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DGAP-WpÜG: Kublai GmbH / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Tele Columbus AG; Bieter: Kublai GmbH

24.06.2021 / 19:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND
ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1 DES
BÖRSENGESETZES (BÖRSG)

Bieterin:

Kublai GmbH
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
120105

Zielgesellschaft:

Tele Columbus AG
Kaiserin-Augusta-Allee 108
10553 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
161349 B
ISIN: DE000TCAG172

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
erfolgen unter:

http://www.faser-angebot.de/delisting

Die Kublai GmbH (die "Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland,
hat heute, am 24. Juni 2021, entschieden, ein öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3
Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Tele Columbus AG
(die "Gesellschaft") mit Sitz in Berlin, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher
nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Namen
lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000TCAG172) (die "Tele Columbus-Aktien")
abzugeben.

Die Geschäftsanteile der Bieterin werden zu 60 % mittelbar über die Hilbert
Management GmbH von Fonds gehalten, die von der Morgan Stanley
Infrastructure Inc. verwaltet und beraten werden. 40 % der Geschäftsanteile
hält die United Internet Investments Holding AG & Co. KG. Die beiden
Gesellschafterinnen der Bieterin stimmen sich auf Grundlage einer
Gesellschaftervereinbarung über die Ausübung der Stimmrechte an der
Gesellschaft ab (§ 30 Abs. 2 WpÜG).

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 94 % am Grundkapital der Tele
Columbus AG. Im Rahmen des Delisting-Angebots wird die Bieterin für jede zur
Annahme eingereichte Tele Columbus-Aktie, vorbehaltlich der Bestimmung des
Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR
3,25 in bar als Gegenleistung anbieten. Dies entspricht dem Angebotspreis
des vorhergehenden freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Bieterin
an die Aktionäre der Gesellschaft, das im April 2021 vollzogen wurde.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Konditionen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den
hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Bieterin strebt an, mit der Tele Columbus AG auf Basis bereits
bestehender Vereinbarungen abzustimmen, dass die Gesellschaft vor Ablauf der
Annahmefrist des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung
der Tele Columbus-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse stellt.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden
nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.
Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und
Bedingungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich
zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und
Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder
enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten durchgeführt.
Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen
als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft
können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften
irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder
der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches
Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies
einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,
unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des
Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe
statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten
oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit
dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen",, "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin
und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die
Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft
gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen,
Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Frankfurt am Main, den 24. Juni 2021

Kublai GmbH


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24.06.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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