Die ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre findet gemäss Art. 12 ff. der Statuten und Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) am Dienstag, den 11. Mai 2021, um 10:00 Uhr, in Biel/Bienne, Schweiz, statt.

Der Verwaltungsrat hat gestützt auf Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) erneut entschieden, die Generalversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abzuhalten. Die Generalversammlung wird auf die statutarische Versammlung mit einer reduzierten Anzahl von Organen, Mitarbeitenden der Gesellchaft und dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter, beschränkt. Bezüglich der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter seitens der Aktionärinnen und Aktionäre wird auf den Abschnitt «Organisatorische Hinweise» auf der letzten Seite der Traktanden verwiesen.

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