Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?

Die nächste Hauptversammlung der thyssenkrupp AG findet am Freitag, 5. Februar 2021 statt.

Was ist eine virtuelle Hauptversammlung?

Mit dem Begriff "virtuelle Hauptversammlung" ist eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort gemeint. Diese Möglichkeit wurde durch den Gesetzgeber vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie in 2020 eröffnet und besteht auch für Hauptversammlungen in 2021 weiter. Während das physische Teilnahmerecht der Aktionäre bei der virtuellen Versammlung ausgeschlossen wird, werden die bestehenden Online-Angebote zur Verfolgung der Versammlung erweitert.

Warum verschiebt die thyssenkrupp AG die Hauptversammlung nicht und führt eine Präsenzversammlung zu einem späteren Zeitpunkt durch?

Zurzeit ist nicht absehbar, wann die Durchführung einer Hauptversammlung mit vor Ort anwesenden Aktionären in der bei uns üblichen Größenordnung von 2.500 Teilnehmern wieder sicher möglich sein wird. Gleichzeitig sind die Beschlüsse der Hauptversammlung für unser Unternehmen und für die Aktionäre wichtig. Daher haben wir uns dafür entschieden, am 5. Februar 2021 als Termin für die Hauptversammlung festzuhalten und diese dann rein virtuell abzuhalten.

Kann ich als Aktionär an der Hauptversammlung auch vor Ort teilnehmen?

Nein. Eine Teilnahme am Ort der Hauptversammlung ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Wir bitten Sie, stattdessen unser InvestorPortal unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/zur virtuellen Teilnahme zu nutzen.

Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?

Alle Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung in voller Länge live im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede der Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Werden die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht?

Die Abstimmungsergebnisse werden zeitnah nach Beendigung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/veröffentlicht.

Gibt es ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?

Nein, das gibt es nicht. Vom Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein vollständiges Protokoll noch eine vollständige Video- oder Tonaufnahme angefertigt.

Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung im Internet teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis des Anteilsbesitzes zu einem bestimmten Stichtag (Record Date) und eine rechtzeitige Anmeldung. Die zu beachtenden Fristen werden mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemacht.

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Wie und wo kann sich der Aktionär zur virtuellen Hauptversammlung anmelden?

Die Aktionäre erhalten die Information bezüglich der Einladung zur Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank zur Verfügung gestellten Antwortformular hat der Aktionär entweder die Möglichkeit, seine Bank mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen oder sich bzw. einen Vertreter über seine Depotbank anzumelden. Jeder angemeldete Aktionär oder Vertreter erhält daraufhin eine Anmeldebestätigung.

Was macht ein Aktionär, der keine Information zur Hauptversammlung erhalten hat?

Weil die Aktien der thyssenkrupp AG auf den Inhaber lauten, erfolgt die Information über die Hauptversammlung an die Aktionäre ausschließlich über die Depotbanken. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich an ihre Depotbank zu wenden.

Wie verhalten sich Aktionäre, die Ihre Anmeldebestätigung nicht erhalten haben?

Aktionäre, die sich fristgemäß angemeldet haben, denen aber keine Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten für das InvestorPortal zugegangen ist, werden gebeten, sich an die Anmeldestelle mit der E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de zu wenden.

Was ist das Stimmrecht?

Als Stimmrecht bezeichnet man das mit dem Erwerb einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen.

Die Ausübung des Stimmrechts steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann das Stimmrecht aber auf Dritte, insbesondere auf die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, durch Vollmacht übertragen. Laut Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.

Kann ein Aktionär sein Stimmrecht auch per Briefwahl wahrnehmen?

Aktionäre können Ihre Stimmen schriftlich im Wege der Briefwahl bis zum in der Einladung genannten Termin oder per Briefwahl über das InvestorPortal abgeben sowie eine bereits abgebene Stimme dort ändern. Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung zugesandt.

Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht erteilen?

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch einen Dritten, insbesondere die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und diesen hierzu vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen.

Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Vollmacht und Weisungen können im Internet über ein Investorenportal oder analog der Briefwahl mittels des Vordruckes auf der Anmeldebestätigung erteilt werden.

