und ihre Berechtigung nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 3 'Voraussetzungen für die Ausübung der

Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung'), und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um

den Internetservice zur Hauptversammlung nutzen zu können, müssen die Aktionäre sich mit ihren

Zugangsdaten einloggen. Die Zugangsdaten für den Internetservice zur Hauptversammlung werden den

Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, übersandt (sog.

'HV-Ticket').

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere zur

Ausübung des Stimmrechts, sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung

ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Hierfür reicht ein Nachweis des

Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der

Nachweis hat sich auf den Beginn des 20. April 2021 (0:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die

Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zum Nachweisstichtag müssen der Gesellschaft in Textform bis

spätestens zum 04. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:


              TAG Immobilien AG 
              c/o Better Orange IR & HV AG 
              Haidelweg 48 
              81241 München 
3. 
              oder 
              Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
              oder 
              E-Mail: anmeldung@better-orange.de 

Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die

Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservice zur Hauptversammlung übersandt (sog. 'HV-Ticket'). Wir

bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes

an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle

Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, nur als Aktionär, wer sich ordnungsgemäß angemeldet und

den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von

Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich

dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag

geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 4. teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur

Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts

ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von

Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und den

Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für

die von ihnen gehaltenen Aktien in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung nur berechtigt (insbesondere

stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung

ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, können ihr

Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation abgeben ('Briefwahl').

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann in dem Internetservice zur Hauptversammlung, das über die

Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

zugänglich ist, vorgenommen werden.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl in dem Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich über die 5. Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

ist vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen

Hauptversammlung am 11. Mai 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen

Hauptversammlung am 11. Mai 2021 kann in dem Internetservice zur Hauptversammlung eine bereits

vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.

Wird im Übrigen bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige

Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem

Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der

Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch

als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, können sich bei

der Ausübung ihrer Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des

Stimmrechts, auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine

Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär

mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in dem

Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

zu erfolgen.

Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater

oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen

bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von

§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen

vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die

von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des

Internetservices zur Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte

die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene

Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigten. Die von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär

erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§

126b BGB) oder ist unter Verwendung der Eingabemaske in dem Internetservice zur Hauptversammlung,

zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter


              www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung 

zu erteilen. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden

ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden

Beschlussgegenständen der Stimme enthalten; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem

Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der

Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als

entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung

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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)