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Swiss Prime Site Generalversammlung 2022: Weitere Stärkung der Aktionärsrechte durch Anpassung des Traktandums 7.1

11.03.2022 / 17:50


MEDIENMITTEILUNG

Olten, 11. März 2022

Der Verwaltungsrat und das Management von Swiss Prime Site haben nach konsultativen Gesprächen mit Aktionären und im Austausch mit Stimmrechtsberatern entschieden, der kommenden Generalversammlung vom 23. März 2022 eine weitere Stärkung der Aktionärsrechte vorzuschlagen und das zu behandelnde Traktandum 7.1 («Senkung der Schwellenwerte zur Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung von Verhandlungsgegenständen») partiell anzupassen.

Erläuterungen zur partiellen Anpassung
Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die für die Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung von Verhandlungsgegenständen erforderlichen Schwellenwerte bereits jetzt an die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden revidierten Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts angepasst werden sollen.

  • Mit der Senkung des Schwellenwerts für die Einberufung einer Generalversammlung von 10% auf 5% des Aktienkapitals, wird die Hürde für Aktionäre deutlich gesenkt und die Mitwirkungsrechte bedeutend gestärkt.
  • Der Schwellenwert für die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes soll zudem von einem absoluten auf einen relativen Wert des Aktienkapitals angepasst werden. Die Adjustierung trägt einerseits dem starken Kapitalwachstum des Unternehmens seit der Gründung vor über 20 Jahren Rechnung. Andererseits soll der neue relative Wert bei künftigen Kapitaländerungen ein konsistentes Verhältnis sicherstellen. Dazu wurde den Aktionären in der Einladung zur Generalversammlung 2022 der im Gesetz vorgesehene Wert von 0.5% der Stimmrechte vorgeschlagen. Nach Konsultationen mit Aktionären und Stimmrechtsberatern schlägt der Verwaltungsrat nun vor, die Mitwirkungsrechte noch ausgeprägter zu stärken und den Wert neu auf 0.25% zu setzen.
Bisheriger Wortlaut Traktandum 7.1 aus der Einladung zur Generalversammlung 2022 (Link zur Einladung)Neuer Wortlaut Traktandum 7.1
Der Verwaltungsrat beantragt, den zur Einberufung einer Generalversammlung erforderlichen Schwellenwert von zehn auf fünf Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte herabzusetzen und den Schwellenwert zur Traktandierung von Verhandlungsgegenständen auf 0.5% des Aktienkapitals oder der Stimmrechte festzulegen. [.]   Der Verwaltungsrat beantragt, den zur Einberufung einer Generalversammlung erforderlichen Schwellenwert von zehn auf fünf Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte herabzusetzen und den Schwellenwert zur Traktandierung von Verhandlungsgegenständen auf 0.25% des Aktienkapitals oder der Stimmrechte festzulegen. [.]

Aktionärinnen und Aktionäre erhalten in den nächsten Tagen per Post die Vollmacht- und Weisungserteilung zugestellt. Falls sie ihre Weisungen an den unabhängigen Stimmrechts-vertreter nicht ändern möchten, brauchen sie nichts weiter zu unternehmen; ihre bisherigen Weisungen werden als Weisungen zum revidierten Antrag behandelt. Aktionärinnen und Aktionäre, die dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter bereits Weisungen erteilt haben und ihre Weisungen zum Traktandum 7.1 ändern möchten, können diese mit den bisherigen Zugangs-daten auf der Onlineplattform ändern oder Anpassungen mittels der neu zugestellten Vollmacht- und Weisungserteilung über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vornehmen.

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