Nutzung des

InvestorPortals, Briefwahl

und Vollmachten/Weisungen

thyssenkrupp AG 4. Februar 2022

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1. Allgemeines

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats erneut beschlossen, die Haupt- versammlung auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungs- eigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Aufbauhilfe- gesetzes vom 15. September 2021 (sog. COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten der Aktionäre. Die gesamte Hauptversammlung wird - wie in den Vorjahren - vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist hingegen ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz ist nicht möglich. Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Schließlich können Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir Sie um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung und zur Nutzung des InvestorPortals.

2. Hinweise zur Anmeldung im Internet

Die Hauptversammlung findet am Freitag, den 4.Februar 2022, ab 10:00 Uhr MEZ, virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre statt.

Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/ ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (InvestorPortal) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post eine Anmeldebestätigung, auf der Zugangsdaten abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im InvestorPortal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Haupt- versammlung ausüben. Die Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon unberührt. Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 14. Januar 2022 freigeschaltet.

3. Nutzung des InvestorPortals

3.1 Zugang/Anmeldung zum System

Den Zugang zum InvestorPortal erhalten Sie über die Internetseite der Gesellschaft voraussichtlich ab Freitag, den 14. Januar 2022 unter www.thyssenkrupp.com. Über den Link "Hauptversammlung" werden Sie zum InvestorPortal (inkl. elektronischem Vollmachts- und Weisungssystem) weitergeleitet.

Auf der Anmeldeseite des InvestorPortals tragen Sie bitte zunächst die fünfstellige Nummer Ihrer Anmeldebestätigung, in das dafür vorgesehene Feld ein. Erfassen Sie anschließend, im dafür vorgesehenen Feld "Internetzugangs-Code", die achtstellige, alphanume- rische Zeichenfolge, die Sie ebenfalls auf der Anmeldebestätigung finden.

Nach Anklicken der Bildschirmtaste »Anmelden« bestätigen Sie bitte auf der nun folgenden Seite die Kenntnisnahme und Akzeptanz unserer Nutzungsbedingungen. Nun können Sie entweder »Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilen«, »Vollmacht an Dritte erteilen« oder »per Briefwahl stimmen«. Des Weiteren können Sie im InvestorPortal Ihre Fragen einreichen, die Hauptversammlung in Bild- und Ton verfolgen sowie ggf. Widerspruch zur Niederschrift erklären. Ab dem zweiten Tag nach der Hauptversammlung können Sie auch die Bestätigung herunterladen, wie Ihre Stimme gezählt wurde.

3.2 Briefwahl

Nach Wahl der Option »per Briefwahl stimmen« werden Sie auf der Seite automatisch zum Abschnitt "Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl" geführt. Hierbei haben Sie die Wahl, entweder den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat insgesamt zuzu- stimmen oder zu jedem einzelnen angeführten Tagesordnungspunkt eine Weisung zu erteilen (klicken Sie entsprechend auf »Ja« oder »Nein«. Bei einer Nichtmarkierung wird Ihre Stimme als Enthaltung gewertet).

Es erscheint nun eine Kontrollansicht zur Überprüfung Ihrer Stimmabgaben. Wenn Ihre Stimmabgaben zutreffend abgebildet sind, klicken Sie auf »Bestätigen«. Anschließend können Sie Ihre Auswahl mit »Daten ändern« korrigieren, Ihre Eingabe mit »Widerruf« widerrufen oder sich zu Dokumentationszwecken eine Bestätigung Ihrer Eingaben drucken. Mit der Taste »Abmelden« beenden Sie anschließend den Dialog.

Falls Sie im Besitz mehrerer Anmeldebestätigungen sind, für die Sie per Briefwahl über das Internet abstimmen wollen, starten Sie das InvestorPortal für jede Bestätigung neu.

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3.3 Elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter

Nach Wahl der Option »Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilen« werden Sie auf der Seite automatisch zum Abschnitt "Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen" geführt. Hierbei haben Sie die Wahl, entwe- der den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat insgesamt zuzustimmen oder zu jedem einzelnen angeführten Tagesordnungs- punkt eine Weisung zu erteilen (klicken Sie entsprechend auf »Ja« oder »Nein«. Bei einer Nichtmarkierung wird Ihre Stimme als Enthaltung gewertet).

