FRANKFURT (Dow Jones)--Das Verbot eines Zusammenschlusses der Stahlsparte von Thyssenkrupp mit der indischen Tata Steel durch die EU-Kommission war rechtmäßig. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte den Beschluss der Kommission.

Thyssenkrupp und Tata Steel hatten ihr Vorhaben im September 2018 bei der Kommission angemeldet. Die Brüsseler Kartellwächter entschieden im Juni 2019 nach einer eingehenden Prüfung, dass die Pläne unvereinbar seien mit dem Binnenmarkt und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie fürchteten eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs in einem wesentlichen Teil des Binnenmarktes. Thyssenkrupp klagte gegen den Beschluss vor dem EU-Gericht.

Thyssenkrupp sucht für die konjunkturabhängige Stahlsparte seit einigen Jahren nach einer Lösung. Neben der Fusion mit Tata Steel kam auch eine Übernahme durch Liberty Steel nicht zustande. Seit dem vergangenen Jahr untersucht der Vorstand nun, unter welchen Bedingungen Thyssenkrupp Steel als eigenständiges Unternehmen mit Börsenzugang eine Lösung sein könnte.

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June 22, 2022 05:45 ET (09:45 GMT)