Berlin (Reuters) - Das Bundesumweltministerium weist Forderungen aus der großen Koalition nach einer Einschränkung des Verbandsklagerechts wegen Verzögerungen beim Bau der Tesla-Fabrik in Brandenburg zurück.

"Das Verbandsklagerecht im Natur- und Umweltschutz ist ein hohes Gut, das den rechtskonformen Vollzug in Deutschland stärkt", teilte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, am Dienstag mit. Zudem sei der Zugang zu Gerichten für Umweltorganisationen durch europäisches und internationales Recht weitgehend vorgegeben. Im Übrigen würden die gegen Tesla klagenden Verbände Grüne Liga und NABU Brandenburg seit Jahrzehnten seriöse Umweltschutzarbeit in Brandenburg leisten.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Carsten Linnemann, hatte im "Handelsblatt" gefordert: "Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind." Das würde ausschließen, dass bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können, sagte er mit Blick auf die geplante Tesla-Fabrik. Ein Naturschutzverein aus Bayern hatte gegen das Projekt geklagt.

Ähnlich äußerte sich der SPD-Rechtpolitiker Johannes Fechner: "Wichtige Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen wurden in der Tat durch Prozesse unnötig verzögert, und das muss sich ändern." Natürlich könne nicht jeder Verband klagen. Das Umweltbundesamt müsse daher genau prüfen, ob etwa der Verein aus Bayern tatsächlich klageberechtigt sei.

Bisher gibt es noch keine endgültige Baugenehmigung für die Tesla-Fabrik. In dem Werk sollen ab Sommer 2021 jährlich bis zu 500.000 Autos von den Bändern rollen.

Unabhängig von den Klagen sei die Ansiedlung der Tesla-Fabrik in Grünheide für den Umweltschutz ein "riesengroßer Schritt nach vorn, um für die Produktion von Elektroautos in Deutschland einen Heimatmarkt voranzubringen", erklärte Flasbarth. Er sei zuversichtlich, dass die Entscheidungen der Brandenburger Behörden für den Bau der Fabrik vor Gericht bestehen würden.