Basel (awp) - The Native hat eine vorläufige Entscheidung zum Rekurs gegen ein Konkursverfahren erhalten. Das Basler Berufungsgericht habe die aufschiebende Wirkung auf das Verfahren bestätigt, teilte die Beteiligungsgesellschaft am Freitagabend mit.

Darum geht es: The Native war Ende März von einem Basler Gericht für bankrott erklärt worden, hat dagegen aber Rekurs eingelegt. Die Gesellschaft hatte gefordert, dass das Berufungsgericht die Eröffnung des Konkursverfahrens wiederruft. Dem Rekurs wurde vom Berufungsgericht des Kantons Basel-Stadt aufschiebende Wirkung beigemessen. Seither hatte The Native auf den endgültigen Entscheid über die Beschwerde gewartet.

Der Fall wurde an die zuständige Aufsichtsbehörde verwiesen, um zu entscheiden ob die Insolvenzdrohung gültig ist oder nicht, wie es am Freitag weiter hiess.

ys/