Außerdem ist es möglich einer Person seiner Wahl, einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung Vollmacht zu erteilen. Die Vollmachten sind entweder direkt an diese zu senden, können aber auch elektronisch der Gesellschaft übermittelt werden. Allerdings sollte sich der Aktionär vorher vergewissern, ob die von ihm ausgewählte Person, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung seine Stimmrechte zur Vertretung annimmt.

Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung für die Hauptversammlung zugesandt.

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Wie können die Aktionäre bei der virtuellen Hauptversammlung mitwirken?

Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live im Internet verfolgen. Die Reden des Versammlungsleiters und des Vorstandsvorsitzenden werden öffentlich übertragen.

Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben, indem sie (ggf. über einen Bevollmächtigten) im Internet über das InvestorPortal abstimmen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beauftragen, nach ihren Weisungen abzustimmen. Diese Möglichkeiten bestehen schon im Vorfeld der Hauptversammlung und online auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung. So können Sie auch noch die Erläuterungen des Vorstands und die Fragenbeantwortung in ihre Stimmrechtsausübung einfließen lassen.

Angemeldete Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung bis spätestens 2. Februar 2021, 24.00 Uhr, über das InvestorPortal Fragen an den Vorstand einzureichen. Der Vorstand wird diese Fragen nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen in der virtuellen Hauptversammlung beantworten.

Das InvestorPortal der thyssenkrupp AG zur virtuellen Hauptversammlung am 5. Februar 2021 steht den Aktionären unterwww.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/voraussichtlich ab

dem 15. Januar 2021 zur Verfügung.

Was muss ich tun, um das InvestorPortal für die Hauptversammlung nutzen zu können?

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Service unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ist, dass Sie sich zuvor für die Hauptversammlung über Ihre Depotbank anmelden. Eine Anmeldung direkt bei der thyssenkrupp AG ist leider nicht möglich.

Die Einladung zur Hauptversammlung und das Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem depotführenden Institut. Auf den Zeitpunkt des Versands dieser Unterlagen durch Ihr depotführendes Institut haben wir leider keinenEinfluss.

Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der aktuellen COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen beim postalischen Versand kommen kann. Sie können solche Verzögerungen reduzieren, wenn Sie Ihr depotführendes Institut beauftragen, die Unterlagen elektronisch an Sie zu übermitteln.

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung angemeldet haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Auf der Anmeldebestätigung sind Ihre Zugangsdaten für das InvestorPortal aufgedruckt. Wenn Sie das InvestorPortal unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/aufrufen, werden Sie gebeten, diese Zugangsdaten einzugeben. Nach der Eingabe können Sie den Online-Service nutzen.

Mit welchem Browser kann das InvestorPortal genutzt werden?

Das InvestorPortal können Sie auf Desktop-PCs oder mobilen Endgeräten nutzen. Die gängigen Browser werden unterstützt.

Zusätzlich sollte eine Acrobat Reader DC Version installiert sein, damit die im Internet vorgehaltenen Dokumente angezeigt werden können.

Bei technischen Problemen können sich Aktionäre an den im InvestorPortal angegebenen Kontakt wenden.

Wo finde ich detaillierte Informationen zu meinen Rechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung?

Sie finden ausführliche Informationen zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

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in den Dokumenten "Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021" und "Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre". Diese Dokumente sind ebenfalls im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/abrufbar.

Kann ich nach der Hauptversammlung eine Abstimmbestätigung erhalten?

Zwei Tage nach der Hauptversammlung können Sie die Abstimmbestätigung im InvestorPortal herunterladen.

Wen kann ich kontaktieren, wenn ich andere Fragen zu organisatorischen Themen bzgl. der Hauptversammlung habe?

Sie können zu Hauptversammlungsthemen thyssenkrupp Investor Relations kontaktieren:

E-Mail: ir@thyssenkrupp.com

Infoline für Privataktionäre: +49 201 844-536367

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ThyssenKrupp AG veröffentlichte diesen Inhalt am 22 Dezember 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 22 Dezember 2020 14:46:07 UTC.

Originaldokumenthttps://ucpcdn.thyssenkrupp.com/_binary/UCPthyssenkruppAG/de/investoren/kopie-hauptversammlung/link-201222-QA-HV-D.pdf

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