§ 18 der Satzung (in seiner Fassung infolge der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Änderung) schreibt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor: § 18 Vergütung des Aufsichtsrats


              Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in 
1.            Höhe von Euro 33.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich Euro 75.000. 
              Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich: 
                            der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Euro 12.000 und jedes andere Mitglied des 
              a)            Prüfungsausschusses Euro 4.000; und 
2. 
              b)            der Vorsitzende des Präsidialausschusses Euro 5.000. 

Die Zusatzvergütung setzt voraus, dass der Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr getagt hat.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen 3. Geschäftsjahres angehört bzw. den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die sich aus Abs. 1 und 2 ergebende

Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung

des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 1.000 pro Sitzungstag. Soweit

die Sitzungen des Aufsichtsrats nicht physisch, sondern lediglich virtuell stattfinden (insbesondere,

wenn eine Sitzung nur telefonisch oder nur per Videokonferenz stattfindet), so erhalten die Mitglieder

des Aufsichtsrats (i) kein Sitzungsgeld, wenn die Sitzung nicht mehr als eine Stunde gedauert hat, (ii)

das hälftige Sitzungsgeld, wenn die Sitzung länger als eine Stunde, aber nicht länger als zwei Stunden 4. gedauert hat und (iii) das volle Sitzungsgeld, wenn die Sitzung zwei Stunden oder länger gedauert hat.

Mitglieder, die nicht persönlich an physisch stattfindenden Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen

(insbesondere durch zugeschaltete Teilnahme per Telefon oder Videokonferenz), erhalten stets lediglich

25% des Sitzungsgeldes, wobei die Teilnahme allein durch die Abgabe einer Stimmrechtsbotschaft zu keinem

Anspruch auf ein Sitzungsgeld führt. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird das

Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Die Vergütung nach den Abs. 1 und 2 wird jeweils mit Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Das 5. Sitzungsgeld nach Abs. 4 wird nach der betreffenden Sitzung fällig. 6. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in 7. angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte

Führungskräfte (D&O-Versicherung) mit angemessenem Selbstbehalt einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt

die Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass sich diese in der Satzung festgelegte feste erfolgsunabhängige Vergütung des Aufsichtsrats bewährt hat. Dieses Modell wird von der Mehrzahl der börsennotierten Unternehmen praktiziert und entspricht der Anregung G.18 S. 1 DCGK. Zudem werden entsprechend Empfehlung G.17 DCGK etwaiger Zusatzaufwand durch Vorsitzenden- und/oder Ausschusstätigkeit zusätzlich entlohnt. Auch die Höhe der Festvergütung für das einzelne Aufsichtsratsmitglied, sowie die erhöhte Vergütung für den Vorsitzenden, halten Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin für angemessen.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats steht nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat in einem angemessenen Verhältnis zur Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft - insbesondere unter Berücksichtigung der Vergütungsregelungen vergleichbarer börsennotierter Gesellschaften. So wird eine bestmögliche Überwachung und Beratung des Vorstands ermöglicht, die wiederum einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Geschäftsstrategie und den langfristigen Erfolg der Gesellschaft leistet.

Die neue Regelung zum Sitzungsgeld trägt dem Umstand Rechnung, dass auch nach der Corona-Pandemie in Zukunft vermehrt Sitzungen per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Regelung sorgt für Klarheit, wie Aufsichtsratssitzungen, die nicht mit physischer Präsenz durchgeführt werden, in Hinblick auf das Sitzungsgeld zu behandeln sein.

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 127.556.251,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 127.556.251 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung)

Auf Grundlage des COVMG hat der Vorstand am 20. April 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 22. April 2021 beschlossen, eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Hierbei werden sich voraussichtlich der Versammlungsleiter, der CEO Dr. Daniel Ritz, der CFO Herr Eike Walters, ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter und der protokollierende Notar physisch in den Räumen der Gesellschaft, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, befinden. Der Aufsichtsrat wird sich, soweit möglich und zulässig, ebenfalls dort befinden. Sollte eine physische Teilnahme des Aufsichtsrats nicht möglich sein, wird dieser an der Hauptversammlung durch Zuschaltung online teilnehmen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (ausgenommen der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter) werden keinen Zutritt zu diesem Ort erhalten, sondern nehmen rein virtuell über eine von der Tele Columbus AG unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021/

zur Verfügung gestellte Plattform ("HV-Portal") teil. Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton übertragen werden. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021/

zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Unter der genannten Internetadresse kann die Hauptversammlung in voller Länge live in Bild und Ton verfolgt werden. Über die Internetseite ist auch das HV-Portal zugänglich, das unter anderem eine Ausübung des Stimmrechts vor der Hauptversammlung ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung zudem die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienverzeichnis eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 21. Mai 2021, 24:00 Uhr, zugehen: Tele Columbus AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Fax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: telecolumbus@better-orange.de

Die Anmeldung kann bis spätestens 21. Mai 2021, 24:00 Uhr, auch über das HV-Portal unter https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021/

erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über das HV-Portal vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Zugangskennung und das zugehörige Passwort. Die Informationen zur Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.

Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

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April 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)