Es erscheint nun eine Kontrollansicht zur Überprüfung Ihrer Weisungsdaten. Wenn Ihre Weisungen zutreffend abgebildet sind, klicken Sie auf »Bestätigen«. Anschließend können Sie Ihre Auswahl mit »Daten ändern« korrigieren, Ihre Eingabe mit »Widerruf« widerrufen oder sich zu Dokumentationszwecken eine Bestätigung Ihrer Eingaben drucken. Mit der Taste »Abmelden« beenden Sie anschließend den Dialog.

Falls Sie im Besitz mehrerer Anmeldebestätigungen sind, für die Sie Vollmachten und Weisungen über das Internet erteilen wollen, starten Sie das InvestorPortal für jede Bestätigung neu.

3.4 Elektronische Vollmachtserteilung an einen Dritten

Nach Wahl der Option »Vollmacht an Dritte erteilen« werden Sie auf der Seite automatisch zum Abschnitt »Vollmacht an Dritte erteilen« geführt. Dort tragen Sie bitte den Vor- und Nachnamen sowie Wohnort des Bevollmächtigten ein und klicken anschließend auf »Bestätigen«. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die Vollmachtserteilung, die Sie zu Dokumentationszwecken ausdrucken können. Mit der Taste »Abmelden« beenden Sie anschließend den Dialog. Bitte beachten Sie bei der elektronischen Bevollmächtigung eines Dritten, dass dieser bereit sein muss, an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen und sich zur Ausübung des Stimmrechts aktiv an der Abstimmung im InvestorPortal beteiligen muss. Eine Benachrichtigung eines von Ihnen bevollmächtigten Dritten hierüber erfolgt durch uns nicht. Wir empfehlen daher, dass Sie die Bevollmächtigung mit der von Ihnen gewählten Person im Vorfeld entsprechend abstimmen.

Falls Sie im Besitz mehrerer Anmeldebestätigungen sind, für die Sie Vollmachten über das Internet erteilen wollen, starten Sie das InvestorPortal für jede Bevollmächtigung neu.

3.5 Widerruf/Änderung elektronisch erteilter Vollmachten und Weisungen oder Briefwahlstimmen

Sie können Ihre elektronisch per Internet erteilte Vollmacht auf demselben Weg widerrufen bzw. Ihre Weisungen ändern. Gleiches gilt für abgegebene Briefwahlstimmen. Der Widerruf der Vollmacht bzw. Änderungen der Stimmabgaben/Weisungen an die Stimmrechts- vertreter müssen spätestens am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Nach dem Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht können Sie entweder Ihr Stimmrecht selbst, wie in Ziffer 3.2 beschrieben, ausüben oder eine neue Weisung oder Vollmacht gemäß Ziffern 3.3 und 3.4 erteilen.

3.6 Einreichung von Fragen

Fragen können im InvestorPortal bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung - also bis spätestens Mittwoch, 2. Februar 2022, 24:00 Uhr MEZ - im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal von Aktionären, die nach den Bestimmungen der Einladung fristgerecht angemeldet und ordnungsgemäß legimitiert sind, eingereicht werden. Bei der Beantwortung von Fragen werden die Namen der Fragesteller nur dann offengelegt, wenn diese bei Übersendung ihrer Fragen ausdrücklich darum bitten. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt werden. Bitte fassen Sie nicht mehrere Fragen zusammen, sondern senden jede Frage einzeln ab.

3.7 Einreichung von Beiträgen

Aktionäre können der Gesellschaft ihre Beiträge in Textform oder als Video bis Freitag, 28. Januar 2022, 24:00 Uhr MEZ, elektronisch über das InvestorPortal in deutscher Sprache übermitteln. Der Umfang eines Beitrages soll 10.000 Zeichen bzw. - im Fall von Video-Beiträgen - zwei Minuten nicht überschreiten. Beiträge per Video sind nur zulässig, wenn der Aktionär oder ein Bevollmächtigter darin selbst auftritt und spricht.

In den eingereichten Beiträgen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge oder Fragen von Aktionären werden nicht berücksichtigt.

Alle ordnungsgemäß eingereichten Beiträge werden ab Montag, 31. Januar 2022, bis zum Ende der Hauptversammlung unter https:// www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs veröffentlicht.

3.8 Widerspruch zur Niederschrift erklären

Ein Widerspruch zur Niederschrift muss nach Auswahl des jeweiligen Tagesordnungspunktes bzw. der Tagesordnungspunkte durch betätigen der Schaltfläche »Weiter« und »Widerspruch bestätigen« abgeschlossen werden.

