwelttechnik am 6. Mai 2015.

Der Vorstand der SW Umwelttechnik hat am 3. September beschlossen, von dieser Genehmigung Gebrauch zu machen. Es sollen im Zeitraum vom 3. September bis Ende September 2015 bis zu 20.000 eigene Stammaktien, das ist 3,0303 % des derzeitigen Grundkapitals von € 4.798.192,73, rückgekauft werden, wobei der Mindestpreis je Aktie 4,5 EUR und der Höchstpreis je Aktie 6,0 EUR beträgt. Es ist beabsichtigt Stammaktien zum Zwecke der Kursstabilisierung über die Börse und/oder außerhalb der Börse zu erwerben.

Änderungen sowie die durch das Rückkaufprogramm durchgeführten Transaktionen werden gemäß der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung der FMA auf der Website www.sw-umwelttechnik.com unter dem Punkt Investor Relations/Aktie/Aktienrückkauf veröffentlicht.

Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine

Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: keine

Rückfragen:

Pressestelle SW Umwelttechnik

Mag. (FH) Nicolette Szalachy

Tel. +43 1 717 86 145

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E-Mail nicolette.szalachy@ketchum-publico.at

Web www.sw-umwelttechnik.com

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