zusätzliches Stabilisierungspaket in Höhe von 1,2 Mrd. €
DGAP-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Finanzierung
TUI AG einigt sich mit der deutschen Bundesregierung auf zusätzliches
Stabilisierungspaket in Höhe von 1,2 Mrd. €
12.08.2020 / 13:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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TUI und KfW haben sich darauf verständigt, die bestehende KfW-Tranche um 1,05
Mrd. € aufzustocken. Die Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Betrags ist
abhängig von (i) der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 150 Mio. € und (ii) einer
Anpassung der im Oktober 2021 fälligen Anleihe durch die Anleihegläubiger.
Beide Bedingungen und andere formale Anforderungen müssen bis zum 30. September
2020 erfüllt werden.
Das Stabilisierungspaket in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. € stärkt die Position
der TUI und würde im aktuellen volatilen Marktumfeld ausreichend Liquidität zur
Verfügung stellen, um den saisonalen Swing im Winter 2020/21 und im Falle
weiterer langfristiger Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen im
Zusammenhang mit COVID-19, auch für die Zeit danach abzudecken.
Einschließlich des zusätzlichen Stabilisierungspakets stünden der TUI AG zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Finanzmittel und Kreditfazilitäten in Höhe von 2,4 Mrd.
€ zur Verfügung.
Wie die erste KfW-Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. €, die im April 2020 ausgegeben
wurde, wird die zusätzliche KfW-Tranche als Aufstockung der bestehenden
Revolving Credit Facility der TUI ("RCF") strukturiert. Die notwendigen
Änderungen sind mit dem RCF-Bankenkonsortium nahezu umgesetzt.
Über die Bedingungen für die Begebung der Wandelschuldverschreibung besteht
bereits Einvernehmen. Die mögliche Wandelschuldverschreibung würde
vorbehaltlich des Abschlusses einer Übernahmevereinbarung vom WSF erworben und
hat eine anfängliche Laufzeit von sechs Jahren. Die Wandelschuldverschreibung
würde mit 9,5% p.a. verzinst. TUI steht nach Rückzahlung der zusätzlichen 1,05
Mrd. € KfW-Tranche ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Eine vollständige
Wandlung der Schuldverschreibung entspräche einer Beteiligung an der TUI AG von
bis zu 9 %.
Die TUI würde von ihrer bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe einer
Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen und
das bestehende bedingte Kapital für die entsprechenden Aktien nutzen. Der
Wandlungspreis je Aktie würde auf 60 % des durchschnittlichen Börsenkurses vor
der Emission festgelegt, mindestens jedoch 2,56 €, und der WSF hätte das Recht,
jederzeit die Wandlung der Schuldverschreibung in TUI Aktien zu verlangen.
Zusätzlich zu den Beschränkungen im Rahmen des existierenden KfW-Kredits, wie
z. B. dem faktischen Verzicht der TUI auf Dividendenzahlungen und einer
Beschränkung von Aktienrückkäufen, wäre die Stabilisierungsmaßnahme durch den
WSF mit weiteren Einschränkungen verbunden, u. a. hinsichtlich von
Investitionen in andere Unternehmen und der Vergütung von Vorstandsmitgliedern,
solange der WSF investiert bleibt.
Die zusätzliche KfW-Tranche steht zudem unter dem Vorbehalt eines Verzichts auf
eine mögliche zukünftige Begrenzung von TUI's Finanzverschuldung im Rahmen der
im Oktober 2021 fälligen Anleihe.
Durch die Lockerungen der Reisebeschränkungen in Europa profitiert TUI von
einem teilweisen Neustart des Sommer 2020-Programms mit unmittelbaren positiven
Auswirkungen auf das Working Capital, da die Kunden für die aktuelle und
zukünftige Urlaubssaisons buchen. Urlaub hat für unsere Kunden nach wie vor
eine hohe Priorität und wir arbeiten weiterhin an unterschiedlichen
Nachfrageszenarien für die aktuelle und die kommenden Saisons.
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