Bern (awp) - Die Swisscom hat Mitbewerbern für die Mitbenutzung ihres Netzes in den Jahren 2013 bis 2016 zu hohe Preise verrechnet. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Die Swisscom prüft, ob sie das Verdikt ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen wird.

Die Initiative ging von den Swisscom-Konkurrenten Sunrise und Salt aus. Die hätten von der Comcom verlangt, die Zugangspreise zum Swisscom-Netz für die Jahre ab 2013 zu überprüfen, teilte die Kommission am Dienstag mit. Geprüft wurden eine Reihe von Diensten wie etwa die Entbündelung der letzten Meile, also den letzten Leitungsabschnitt von der Telefonzentrale bis zum Hausanschluss.

Neue Berechnungsmethode

Laut Fernmeldegesetz (FMG) ist die Swisscom als marktbeherrschende Anbieterin dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten bestimmte Dienstleistungen zu Preisen anzubieten, die sich an den Kosten orientieren. Dabei werden die Kosten herangezogen, die der Swisscom bei Bereitstellung der Dienste entstanden sind.

Im vorliegenden Fall hat sich die Comcom in ihren Berechnungen aber nicht auf die realen Kosten, sondern auf hypothetische Kosten gestützt. Dabei gehe es um Kosten, mit denen eine effiziente Anbieterin rechnen müsse, wenn sie heute ein neues Netz mit der neuesten verfügbaren Technologie erstellen würde, erklärt die Comcom.

Dabei habe man sich erstmals auf ein Kostenmodell abgestützt, das nicht mehr auf Kupfer-, sondern auf Glasfaserleitungen beruhe. Denn neu sind für die Berechnung der Preise die Kosten der Glasfaserleitungen massgebend, auch wenn es etwa um Zugangspreise für Kupferleitungen geht.

Tiefere Preise

Für entbündelte Kupferanschlussleitungen hat die Comcom Preise berechnet, die 10 bis 25 Prozent unter jenen von Swisscom liegen. Für Mietleitungen zwischen zwei Standorten kommt die Kommission zu satten Preisreduktionen von 65 und 80 Prozent. Darüber hinaus hat die Comcom auch die Preise für die Netzzusammenschaltung (Interkonnektion) gesenkt, und zwar um durchschnittlich 10 Prozent.

Nichts zu beanstanden gab es indessen bei den Preisen für die Nutzung von Kabelkanalisationen der Swisscom. Zudem hätten die Untersuchungen in weiteren Bereichen, wie etwa für die Mitbenutzung von Swisscom-Telefonzentralen durch die Konkurrenz (Kollokation), zu keinen oder höchstens geringen Anpassungen geführt.

Swisscom prüft Weiterzug

Die Swisscom selbst prüft nun, ob sie sich gegen den Comcom-Entscheid zur Wehr setzen und die strittigen Grundsatzfragen ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen soll, wie es in einer Mitteilung des Telekomkonzerns heisst.

Die Comcom habe mittels eigener Kostenmodellierung tiefere Zugangspreise als Swisscom bestimmt. Die Berechnungen der Swisscom basierten derweil auf Vorgaben des Bundesrats und Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts. Insbesondere die deutlichen Preissenkungen für Mietleitungen kritisiert der Konzern.

In der Rechnung hat die Swisscom für allfällige Preissenkungen Vorgesorge getroffen. Man habe wegen der Risiken in den Verfahren Rückstellungen gebildet, schrieb der Konzern. Die finanziellen Auswirkungen dürften sich auf einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr belaufen, präzisierte ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.

Der finanzielle Ausblick der Gruppe für das laufende Jahr bleibe indes unverändert, hiess es zudem.

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