BERLIN (dpa-AFX) - Die Mietpreisbremse wird verlängert - und zwar mit schärferen Regeln. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, dass die Regelung fünf weitere Jahre gelten soll, bis 2025. Außerdem sollen Mieter zuviel gezahlte Miete künftig auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückbekommen. "Mit der Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse werden wir die Dynamik der Mietentwicklung bis 2025 weiter dämpfen", versprach Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestags.

Die Preisbremse regelt die Miethöhe nach einem Umzug in einer beliebten Gegend: In der Regel darf der Vermieter dann nur zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erhebungen des Mieterbunds zufolge halten sich viele Vermieter jedoch nicht daran - auch, weil sie keine Strafen fürchten müssen. Bisher mussten sie das zuviel erhaltene Geld nicht zurückzahlen, sondern die Miete lediglich ab dem Zeitpunkt anpassen, zu dem der Mieter eine Rüge ausgesprochen hat.

"Wohnen muss bezahlbar bleiben, egal ob zur Miete oder im Eigentum", betonte Lambrecht. Deshalb soll auch die Nebenkosten beim Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen sinken. Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat, soll er ihn künftig zumindest zur Hälfte auch selbst bezahlen. Der Käufer muss seinen Anteil zudem erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Bisher kommt meist der Käufer komplett für die Maklerkosten auf. Die Reform werde die Kosten für den Erwerb von Wohneigentum deutlich senken, sagte Lambrecht. "Dadurch erleichtern wir Familien den Umzug in ihr eigenes Zuhause und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge."

Dem Mieterbund gehen die Änderungen nicht weit genug. "Um die Mietpreisbremse wirklich scharf zu stellen und um Mietpreistreiberei bei der Wiedervermietung von Wohnungen zu stoppen, braucht es weitere Korrekturen", forderte Geschäftsführer Ulrich Ropertz. Die Preisbremse müsse bundesweit gelten - nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. So hätten das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt erst gar keine Verordnung erlassen, Schleswig-Holstein wolle seine wieder abschaffen. Außerdem müssten Ausnahmen gestrichen werden. Derzeit darf der Vermieter zum Beispiel mehr Geld verlangen, wenn bereits der Vormieter eine höhere Miete gezahlt hat.

Auch der Eigentümerverband Haus und Grund kritisierte die Verschärfung - allerdings aus anderem Grund. Die Mietpreisbremse sei nicht geeignet, bezahlbare Mieten in Ballungsräumen zu sichern, und solle deshalb abgeschafft werden, erklärte Präsident Kai Warnecke. Mit der Verlängerung versage die Politik. "Wenn der Bundesregierung an einem gesunden Mietwohnungsmarkt gelegen ist, muss sie private Kleinvermieter ermutigen", forderte er./tam/DP/fba