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3.9 Technische Voraussetzungen

Um das InvestorPortal nutzen zu können, muss Ihr Browser die 128-Bit-SSL-Verschlüsselung unterstützen. Das InvestorPortal können Sie auf Desktop-PCs oder mobilen Endgeräten nutzen. Die gängigen Browser werden unterstützt. Das System wird in einem separaten Fenster geöffnet. Sollte dies bei Ihnen nicht funktionieren, so stellen Sie bitte sicher, dass Ihr browserinterner Popup-Blocker diesen Zugriff gestattet. Ferner müssen die Sicherheits- bzw. Datenschutzeinstellungen des Browsers eine einwandfreie Programmausübung zulassen. Insbesondere kann die Verfügbarkeit bei der Verwendung von Tablet-PCs, Smartphones oder ähnlichen mobilen Endgeräten aufgrund gerätespezifischer Besonderheiten unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.

4. Rechtliche Hinweise/Haftungsausschluss

Ausübung der Stimmrechte

  1. Bitte erteilen Sie zu allen Beschlussvorschlägen eine Weisung. Kreuzen Sie bitte bei Zustimmung das "Ja"-Feld und bei Ablehnung das "Nein"-Feld an. Wenn Sie keine Markierung vornehmen, wird dies als Enthaltung gewertet; Doppelmarkierungen werden als ungültig gewertet.
  2. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die Stimmabgabe bzw. erteilte Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
  3. Einem etwaigen Gegenantrag, der ausschließlich auf die Ablehnung eines Beschlussvorschlags gerichtet ist, können Sie sich anschlie- ßen, indem Sie gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die einer eigenständigen Beschluss- fassung bedürfen, werden bei Ihrer Veröffentlichung mit Großbuchstaben gekennzeichnet. Zu mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträgen/Wahlvorschlägen können Sie ausschließlich über das InvestorPortal Ihre Stimme abgeben bzw. Weisung erteilen. Markieren Sie hierzu das entsprechende Kästchen für "Ja", andernfalls bitte das Kästchen für "Nein". Wenn Sie keine Markierung vornehmen, wird dies als Enthaltung gewertet.
  4. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende und zu berücksichtigende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per InvestorPortal,
    2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.

Nutzung des Internet-Services

Bitte achten Sie beim Empfang der Anmeldebestätigung darauf, dass die Postsendung unversehrt ist. Sollten Sie einen Verdacht auf Miss- brauch der Online-Nutzung haben, können Sie per E-Mail an hv2022@thyssenkrupp.com unter Angabe Ihrer Adressdaten, der Bestäti- gungsnummer und der Stimmenanzahl den Zugang sperren lassen. Ihre Vollmacht an einen Dritten bzw. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind damit widerrufen und werden gelöscht. Anschließend werden Sie per E-Mail benachrichtigt und können sich wieder neu am System anmelden sowie neue Vollmacht und gegebenenfalls neue Weisungen bzw. Stimmabgaben erteilen.

Verfügbarkeit des InvestorPortals und Haftungsausschluss

Die von der Gesellschaft getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des InvestorPortals, des Internetangebots der Gesellschaft und der Datensicherheit entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Verfügbarkeit und Stabilität des Internet- angebots und des InvestorPortals, einschließlich der Live-Übertragung der Hauptversammlung, können jedoch technischen Schwan- kungen und Störungen unterworfen sein, auf die weder die Gesellschaft noch die von ihr eingesetzten Dienstleister Einfluss haben. Dazu zählen beispielsweise die Verfügbarkeit, Stabilität, Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste Dritter.

Die Gesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für die störungsfreie Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit und Stabilität der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzdienste Dritter, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen in Hilfstexten, die in die Anwendung integriert sind, sowie den Zugang zum InvestorPortal. Die Gesellschaft über- nimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für das InvestorPortal eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleister. Dies gilt jeweils soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt kann es zu Ausfällen und Störungen kommen. Soweit dies aus schwerwiegenden Sicherheits- interessen erforderlich erscheint, behält sich die Gesellschaft vor, die Nutzung des InvestorPortals ohne weitere Ankündigung zu unter- brechen oder vorzeitig zu beenden. In diesem Fall werden nur solche Aktivitäten im InvestorPortal berücksichtigt, deren Manipulation ausgeschlossen werden kann.

5. Kontakt

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an: +49 89 30903 6333

Per Mail an: investorportal@computershare.de

Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Duisburg und Essen, im Dezember 2021

Mit freundlichen Grüßen thyssenkrupp AG

thyssenkrupp AG thyssenkrupp Allee 1 45143 Essen www.thyssenkrupp.com

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ThyssenKrupp AG published this content on 15 December 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 December 2021 14:18:06 UTC.