Die ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre findet gemäss Art. 12 ff. der Statuten und Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) am Dienstag, den 24. Mai 2022, um 10:00 Uhr, in Biel/Bienne, Schweiz, statt.

Der Verwaltungsrat hat gestützt auf Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) erneut entschieden, die Generalversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abzuhalten. Die Generalversammlung wird auf die statutarische Versammlung mit einer reduzierten Anzahl von Organen, Mitarbeitenden der Gesellschaft und dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter, beschränkt. Bezüglich der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter seitens der Aktionärinnen und Aktionäre wird auf den Abschnitt «Organisatorische Hinweise» im unteren Teil der Agenda verwiesen.

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